14.11.2022

Versorgungsempfänger: Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 5.8.2022

Versorgungsempfänger: Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 5.8.2022

Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Bayern« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
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Aufgrund von § 2 des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 05.08.2022 wurde in das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz folgender Art. 114e eingefügt:

„Sonderregelung zum Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Verwendungseinkommen in Folge der Coronapandemie und der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine

Bei Verwendungseinkommen von Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen für Beschäftigungen im öffentlichen Interesse, die zum Ausgleich eines durch Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie oder auf Grund der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine erhöhten Arbeitsaufwands erfolgen, wird die Höchstgrenze nach Art. 83 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Alternative 1 bis zum 31.12.2025 mit dem Faktor 1,5 vervielfacht, wenn der Ruhestandseintritt wegen Erreichens der jeweiligen gesetzlichen Altersgrenze oder nach Hinausschieben erfolgte.


Gesetz zur Änderung des Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetzes und des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes vom 05.08.2022 (GVBl. S. 488)“

 

Entnommen aus FStBy 20/2022, Rn. 252.

Die Fundstelle Bayern

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