17.11.2022

Public Viewing auch bei der Fußball-WM 2022

Sonderregelung durch Verordnung

Public Viewing auch bei der Fußball-WM 2022

Sonderregelung durch Verordnung

© Ingo Bartussek - stock.adobe.com
© Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Die Bundesregierung lockert zur Fußball-WM 2022 in Katar wieder die geltenden Lärmschutzregelungen.

Bei sportlichen Großveranstaltungen – insbesondere im Fußball – ist Public Viewing seit der Fußball-WM 2006 zu einer festen Einrichtung geworden. Grundsätzlich gilt für letztgenannte Events das Bundesimmissionsschutzgesetz, jedoch wurden dessen Bestimmungen in der Vergangenheit bereits mehrmals anlässlich von großen Fußball-Veranstaltungen gelockert. Ein Zugeständnis an den in Deutschland beliebtesten Sport, das so auch wieder zur Fußball-WM 2022 in Katar gemacht wird. Dies geschieht durch die „Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022“ vom 2.11.2022 (BAnzAT 08.11.2022 V2) – nachstehend als Verordnung bezeichnet.

Gelockerte Lärmschutzregelungen

Die Verordnung trat am 9.11.2022 in Kraft und tritt am 31.12.2022 außer Kraft. Warum dieser weite Rahmen gewählt wurde, erschließt sich (zumindest auf den ersten Blick) nicht: Die WM dauert lediglich vom 20.11. bis 18.12.2022. Die Verordnung verweist auf mehrere Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung, die für Sportanlagen Erleichterungen gegenüber dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorsieht. Bei der Festsetzung von Betriebszeiten sind gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung „der Schutz der Nachbarschaft und das Interesse der Bevölkerung an öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 gegeneinander abzuwägen“.


Entschärft wird der Zielkonflikt zwischen Ruhebedürfnis der Nachbarschaft und Public Viewing-Wunsch von Fußballanhängern dadurch, dass viele Spiele schon am Nachmittag, spätestens jedoch um 20.00 Uhr angepfiffen werden. Zudem bestimmt § 2 Abs. 2 Satz der Verordnung: Die Zulassung von Ausnahmen entsprechend § 6 der Sportanlagenlärmschutzverordnung [betrifft Festsetzung von Betriebszeiten], einschließlich einer Reduzierung oder Aufhebung von Ruhezeiten und eines Hinausschiebens des Beginns der Nachtzeit, ist auf öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien beschränkt, bei denen Veranstaltungen der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 direkt übertragen werden. Zuständig für die (von normalen Betriebszeiten abweichende) Festsetzungen sind die Kommunen.

Bedarf und Interesse für Public Viewing

Normalerweise finden Public Viewing-Veranstaltungen im Sommer bei angenehmen Außentemperaturen statt. Das ist in Katar der Fall bei Temperaturen um die 20 Grad Celsius zur Zeit der Weltmeisterschaft. In Deutschland wird dies auch bei optimistischen Schätzungen nicht annähernd der Fall sein. Es bleibt also abzuwarten, wie weit das Interesse an einem solchen Veranstaltungsformat im Winter sein wird. Sog. Hardcore Fans dürften sich von kälteren Temperaturen nicht abschrecken lassen. Denkbar wären aber auch evtl. Kombinationen mit Weihnachtsmärkten, bei denen dann vornehmlich Glühwein anstelle Bier ausgeschenkt wird.

Viele Kommunen haben jedoch schon eigenen Public Viewing-Veranstaltungen eine Absage erteilt. Auch sonstige potentielle Veranstalter zeigen sich bisher vielfach zurückhaltend. Neben der Witterung dürften bei manchen die Ablehnung der Vergabe der WM und der Situation in Katar eine Rolle gespielt haben. Und auch Corona ist ja noch nicht vorbei. Der bekannte Virologe Hendrik Streek z.B. sieht eine Zunahme der Corona-Fälle auf uns zukommen wie auch nach sonstigen bisherigen Massenveranstaltungen.

Was sonst zu beachten ist

Neben der Erlaubnis der Kommunen ist ggf. noch eine Lizenz der FIFA erforderlich (Hinweise dazu auf der Webseite der FIFA). Manche Veranstaltungen sind jedoch lizenzfrei. Beim Public-Viewing können zusätzliche Gebühren der GEMA anfallen. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind auf alle Fälle bei der Hinfahrt und Abfahrt zu Veranstaltungen einzuhalten. Streng genommen gilt das auch für Autokorsos, bei der jedoch die Polizei oft ein Auge zudrückt.

 

 
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