15.02.2012

Maßgeschneiderte Lösungen

Crossmediales Publizieren im Vorschriftenlektorat

Maßgeschneiderte Lösungen

Crossmediales Publizieren im Vorschriftenlektorat

Von der Flut kostenloser Angebote im Internet müssen sich kostenpflichtige Verlagsprodukte abheben. | © Gabriele Rohde - Fotolia
Von der Flut kostenloser Angebote im Internet müssen sich kostenpflichtige Verlagsprodukte abheben. | © Gabriele Rohde - Fotolia

Der Eintritt elektronischer Medien und nicht zuletzt des Internets in die private und berufliche Lebenswirklichkeit stellte und stellt die juristischen Fachverlage vor große Herausforderungen. Denn diese neue Medienwirklichkeit führt bis heute (und ein Ende ist nicht absehbar) zu einer revolutionären Umstellung der Kundenwünsche. Und der Kunde ist immer König!

Crossmediales Publizieren

Die Vorstellung, der Verlagslektor betreue und entwickle in erster Linie Loseblattsammlungen, Kommentare, Lehrbücher etc., gehört längst der Vergangenheit an. „Crossmediales Publizieren“ heißt die Zauberformel. Dahinter verbirgt sich die Aufbereitung von juristischen Inhalten sowohl in Print- als auch elektronischer Form. So werden bspw. bestimmte Vorschriftensammlungen sowohl als Printwerk, aber eben auch auf CD-ROM, als Netzwerklösung oder Onlineangebot vermarktet. Im Zuge der vermehrten Verbreitung von Tablet-PCs und Smartphones werden auch E-Books und Apps künftig die Angebotspalette erweitern.

Im öffentlich-rechtlichen Sektor gewinnen insbesondere Onlinelösungen zunehmend an Bedeutung, da mittlerweile nahezu jeder Mitarbeiter in Bund, Ländern und Kommunen Zugriff auf das Internet hat. Das klassische Loseblatt wird dabei nicht etwa verdrängt, beide Publikationsformen ergänzen sich.


Medienneutrale Datenhaltung

Das crossmediale Publizieren wird ermöglicht durch eine medienneutrale Datenhaltung, für die es im RICHARD BOORBERG VERLAG eine spezielle Abteilung (Rechtsdatenbanken) gibt. Sämtliche Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, aber auch Urteile, Kommentare, Fachbeiträge und Formulare werden in einer speziellen Auszeichnungssprache (XML) einmal erfasst, und können anschließend sowohl für Printwerke als auch für elektronische Lösungen verwendet werden.

Auch dem Vorschriftenlektorat ermöglicht dies eine Mehrfachverwertung von Verlagsinhalten: So erhalten Bezieher der Vorschriftensammlungen für die Verwaltung neuerdings einen Online-Zugang zu ihrem Gesetzeswerk – ohne Zusatzkosten.

Qualitätsmerkmale

Wichtig: Von der Flut kostenloser Angebote im Internet müssen sich kostenpflichtige Verlagsprodukte abheben. Und das geht in erster Linie über Qualität: Die Online-Vorschriftenanwendung ist nicht einfach ein Abbild des Printwerks, sondern ergänzt es mit zahlreichen, für elektronische Anwendungen prädestinierte Features (z. B. Einzeldokument- und Gesamtleseansicht, Notizfunktion, intelligente Suche, Druckfunktion mit PDF-Generierung, Verlinkung aller Inhalte und Verweise u.v.m.).

Aber auch von Printwerken losgelöste elektronische Vorschriftenanwendungen wie die INTRArechte für die Verwaltung können mit Qualität punkten. Der für den Inhalt verantwortliche Lektor erstellt mit technischer Unterstützung regelmäßig die Updates mit den für die Verwaltungspraxis benötigten und in systematischen Zusammenhang gestellten bundes-, landes- und europarechtlichen Vorschriften.

Mit der Abbildung sämtlicher historischen und künftig in Kraft tretenden Fassungen sowie der Möglichkeit, die aktuell gültige Fassung mit einer früheren Version abzugleichen (Änderungen sind farblich hervorgehoben), besitzen diese online und als Netzwerklösung verfügbaren Vorschriftenanwendungen ein echtes Alleinstellungsmerkmal.

Individuelle, maßgeschneiderte Lösungen

Nicht wenige Nutzer stören sich an Gesetzessammlungen mit einem fest vorgegebenen Inhalt – vor allem dann, wenn sie nur einen Bruchteil davon benötigen oder einzelne Vorschriften fehlen. Ein diesbezüglich einzigartiges Print on demand-Verfahren schafft hier Abhilfe: Gesetzbuch 24.

Unter www.gesetzbuch24.de stehen über 8000 topaktuelle Vorschriften des Europa-, Bundes- und Landesrechts zur Verfügung, aus denen individuell gedruckte Vorschriftensammlungen zusammengestellt werden können. Der Clou: Der Kunde bestellt und erhält wirklich nur die Vorschriften, die er benötigt, und kann zudem das Titelblatt (den Einband) individuell beschriften. Die Auswahl und der Druckauftrag erfolgen online: Bei Bestellungen bis 16 Uhr wird dieses persönliche Gesetzbuch noch am selben Tag auf den Weg gebracht: wahlweise als gebundenes Buch oder im Sammelordner.

Die Aufgabe des Lektors besteht – neben der Pflege des Inhalts – darin, in besonderen Rubriken laufend über neue Vorschriften und wichtige Gesetzesänderungen zu informieren und spezielle Auswahlmöglichkeiten (wie die Sortierung nach Rechtsgebieten, Berufsgruppen oder Lebenslagen) fortlaufend zu pflegen und an die Kundenwünsche anzupassen. Hier wie auch bei allen anderen Formen des crossmedialen Publizierens ist der Vorschriftenlektor Schaltstelle zwischen Rechtsdatenbanken, Technik und Vertrieb.

 

Ass. iur. Hanno Thielen

Leitender Lektor, Richard Boorberg Verlag Stuttgart
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