31.10.2022

Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich

G-BA, Pressemitteilung vom 30.05.2022

Krankschreibung per Telefon nicht mehr möglich

G-BA, Pressemitteilung vom 30.05.2022

Ein Beitrag aus »RdW – Das Recht der Wirtschaft« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »RdW – Das Recht der Wirtschaft« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibungen lief nach Angaben von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern zum 31.05.2022 aus. Seit dem 01.06.2022 müssen Patienten für Krankschreibungen wieder persönlich oder digital einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen.

Nach einer Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Patientenvertretern lief die Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibungen zum 31.05.2022 aus. Patienten müssen seit dem 01.06.2022 für Krankschreibungen wegen leichter Erkältungsbeschwerden wieder in die Praxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen.

Krankschreibungen wegen einer leichten Erkältung sind ab dem 01.06.2022 nicht mehr möglich. Patienten können sich nicht mehr telefonisch krankschreiben lassen. Unabhängig von den Corona-Sonderregelungen gelte jedoch, dass Patienten weiterhin aufgrund einer Videosprechstunde eine Krankschreibung erhalten können. Voraussetzung sei, dass die Erkrankung dies zulasse, also zur Abklärung der Arbeitsunfähigkeit keine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig ist.


Wird die Arbeitsunfähigkeit in einer Videosprechstunde festgestellt, können Versicherte, die in der Arztpraxis bisher unbekannt sind, eine Krankschreibung für bis zu drei Kalendertage erhalten; für Versicherte, die in der Arztpraxis bekannt sind, für bis zu sieben Kalendertage. Eine Folgekrankschreibung per Videosprechstunde ist nur dann zulässig, wenn die vorherige Krankschreibung nach einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung ausgestellt wurde.

Anmerkung

Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie lassen es zu, dass die mehrfach verlängerte Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung bei leichten Erkältungsbeschwerden im Bereich des Gesundheitswesens eingestellt werden könne. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, könne der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.

(Gemeinsamer Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 30.05.2022)

 

Entnommen aus RdW-Kurzreport 14/2022, S. 634.

 
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