30.11.2020

Kampf gegen Corona: Größtes Hilfspaket des Bundes in der Geschichte Deutschlands

Die deutsche und europäische Antwort auf Corona

Kampf gegen Corona: Größtes Hilfspaket des Bundes in der Geschichte Deutschlands

Die deutsche und europäische Antwort auf Corona

Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Coronakrise stellt Deutschland vor beispiellose Herausforderungen. Mit ihrem Maßnahmenpaket von historischem Ausmaß sorgt die Bundesregierung dafür, die Gesundheit der Bürger zu schützen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu stützen und unseren sozialen Zusammenhalt zu bewahren.

Milliarden-Hilfsprogramme für Deutschland

Die Bundesregierung geht entschlossen, kraftvoll und zielgerichtet voran, um Deutschland zu schützen. Beim Schutzschild für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen handelt es sich um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen beträgt insgesamt 353,3 Mrd. € und der Umfang der Garantien insgesamt 819,7 Mrd. €.

Zur Finanzierung wird der Bund neue Kredite in Höhe von rund 156 Mrd. k aufnehmen. Das Kabinett hat einen entsprechenden Nachtragshaushalt gebilligt. Um die Gesundheitsversorgung in Krisenzeiten zu sichern, werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen:


– Die Bundesregierung stellt 3,5 Mrd. € zusätzlich bereit, unter anderem für Schutzausrüstung sowie die Entwicklung eines Impfstoffs und von weiteren Behandlungsmaßnahmen.

– Weitere 55 Mrd. € stehen für die Pandemiebekämpfung zur Verfügung. Das ist wichtig, um flexibel und kurzfristig auf die Entwicklung der Pandemie reagieren zu können.

– Der Bund spannt einen Schutzschirm für Krankenhäuser, um Einnahmeausfälle und höhere Kosten abzufedern.

– Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte werden die derzeitigen Einnahmeausfälle abgefedert.

– Der Zoll überwacht die Einhaltung des EU-Ausfuhrverbots für Schutzmasken, Schutzbrillen und Schutzanzüge.

 

Die Bundesregierung greift Familien unter die Arme, um Einkommen zu sichern:

– Verdienstausfälle von Familien, die sich aus Kita- oder Schulschließungen ergeben, werden weitgehend aufgefangen. Das gilt auch für Selbstständige und Freiberufler.

– Familien, die wegen Kurzarbeit geringere Einkommen haben, erhalten leichteren

Zugang zum Kinderzuschlag.

 

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten sehr umfangreiche und rasche Unterstützung:

– Der Bund stellt 50 Mrd. € bereit, um unbürokratische Soforthilfe für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zu gewähren. Damit werden einmalig für drei Monate Zuschüsse zu Betriebskosten gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Soforthilfe ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge werden deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet.

 

– Die Soforthilfe sieht folgende Zuschüsse vor:

– Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten bis zu 9 000 €

– Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten erhalten bis zu 15 000 €.

– Selbstständige erhalten leichter Zugang zur Grundsicherung, damit Lebensunterhalt und Unterkunft gesichert sind. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Schutzschild für Unternehmen: Wirtschaftsstabilisierungsfonds

Die Realwirtschaft wird in umfassendem Maße unterstützt, um Unternehmen sowie Beschäftigte und ihre Arbeitsplätze zu schützen:

– Der Bund hat einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegründet, der sich insbesondere an große Unternehmen richtet und großvolumige Hilfen gewähren kann. Er ergänzt die bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über die KfW Sonderprogramme. Der Fonds enthält:

– 100 Mrd. j für Kapitalmaßnahmen

– 400 Mrd. j für Bürgschaften

– Mit bis zu 100 Mrd. j kann der Fonds bereits beschlossene KfW-Programme refinanzieren.

– Über die staatliche KfW wurde ein Milliarden-Hilfsprogramm zur Verfügung gestellt, um Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler mit Liquidität zu versorgen. Dazu stellt die KfW in unbegrenztem Volumen verschiedene Kreditprogramme bereit. Dies lindert gerade für kleine und mittelständische Unternehmen unverschuldete Finanznöte. Betroffene Unternehmen erhalten Zugang zu den KfW-Krediten über ihre Hausbank. Dort können sie bei Bedarf auch auf das Instrument von Bürgschaften zurückgreifen.

Ein detaillierter Überblick über die verschiedenen Programme ist hier abrufbar:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Milliardenhilfe-fuer-alle.html

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:

– Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden.

– Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden.

– Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden.

– Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird verzichtet.

Mehr dazu hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-steuerliche-Massnahmen.html

Hilfsmaßnahmen für Beschäftigte

Unternehmen können Kurzarbeitergeld bereits seit Beginn der Coronakrise beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Mit dem Kurzarbeitergeld können betroffene Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausfällen weiter beschäftigen. Denn sie können Lohnkosten und Sozialabgaben von der Bundesagentur für Arbeit bezahlen lassen. Dies schließt auch Leiharbeitnehmer ein. Das Kurzarbeitergeld hilft also, Kündigungen zu vermeiden.

Aufgrund der schweren wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sind Millionen Beschäftigte von Kurzarbeit betroffen. Darum einigte sich der Koalitionsausschuss am 22.04.2020 auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes. Die Erhöhungen sind abhängig von der Dauer der Kurzarbeit und gelten maximal bis Ende des Jahres.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-19-Beschaeftigung-fuer-alle.html

sowie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Europäische Antwort auf Corona

Die Auswirkungen des Coronavirus betreffen Deutschland, Europa und die Welt. Auch auf europäischer und internationaler Ebene ist deshalb Koordination wichtig. Die Eurogruppe hat sich bereits auf ein erstes Maßnahmenpaket verständigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz bleibt mit den EU-Partnern weiter im Austausch. Deutschland verzahnt seine Maßnahmen mit anderen europäischen Regierungen und begrüßt das Vorhaben der EU-Kommission, eine „Coronavirus Response Investment Initiative“ mit einem Volumen von 25 Mrd. € einzurichten.

Gespräche laufen darüber hinaus auch auf G7- und G20-Ebene. Die G20-Finanzminister und -Notenbankgouverneure haben sich am 15.04.2020 im Rahmen einer Videokonferenz auf einen Aktionsplan verständigt, in dessen Mittelpunkt ein Schuldenmoratorium für Entwicklungsländer steht. Zuvor erklärten die Staats- und Regierungschefs der G20 am 26.03.2020, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen und alle verfügbaren Politikinstrumente einzusetzen, um den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden aus der Pandemie so gering wie möglich zu halten, das globale Wachstum wiederherzustellen, die Stabilität der Märkte aufrechtzuerhalten und die Resilienz zu stärken. Im Zuge gezielter finanzpolitischer und wirtschaftlicher Maßnahmen und Bürgschaften würden mehr als 5 Bill. $ in die Weltwirtschaft investiert, um den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Pandemie zu begegnen.

Zuvor hatten am 24.03.2020 auch die G7-Finanzminister und Notenbankgouverneure erklärt, alles Erforderliche zu tun, um Vertrauen und wirtschaftliches Wachstum wiederherzustellen und Arbeitsplätze, Unternehmen und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu schützen.

Fundstelle BW 2020/171

 

Bernd Klee

Dezernent für Finanzen, Personal und Kommunales im Landkreistag Baden-Württemberg
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