14.10.2021

Elektrifizierung kommunaler Fuhrparks

Einiges ist zu beachten

Elektrifizierung kommunaler Fuhrparks

Einiges ist zu beachten

Bis 2030 sollen bereits 15 Millionen Elektro-Pkw auf deutschen Straßen verkehren | ©Trueffelpix - stock.adobe.com
Bis 2030 sollen bereits 15 Millionen Elektro-Pkw auf deutschen Straßen verkehren | ©Trueffelpix - stock.adobe.com

Das Gesetz zur Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge ist zum 2. August 2021 in Kraft getreten. Dadurch werden in kommunalen Fuhrparks vermehrt Elektrofahrzeuge anzutreffen sein. Diese fallen aber auch in die Kategorie „elektrische Arbeitsmittel“ und Arbeitgeber haften für deren Sicherheit. Für Fuhrparkleitende und die Geschäftsführung bringt das Gesetz daher viel Verantwortung mit sich, die keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden sollte.

Die Anzahl elektrisch angetriebener Fahrzeuge in betrieblichen Flotten hat in den vergangenen Jahren bereits deutlich zugenommen – wenn auch noch auf niedrigem Niveau. Damit nehmen gewerbliche/berufliche Nutzer nicht nur in Sachen Energie- und Mobilitätswende eine wichtige Rolle ein. Sie profitieren auch von Förderprämien, Steuervorteilen und geringeren Wartungskosten.

Seit August 2021 muss insbesondere bei Kommunen und kommunalen Unternehmen sowie Sektorenauftraggebern ein Teil der Flotte zwingend emissionsarm oder -frei sein. Dadurch werden sich noch viel mehr Fuhrparkverantwortliche mit der Integration von Elektrofahrzeugen in die eigene Flotte beschäftigen müssen. Diverse Aspekte sind betroffen: Die Anforderungen tangieren nicht nur die Administration, mit denen sich die Verantwortlichen vertraut machen müssen. Mit dem neuen Gesetz stellen sich viele Fragen betreffend Technik, Ladestrom, Sicherheit, rechtliche Vorgaben, Fördermöglichkeiten und Besteuerung, Personal oder auch Nutzungsüberlassung.


Hohe Sicherheitsansprüche

Einer der wichtigsten Aspekte ist die Sicherheit. Elektrofahrzeuge verfügen über empfindliche Technik. Das betrifft sowohl die verbaute Elektronik als auch das Zubehör. Die elektrischen Anlagen inklusive der Ladekabel von Elektro- und Hybrid-Dienstfahrzeugen müssen daher regelmäßigen Gefährdungsbeurteilungen und Prüfungen unterzogen werden.

Außerdem müssen die Anforderungen von gesetzlicher Unfallversicherung und Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sowie die Haftung von Arbeitgeber beziehungsweise verantwortlicher Person im Betrieb im Auge behalten werden. Geklärt werden sollten zudem die Besonderheiten beim Umgang mit Pannen, Ladetechnik und Akkus. Für den regelkonformen Umgang im Fuhrparkmanagement zählt daher auch die Überprüfung von Ladekabeln und elektrischen Anlagen von Dienstfahrzeugen.

Elektrizität ist für Menschen nicht

  • riechbar,
  • schmeckbar,
  • tastbar,
  • hörbar und
  • sichtbar.

Kein Sinnesorgan warnt uns, wenn wir in die Nähe von gefährlichen spannungsführenden Teilen kommen!

Kontrolle ist Pflicht

Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel in bestimmten Zeitfenstern zu überprüfen, soll deren ordnungsgemäßen Zustand gewährleisten. Das erhöht nicht nur die Sicherheit der direkten Beteiligten, sondern auch die anderer Verkehrsteilnehmender. Kommunale Fuhrparkfahrzeuge fallen in diesem Zusammenhang unter die Betriebssicherheitsverordnung und den VDE Vorschriften. Entsprechend muss deren Beschaffenheit mindestens einmal pro Jahr begutachtet werden.

Dieser verpflichtende Check auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung umfasst die eigentliche Fahrzeugprüfung inklusive Kontrolle der Ladekabel. Durch eine rechtssichere Dokumentation ist zu ermitteln, ob sich die Arbeitsmittel – in diesem Fall also das E-Fahrzeug – in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Der Umfang umfasst unter anderem Sicht- und Funktionsprüfung, Messen, Dokumentation inklusive Prüfprotokoll, Auswertung sowie Vereinbarung des nächsten Kontrolltermins.

Der ordnungsgemäße Zustand einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels betrifft neben den Maßnahmen zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit und Brandschutzes auch alle Instrumente zum sicheren Betrieb. Dazu zählen etwa Einrichtungen zum Schutz gegen mechanische, hydraulische, optische oder andere Gefährdungen. Im Übrigen dürfen bei Überprüfung der Elektronik auch Aspekte wie Bordcomputer, Steckvorrichtungen oder Verteiler beziehungsweise Wandler nicht vergessen werden.

Vorbeugen statt bereuen

Bei Nichteinhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen im Rahmen der UVV drohen empfindliche Strafen. Gleichgültig, ob bewusst oder unbewusst gegen die Vorschriften verstoßen worden ist: Kommt es zu einem Unfall, muss der Betrieb nachweisen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten worden sind. Ist das nicht der Fall, können auf Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche hohe Regressansprüche und bis zu 10.000 Euro Bußgeld zukommen.

Spezielle Weiterbildungen helfen, sich im Dschungel aus Vorschriften und Anforderungen zu zurechtzufinden. So hat beispielsweise der Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V. ein breit angelegtes Seminar- und Selbstlernangebot rund um UVV, Besteuerung, Rechtsfragen, Administration, Nutzungsüberlassung und Ladestruktur geschaffen, um Fuhrparkverantwortlichen den Einstieg in die Elektromobilität zu erleichtern. Mittels kompakten Online-Selbstlernkursen können sich die Teilnehmenden wichtiges Know-how zeit- und ortsunabhängig selbst aneignen.

Ladesäulenchaos muss beendet werden

Ein Blick auf die Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zeigt, dass die regionale Verteilung sehr unterschiedlich ausfällt. Gerade in ländlichen Regionen ist die Auswahl an Ladesäulen begrenzt – einzelne Anbieter sind in ihrer Monopolstellung vorherrschend. Unzählige Identifizierungs- und Zahlungsmöglichkeiten sind notwendig, häufig sogar verschiedene Apps, Chips oder Ladekarten. Der administrative Aufwand der Fuhrparkbetreiber steigt damit enorm.

Die Politik steht unter Zugzwang, um die Elektromobilität voranzutreiben und nicht auszubremsen. Dabei gibt es bereits einige Entwürfe und Änderungen, die die Ladesäuleninfrastruktur verbessern sollen. Häufig sind diese aber unzureichend oder es fehlen die Ergebnisse. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die lückenhafte Verteilung der Ladesäulen ist ein Grund, warum viele Flottenbetreiber noch nicht auf E-Fahrzeuge umgestiegen sind und dem Thema Elektromobilität noch eher verhalten gegenüberstehen. Um die Attraktivität von E-Fahrzeugen zu steigern, ist aber auch ein verbessertes Laden im Hinblick auf die Administration und die Preistransparenz notwendig. Derzeit gibt es in Deutschland knapp 300 verschiedene Ladetarife. Die anfallenden Kosten sind an den Ladesäulen häufig sehr unterschiedlich. Während einige Anbieter auf die Abrechnung nach Kilowattstunden setzen, rechnen andere Anbieter nach Minuten ab. Wiederum andere kombinieren beide Bezahlarten und bei einigen wird außerdem eine monatliche Grundgebühr fällig. Ein richtiger Überblick – Fehlanzeige! Handeln ist gefragt.

Weitere Informationen

Sie wollen Elektromobilität einführen und managen? Dafür brauchen Sie einen umfassenden Überblick? Profitieren Sie vom digitalen Selbstlernangebot des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement e. V: (www.fuhrparkverband.de):

  • Fleetinstruct – UVV Unterweisung: Dienstwagenfahrende jährlich wiederkehrend unterweisen; es werden die wichtigsten Themen bezüglich (auch elektrischer) Fahrzeugnutzung dargestellt.
  • Fleetricity – umfassende und fokussierte Einführung in die E-Mobilität im Fuhrpark: Es werden alle für Unternehmensfuhrparks relevanten Faktoren der E-Mobilität vermittelt.
  • Besteuerung von E-Fahrzeugen: Thematisiert werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte in Bezug auf die Besteuerung von E-Fahrzeugen.
  • Car-Policy bei E-Fahrzeugen: Der Kurs bietet Kenntnisse über alles, was bei der Gestaltung einer Car-Policy bei E-Fahrzeugen zu beachten ist.
  • Rechtsfragen der E-Mobilität: Dreht sich um maßgebliches juristisches Wissen hinsichtlich Implementierung und Management von E-Mobilität im Fuhrpark.
  • Nutzungsüberlassungsverträge bei E-Fahrzeugen: Gibt einen fundierten Überblick zu Nutzungsüberlassungsverträgen bei E-Autos.
  • Laden von E-Fahrzeugen im Fuhrpark: Alles, was Fuhrparkverantwortliche zum Thema Ladeinfrastruktur und Laden von E-Fahrzeugen wissen müssen.
  • Fuhrparkmanagement bei E-Fahrzeugen: Grundlegendes Wissen zum Fuhrparkmanagement von E-Autos.
 

Axel Schäfer

Bundesverband Fuhrparkmanagement e.V.
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