23.11.2020

Coronavirus: Gemeinsames Krisenmanagement in Europa und weltweit

Globale Lösungen für eine globale Krise

Coronavirus: Gemeinsames Krisenmanagement in Europa und weltweit

Globale Lösungen für eine globale Krise

Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse Baden-Württemberg« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Das Coronavirus kennt keine Grenzen und hat nicht nur Deutschland, sondern auch viele unserer Partner in der Europäischen Union (EU) und weltweit hart getroffen. Deutschland setzt sich daher für multilaterale Kooperation und internationale Solidarität ein. Nationale Alleingänge können keine Lösung sein, weder in Europa noch weltweit.

Die EU hat bereits ein umfangreiches Maßnahmenpaket für besonders betroffene Mitgliedstaaten auf den Weg gebracht. Gemeinsam mit Frankreich hat Deutschland am 18.05.2020 eine weitreichende Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt. Deutschland arbeitet zudem eng mit den Partnerländern im G7- und G20-Rahmen zusammen und unterstützt internationale Organisationen, die sich für weltweiten Gesundheitsschutz und die Stabilisierung der Weltwirtschaft einsetzen. Um Entwicklungs- und Schwellenländern bei der Bewältigung der Corona-Krise zu helfen, haben die G20-Länder im April ein Schuldenmoratorium von historischer Dimension beschlossen.

Die europäische Antwort auf Corona

Die EU steht vor der größten gesundheits- und wirtschaftspolitischen Herausforderung seit ihrer Gründung. In dieser Situation muss sichergestellt werden, dass alle Mitgliedstaaten über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um den Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vollumfänglich gewährleisten zu können.


Finanzminister Olaf Scholz und seine Kolleginnen und Kollegen der Eurogruppe haben sich am 09.04.2020 auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Corona-Krise geeinigt. Ziel ist die Bereitstellung schneller und unbürokratischer finanzieller Hilfe, damit die Mitgliedstaaten der EU ihre Aufgaben zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Arbeitsplätze erfüllen können. Dies ist nicht nur ein Gebot europäischer Solidarität, sondern liegt auch im Eigeninteresse Deutschlands. Etwa 60 % unserer Exporte gehen in EU-Länder (inkl. Vereinigtes Königreich). Ein europäisches Hilfsprogramm unterstützt somit auch die deutsche Wirtschaft. Es umfasst einen Dreiklang an Maßnahmen, die im Folgenden ausgeführt werden.

Staatshilfen: Kreditlinien des Europäischen Stabilitätsmechanismus

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) hat sich als effektives Instrument der Krisenbewältigung in den vergangenen Jahren bewährt. Deshalb ist es folgerichtig, den ESM auch jetzt als schnell verfügbares und funktionierendes Instrument zu nutzen, um durch günstige Kredite die besonders betroffenen Euro-Mitgliedstaaten zu unterstützen. Zu diesem Ziel wird im ESM das neue „Pandemic Crisis Support Instrument“ (PCSI) eingerichtet, basierend auf der bereits bestehenden vorsorglichen Kreditlinie „Enhanced Conditions Credit Line“ (ECCL). Jedem Mitgliedstaat werden darüber bis zu 2 % seines Bruttoninlandsprodukts (BIP) in Aussicht gestellt – bis zu 240 Mrd. für den Euroraum insgesamt. Um angesichts der beispiellosen Herausforderung rasch auf diese von den Mitgliedstaaten unverschuldete Krise reagieren zu können, gilt als Bedingung, dass die Kredite zur Finanzierung von gesundheitspolitischen (Vorsorge-) Maßnahmen zur Dämpfung der Folgen der Corona-Pandemie verwendet werden.

Nachdem sich die Eurogruppe am 08.05.2020 auf die letzten Details des ESM-Instruments verständigt hatte, hat der Deutsche Bundestag (BT) am 14.05.2020 seine Zustimmung erteilt. Alle wesentlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ESM erfordern eine Zustimmung des BT, das gilt auch für das neue Instrument. Im Anschluss an das Bundestagsvotum hat der ESM-Gouverneursrat am 15.05.2020 das neue Instrument final beschlossen.

Unterstützung für die Wirtschaft: Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank

Die nötigen staatlichen Einschränkungen des Wirtschafts- und Soziallebens stellen Unternehmen in ganz Europa vor beispiellose Herausforderungen: Lieferketten fallen teilweise aus, der Absatz bricht ein. Insbesondere viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen recht schnell vor der Herausforderung, liquide zu bleiben und damit eine Insolvenz und den Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. In Deutschland hat die Bundesregierung (BReg) ein massives Liquiditätsprogramm über die staatliche Förderbank KfW umgesetzt. Um die nationalen Maßnahmen zu verstärken, wird auch auf europäischer Ebene die Liquiditätsausstattung und damit der Schutz von Beschäftigung und Unternehmen gemeinsam forciert.

Umgesetzt wird dies über die Europäische Investitionsbank (EIB). Bei der EIB soll ein paneuropäischer Garantiefonds eingerichtet werden, der die Finanzierung von KMU unterstützen wird. Der Fonds soll von den Mitgliedstaaten mit einem Gesamtvolumen von 25 Mrd. j an Haushaltsgarantien versehen werden. Damit will die EIB-Gruppe über verschiedene Mechanismen rd. 200 Mrd. j an Liquidität mobilisieren. Die formelle Einrichtung des Fonds erfolgt durch den Verwaltungsrat der EIB. Der Haushaltsausschuss des BT wurde bereits befasst.

Schutz von Arbeitsplätzen: Kurzarbeit-Förderprogramm der EU-Kommission

Der Schutz von Arbeitsplätzen ist für die wirtschaftliche, aber auch die gesellschaftliche Bewältigung der Pandemie zentral. In Deutschland existiert mit der Kurzarbeit ein schlagkräftiges Instrument, um Beschäftigung in der Krise zu sichern. Die Staaten der EU wollen jetzt gemeinsam vorangehen, um Beschäftigung und damit Einkommen in den Mitgliedsstaaten zu sichern.

Über das Kurzarbeit-Förderprogramm SURE (Support Mitigating Unemployment Risks in Emergency) kann die EU-Kommission künftig Kredite von insgesamt bis zu 100 Mrd. j an EU-Mitgliedstaaten vergeben. Ähnlich der deutschen Kurzarbeiter-Regelung können die Mitgliedstaaten die Mittel nutzen, um Unternehmen unter die Arme zu greifen, damit diese trotz Konjunktureinbrüchen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter beschäftigen können.

Mit SURE unternimmt die EU einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Die Umsetzung wird aktuell auf europäischer und nationaler Ebene auf den Weg gebracht. Eine Beteiligung von BT und Bundesrat (BRat) ist erforderlich.

Weitere unmittelbare Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene

Dieses Sicherheitsnetz ergänzt eine Reihe von auf europäischer Ebene bereits getroffenen Maßnahmen. Am 23.03.2020 hat der ECOFIN beschlossen, im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts die allgemeine Ausweichklausel anzuwenden. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten, vorübergehend von den haushaltspolitischen Anforderungen zugunsten der Krisenbewältigung abweichen zu können. Die EU-Kommission hat zudem die sogenannte Coronavirus Response Investment Initiative (CRII, und darauf aufbauend CRII+) ins Leben gerufen, mit der Strukturfondsmittel kurzfristig zur Bewältigung der Corona-Krise eingesetzt werden können. CRII+ soll den Mitgliedstaaten einen zügigen Abruf und flexiblen Einsatz der Mittel ermöglichen.

Den wirtschaftlichen Aufschwung in Europa sichern

Neben den beschriebenen kurzfristigen Maßnahmen wird die mittel- bis langfristige Bewältigung der Krise und ihrer Kosten in den nächsten Wochen und Monaten ein zentrales Thema sein – auch während der im Juli 2020 begonnenen deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Wenn die akute Gesundheitskrise überstanden ist, wird die europäische Wirtschaft einen konjunkturellen Impuls benötigen, um gestärkt aus der tiefen Wirtschaftskrise hervorzugehen. Deutschland und Frankreich haben daher am 18.05.2020 eine Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt. Das Ziel: Europa soll gestärkt, geeint und solidarisch aus dieser Krise hervorgehen.

Das Kernstück der Initiative ist ein Fonds mit einem Volumen von 500 Mrd. j. Die Europäische Kommission soll die Mittel an den Finanzmärkten aufnehmen können, um damit die am stärksten betroffenen Regionen und Staaten auf Grundlage bestehender Haushaltsprogramme mit Zuschüssen unterstützen zu können. Diese Mittelaufnahme durch die Europäische Kommission soll aber eine Ausnahme bleiben, mit klar festgelegtem Umfang, zeitlich befristet und verknüpft mit einem verbindlichen Rückzahlungsplan. Insgesamt würden die Hilfsmaßnahmen auf europäischer Ebene somit die enorme Summe von mehr als 1 000 Mrd. j umfassen – und darin sind die umfangreichen nationalen Hilfsprogramme nicht mal berücksichtigt. Über den genauen Aufbau des Fonds ist im Zusammenhang mit dem Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2021 bis 2027 zu entscheiden. Die Europäische Kommission hat am 21.07.2020 einen Vorschlag vorgelegt.

Globale Lösungen für eine globale Krise

Der Kampf gegen COVID-19 kann nur durch multilaterale Kooperation und internationale Solidarität gewonnen werden. Nationale Alleingänge können keine Lösung sein, weder in Europa noch weltweit. Gerade weniger entwickelte Länder verfügen oft nicht über ausreichende eigene Ressourcen im Kampf gegen die COVID-19-Pandemie und sind deshalb auf internationale Unterstützung angewiesen. Dabei geht es zum einen um globale Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitspolitik, u. a. um die Finanzierung einer guten Gesundheitsversorgung sowie um die Entwicklung, Produktion und Verteilung von Medikamenten und eines Impfstoffs. Wenn wir als globale Gemeinschaft weltweit Wissen, Forschung und finanzielle Ressourcen zusammenführen, haben wir bessere Chancen auf Erfolg. Zum anderen gilt es aber auch, auf globaler Ebene die finanzielle und makroökonomische Stabilität zu sichern. Wir müssen gemeinsam verhindern, dass einzelne Länder in unüberwindbare makroökonomische Schieflagen geraten, und sicherstellen, dass die globale Finanzstabilität gewahrt bleibt.

Globale Zusammenarbeit in der Gesundheitsversorgung und konkrete Hilfe zur Pandemiebekämpfung in Entwicklungs- und Schwellenländern

Deutschland hat internationalen Partnern bereits umfangreiche Unterstützung des multilateralen Gesundheitsschutzes sowie für die Entwicklung von Medikamenten und eines Impfstoffs zugesagt.

Die BReg leistet einen zusätzlichen Beitrag i. H. v. 165 Mio. j zur Finanzierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Kampf gegen COVID-19. Daneben unterstützt sie mit 230Mio. j die Impfstoffinitiative CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und mit 700 Mio.€ die Globale Impfallianz Gavi. Humanitäre Hilfsmaßnahmen werden mit zusätzlich 300 Mio.€ unterstützt. Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die BReg bereits Sofortmaßnahmen in ihren Partnerländern mit 21 Mio.€. Teams aus Expertinnen und Experten der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, des Robert Koch-Instituts und des Bernhard- Nocht-Instituts für Tropenmedizin leisten in ausgewählten afrikanischen Ländern kurzfristige technische und materielle Unterstützung bei der Pandemiebekämpfung.

Darüber hinaus sollen weitere kurz- und mittelfristige Maßnahmen Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Bewältigung der Pandemie unterstützen. Da die globale Krise insbesondere auch multilaterale Antworten benötigt, hat sich die BReg dafür eingesetzt, dass die Weltbankgruppe und andere Entwicklungsbanken in der Krise noch besser helfen können. Alle multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) haben entsprechende großvolumige Hilfsprogramme aufgesetzt – insgesamt über alle MDBs, an denen Deutschland beteiligt ist, i. H. v. rd. 225 Mrd. $. In der Regel gehen diese mit Verfahrenserleichterungen einher, damit benötigte Hilfen möglichst rasch dorthin fließen können, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Die Weltbank und die anderen multilateralen Entwicklungsbanken können so insbesondere Entwicklungs- und Schwellenländer unterstützen, die von der Pandemie besonders hart getroffen sind. Die G20-Finanzminister/-innen und G20-Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure haben alle Staaten dazu aufgerufen, zur besseren Gesundheitsversorgung stärker zur Finanzierung der Impfstoffentwicklung beizutragen. Außerdem haben sie zugesagt, die internationalen Verpflichtungen zum Datenaustausch einzuhalten und sich zur Zusammenarbeit zur Schließung von Finanzierungslücken im Bereich der weltweiten Gesundheit verpflichtet. Die BReg unterstützt außerdem die Initiative der EU-Kommission, eine globale Initiative zur Mobilisierung von Finanzmitteln zu starten.

Die EU hat sich dafür mit Partnern weltweit zusammengeschlossen, um die Geberinitiative „Coronavirus Global Response“ („Coronavirus-Krisenreaktion“) zu starten. Am 04.05.2020 fand dazu eine Online-Geberkonferenz der EU-Kommission statt, bei der für den Kampf gegen das Virus Mittel i. H. v. 7,4 Mrd. j mobilisiert wurden. Deutschland sagte dazu einen Beitrag i. H. v. 525 Mio. j für die Entwicklung von COVID-19-Impfstoffen, -Medikamenten und -Tests zu.

Makroökonomische Stabilisierung der Weltwirtschaft und besonders betroffener Staaten

Die G20-Finanzminister/-innen und G20-Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure haben auf ihrem virtuellen Treffen am 15./16. April 2020 den Aktionsplan „Supporting the Global Economy Through the COVID-19 Pandemic“ verabschiedet (ausführlicher Bericht dazu: „Virtuelle Frühjahrstagung 2020 des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank und virtuelles Treffen der G20“). Bedeutendster Punkt darin ist der Beschluss eines Schuldenmoratoriums für die ärmsten Länder, das die G20-Finanzminister/-innen und und G20-Notenbankgouverneurinnen und -gouverneure gemeinsam mit dem sog. Pariser Club beschlossen haben. Es gewährt einen Zahlungsaufschub für die bis Ende 2020 anfallenden Zinszahlungen und Tilgungen auf bilaterale Forderungen der Gläubigerstaaten i. H. v. insgesamt bis zu rd. 14 Mrd. $. Die damit freiwerdenden Mittel können und sollen diese Länder für dringend benötigte Ausgaben im Gesundheitsbereich oder für die Erholung ihrer Wirtschaft einsetzen. Der Plan enthält zudem eine Selbstverpflichtung aller G20-Länder zur kurzfristigen konjunkturellen Stützung der Wirtschaft. Außerdem bekennen sich die Mitgliedstaaten zur weiteren Zusammenarbeit für freien und fairen Handel sowie zu gemeinsamen Grundsätzen für mittel- und langfristige Maßnahmen zur wirtschaftliche Erholung.

Im Pariser Club sind die wichtigsten 22 Gläubigerstaaten zusammengeschlossen, um koordinierte und tragfähige Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten von Schuldnerländern zu finden. Das Gremium wurde 1956 gegründet. Seit 2016 sind auch neue Gläubigerländer wie Korea und Brasilien dabei. China, Indien und Südafrika sind ebenfalls an einem Teil der in der Regel monatlich stattfindenden Sitzungen als sog. Ad-hoc-Teilnehmer einbezogen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat seine Notfallhilfsprogramme aufgestockt und flexibilisiert. Die BReg sieht den IWF als zentralen Akteur zur Bekämpfung der finanzpolitischen Folgen der Corona-Pandemie. Deshalb begrüßt die BReg die Ausweitung der IWF-Programme und hat bereits zugesagt, die Aufstockung des IWF-Notfallfonds für die ärmsten und bedürftigsten Länder mitzufinanzieren.

Auf seiner (virtuellen) Frühjahrstagung hat der IWF Folgendes beschlossen: Aufstockung und Beschleunigung der bereits vorhandenen Notfallkreditprogramme: So wird der Zugang zur „Rapid Credit Facility“ und zum „Rapid Financing Instrument“ erleichtert. Betroffene Entwicklungs- und Schwellenländer können nun kurzfristig jährlich doppelt so viel Geld leihen wie bisher. Auch der Catastrophe Containment Relief Trust (CCRT), der in der Ebola-Krise 2015 zur Unterstützung der ärmsten Länder geschaffen wurde, wird aufgestockt. Für Deutschland hat der Bundesfinanzminister in der Sitzung eine Aufstockung der Mittel um bis zu 80 Mio.€ angekündigt.

Einführung eines neuen Notfallinstruments: Um Liquiditätsengpässe von Entwicklungs- und Schwellenländern gezielt zu adressieren, hat der IWF über die Flexibilisierung vorhandener Instrumente hinaus ein neues vorsorgliches Liquiditätsinstrument beschlossen, die sog. Short-Term Liquidity Line (SLL). Die SLL stellt kurzfristig Schwellenländern mit sehr guten Wirtschaftsdaten eine Finanzierung ohne Auflagen bereit.

 

Quelle: Bundesministerium der Finanzen – Monatsbericht Mai 2020.

Gemeindekasse BW 2020/66

 

Bernd Klee

Dezernent für Finanzen, Personal und Kommunales im Landkreistag Baden-Württemberg
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