14.09.2020

Wie frei ist das Recht für freie Bürger?

Chronologie der jüngeren öffentlichen Diskussion um das Bundesgesetzblatt im Internet

Wie frei ist das Recht für freie Bürger?

Chronologie der jüngeren öffentlichen Diskussion um das Bundesgesetzblatt im Internet

Der Aufbau eines offiziellen Internet-Portals für das Bundesgesetzblatt steht noch aus. | © Fiedels - Fotolia.com
Der Aufbau eines offiziellen Internet-Portals für das Bundesgesetzblatt steht noch aus. | © Fiedels - Fotolia.com

Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag zeigt, setzt sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für eine Ablösung der Papierfassung des Bundesgesetzblattes durch eine digitale Verkündungsplattform ein. Die Umsetzung gestaltet sich schwierig.

Prähistorie

Das Bundesgesetzblatt enthält die Originale derjenigen Regeln, an die wir uns halten müssen. Seine effektive Verbreitung erscheint daher rechtsstaatlich vordergründig von Interesse. Es wird von der Bundesanzeiger Verlag GmbH herausgegeben, deren Anteile der Bund bis 1998 zu 70 Prozent hielt. Nach einer mehrstufigen vollständigen Privatisierung hält seit 2006 sämtliche Anteile das Verlagshaus M. DuMont Schauberg. Das Online-Angebot des Bundesgesetzblattes ist zwar umfassend und kostenlos, aber eine gewerbliche Nutzung der Inhalte ist für Dritte technisch nicht möglich und laut Nutzungsbedingungen auch untersagt. Die technischen Hürden verhindern auch eine optimale wissenschaftliche Nutzung, weil z.B. eine Textextraktion unzulässig ist. Dieser Zustand rief die private „Open Knowledge Foundation“ auf den Plan. Diese monierte zum einen, dass die genauen Bedingungen der Kooperation des Bundes mit dem Verlag durch das zuständige Justizministerium geheim gehalten würden, weiterhin mangelnde Ausschreibungsaktivitäten in anderen Kooperationen des BMJ mit dem Bundesanzeiger und zum anderen, dass der Verlag ein Urheberrecht auf die BGBl.-Datensammlung geltend mache und einen Vollzugriff nur gegen Gebühr anbiete.

Paralleluniversum

Am 10.12.2018 stellte die Open Knowledge Foundation dann alle bisher erschienen Ausgaben des Bundesgesetzblatts in einem Online-Portal frei zur Verfügung und publizierte unter https://offenegesetze.de/presse eine Presseerklärung, die ein großes Echo in den Fachmedien erfuhr. Sie gab bekannt, dass durch die Funktionen von OffeneGesetze.de ein Gesamt-Download aller Bundesgesetzblätter seit 1949 erstmals möglich werde, wodurch man den Textbestand der Gesetzblätter analysieren und Veränderungen über Jahrzehnte nachvollziehen könne. Außerdem könnten anders als bisher einzelne Dokumente verlinkt und durchsucht werden.


Zweite Parallele und Tagespresse

Justizministerin Katarina Barley hatte im Nachgang oder parallel dazu eine Initiative gestartet, um die Rechtsbeziehungen um das Bundesgesetzblatt transparenter zu gestalten. Die FAZ schrieb am 23.12.2018 unter dem Titel „Barley nimmt Dumont-Verlag das Gesetzblatt weg„, dass alle Internetnutzer künftig kostenfrei und ohne Barrieren auf erlassene Gesetze zugreifen können sollten, dass allerdings vorher noch das Grundgesetz geändert werden müsse. Als Beleg zitierte die FAZ Ministerin Barley mit folgendem Wortlaut: „Gesetze und Verordnungen verkünden wir künftig uneingeschränkt digital, das elektronische Bundesgesetzblatt wird dann die einzig verbindliche Fassung von Gesetzen und Verordnungen beinhalten. Wir schaffen eine Plattform, auf der jede Bürgerin und jeder Bürger kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt zugreifen kann. Die Dokumente sollen auch frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden können. Bürgerinnen und Bürger sollen einen uneingeschränkten Zugang bekommen.“ Am 6.2.2019 berichtete auch die Süddeutsche Zeitung hierüber (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unternehmensregister-verlag-in-staatlicher-rolle-1.4317344), allerdings am Ende des Artikels, der das Transparenzregister zum Schwerpunkt hatte. Die SZ erwähnte hierbei, dass das Bundesjustizminsterium als formaler Herausgeber sich in der Sache nicht hinter den Bundesanzeiger Verlag bzw DuMont gestellt habe, sondern im Gegenteil sogar den Aufbau eines eigenen, frei zugänglichen Portals angekündigt habe, also nach dem Vorbild von https://offenegesetze.de.

Warten auf Godot

Im Juli 2019 zeigte sich dann, dass die aktuelle Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Christine Lambrecht dieses Vorhaben nicht mit Priorität zu verfolgen scheint. Zwar wolle auch Ministerin Lambrecht künftig, dass jeder Bürger kosten- und barrierefrei auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt zugreifen kann. Jedoch erklärte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums auf Anfrage von MEEDIA, dass zuerst die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssten. Dies solle erst bis Januar 2022 erfolgen. Danach könnten alle Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt, insbesondere Änderungsgesetze, für alle Bürger gratis erhältlich werden. Diese Informationen stammen aus einem Bericht von Meedia.de über die Fachmedienmarke „Reguvis“ (Regulatorische Visibilität) und deren Geschäftsmodell. Die Fragen des Datenbankschutzrechtes, der Druckbarkeit, der Wiederverwendung und der freien Durchsuchbarkeit wurde in diesem Interview nicht angesprochen.

Politische Dimension

Die Fragen sind aber nicht nur für Wissenschaftler, Rechtssuchende und Verlage interessant. Da das Thema die demokratische Legitimation von Vorschriften unmittelbar berührt, ist es auch ein Politikum und wird im Bundestag kontrovers diskutiert. Die Bundestags-Drucksache 19/21517 vom 7.8.2020 enthält auf den Seiten 53/54 die Frage des Abgeordneten Victor Perli (DIE LINKE.), warum der im Februar 2019 angekündigte Aufbau eines offiziellen, frei zugänglichen Internet-Portals für das Bundesgesetzblatt noch nicht erfolgt sei sowie die zugehörige Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange vom 7. August 2020: Demnach verfolge das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das (weiter gesteckte) Ziel, die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Bundesgesetzblattes abzulösen und die amtliche Veröffentlichung künftig elektronisch auf einer digitalen Verkündungsplattform des Bundes vorzunehmen. Die Zugänglichkeit des kosten- und barrierefreien Bundesgesetzblattes, das zudem den Anforderungen an Open Data genüge, solle dadurch erheblich verbessert werden. Das derzeitige Angebot der Bundesanzeiger Verlag GmbH auf www.bgbl.de erfülle diese Voraussetzungen nicht. Jedoch bedürfe dieses Projekt (…) umfangreicher Vorbereitung. Die Herstellung der technischen Voraussetzungen (…) sei zeitaufwändig, ebenso die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen. (…) Eine zeitliche Prognose für die Bereitstellung der Verkündungsplattform könne daher derzeit nicht abgegeben werden. Der zeitliche Horizont für die Bereitstellung der gedruckt erschienenen Ausgaben des Bundesgesetzblattes richte sich ebenfalls nach dem Fortgang der Vorbereitungen für die Einführung der elektronischen Verkündung des Bundesgesetzblattes.

Juristische Dimension

Am 1.9.2020 erfolgte dann noch die Bekanntgabe, dass Fragdenstaat.de das BMJ auf Offenlegung des Vertrags zum Verkauf des Bundesanzeiger-Verlages an DuMont verklagt. Die entscheidenden Klauseln des Privatisierungsvertrages wurden dieser Initiative nur geschwärzt zur Verfügung gestellt. Eine Anfrage nach einer vollständigen Information wurde mit Hinweis auf vorrangig schützenswerte Betriebsgeheimnisse abschlägig beschieden. Die nachfolgende Klageschrift ist nun ebenso wie die vorbereitende Korrespondenz im Netz offen einsehbar. Es handelt sich hierbei um die Geltendmachung eines Anspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Als aktueller Stand im September 2020 ist daher festzuhalten: Derzeit und bis auf Weiteres sei für wissenschaftliche und rechtspraktische Gratis-Recherchen die „BGBl“-Seite der Open Knowledge Foundation empfohlen. https://media.offenegesetze.de/bgbl1/ und https://media.offenegesetze.de/bgbl2/ bieten sehr offene Einstiegsmöglichkeiten. Die „offizielle“ Einstiegsseite https://offenegesetze.de/veroeffentlichung bietet einen geführten Recherchezugang.

Historische Einordnung

Und völlig unchronologisch darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass die rechtsstaatlich fundierte Grundforderung nicht ganz neu ist. Unter Berufung auf Mose am Horeb sowie auf Johann Georg Krünitz hielt Jörg Berkemann den Eröffnungsvortrag des 8. Deutschen EDV-Gerichtstages 1999 in Saarbrücken unter dem Rubrum „Freies Recht für Freie Bürger“. Open Access, gratis kopier- und ausdruckbar nachzulesen unter https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=19990188.

 

Dr. Alexander Konzelmann

Leiter der Boorberg Rechtsdatenbanken RDB, Stuttgart
n/a