10.01.2019

20-Jähriger Daten-Dieb gefasst

Was droht dem Schüler aus Hessen?

20-Jähriger Daten-Dieb gefasst

Was droht dem Schüler aus Hessen?

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen den Schüler. ©  tadamichi - Fotolia
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt ermitteln gegen den Schüler. © tadamichi - Fotolia

Nach dem sog. „Hackerskandal“, der in den vergangenen Tagen zahlreiche Politiker aller Parteien außer der AfD sowie YouTuber und andere Prominente aufgeschreckt hat, ist nun ein Verdächtiger festgenommen worden: Es soll sich um einen 20 Jahre alten Schüler aus Mittelhessen handeln, der noch bei seinen Eltern wohnt. Er soll die Taten gestanden haben, die ihm zu Last gelegt wurden und angegeben haben, dass er allein gehandelt habe. Welche Strafe droht ihm nun?

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Der mutmaßliche Täter hatte im Dezember jeden Tag neue personenbezogenen Daten über Prominente, YouTuber und Politiker über eine Art „Adventskalender“ auf seinem Twitter-Account veröffentlicht. Auf den Twitter-Accounts waren Verlinkungen zu anderen Plattformen oder sogenannten Filehosting-Diensten enthalten, auf denen die ausgespähten personenbezogenen Daten abgelegt waren. Bei den Daten handelte es sich u.a. um Telefonnummern, Anschriften, Kreditkartendaten, Bildaufnahmen sowie private Kommunikation wie etwa Chat-Verläufe. Betroffen waren Politiker aller Parteien außer der AfD. Teil handelte es sich um frei zugängliche Informationen wie Festnetz-Telefonnummern oder E-Mail-Adressen, teils waren die Informationen wohl tatsächlich „gehackt“ worden – so etwa private Handynummern von Spitzenpolitikern oder Chatverläufe mit Familienmitgliedern. Das Phänomen wird auch „Doxing“ genannt und bezeichnet die Veröffentlichung von Daten über Personen mit dem Ziel, ihnen zu schaden bzw. sie angreifbar zu machen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt ermitteln nun gegen den Schüler wegen des Verdachts des Ausspähens und der unberechtigten Veröffentlichung personenbezogener Daten von Politikern, Journalisten und Personen des öffentlichen Lebens.


Was droht dem Täter nun?

Die unbefugte Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet, die nicht allgemein zugänglich sind, in der Absicht, einen anderen zu schädigen, ist eine Straftat nach § 42 Abs. 2 BDSG (neu). Darauf stehen entweder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Darüber hinaus hat der mutmaßliche Täter sich teils die Daten tatsächlich illegal durch „Hacking“ beschafft. Der Tatbestand des „Ausspähens von Daten“ wird nach § 202a Strafgesetzbuch (StGB) sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hinzu kommen mögliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Betroffenen wegen der Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Was können Betroffene noch tun, um ihre Daten wieder aus dem Netz zu bekommen?

Selbst, wenn die fraglichen Twitterkonten inzwischen gesperrt und der verwendete Google-Blog gelöscht wurden, so stehen die Daten teilweise immer noch im Netz. In einigen Fällen liegen die Datenpakete auf chinesischen oder russischen Seiten, die unserer Erfahrung nach auch nach Aufforderung durch deutsche Anwälte nichts löschen.

Viele Betroffene möchten allerdings dennoch – verständlicherweise – ihre Daten wieder aus dem Netz bekommen. Sie haben die Möglichkeit, einen Google-Löschantrag zu stellen. So verschwindet wenigstens die Verlinkung auf die ausländischen Server.

 

Christian Solmecke

LL.M, Rechtsanwalt und Partner, Medienkanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln

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