21.01.2019

Rauchverbot in deutschen Autos

Deutschland diskutiert den Schutz von Kindern und Schwangeren vor dem Passivrauchen

Rauchverbot in deutschen Autos

Deutschland diskutiert den Schutz von Kindern und Schwangeren vor dem Passivrauchen

Bereits in Frankreich oder Österreich existieren Rauchverbote in Autos bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren. | © phecsone - stock.adobe.com
Bereits in Frankreich oder Österreich existieren Rauchverbote in Autos bei Anwesenheit von Kindern und Schwangeren. | © phecsone - stock.adobe.com

Die Tatsache, dass das aktive Rauchen gesundheitsschädlich ist, dürfte mittlerweile jedem Menschen bekannt sein. Dass aber auch das Passivrauchen hohe Auswirkungen auf die Gesundheit eines Menschen hat, wird nicht selten verharmlost oder gar außer Acht gelassen. Personen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, wie etwa Kinder und Schwangere, leiden schwerwiegend darunter und können erhebliche Schäden davontragen. So kann Passivrauchen bei Kindern zu Wachstumsstörungen sowie zu einer erhöhten Anfälligkeit von Krankheiten führen, bei Ungeborenen zu Fehlentwicklungen lebenswichtiger Organe sowie einem erhöhten Risiko eines plötzlichen Kindstodes. Aus diesem Grund existiert in vielen europäischen Ländern, wie etwa Frankreich oder Österreich, ein Verbot, das das Rauchen im Auto, in Anwesenheit von Kindern und Schwangeren, verbietet. Nun diskutiert auch der deutsche Gesetzgeber darüber, ein solches Verbot in Kraft zu setzen.

Bereits 2007 wurde in Deutschland ein Rauchverbot in deutschen Kneipen eingeführt, das Nichtraucher vor dem passiven Rauchen schützen soll. Nun hat die Gesundheitsministerkonferenz einen Beschluss vorgelegt und die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit einem bundesweiten Gesetz zu befassen, dass das Rauchen im Auto, in Anwesenheit von Kindern und/oder Schwangeren, verbietet. Es ist bislang davon auszugehen, dass das Gesetz ganz Deutschland betreffen wird und nicht, wie bei Rauchverboten sonst üblich, Ländersache ist. Die Verfolgung eventueller Verstöße, also die konkrete Kontrolle und alltagstaugliche Umsetzung, soll wiederum an die Landespolizei abgegeben werden und würde somit zur Ländersache.

Eingriff in die Privatsphäre – wie weit darf der Gesetzgeber gehen?

Viele Menschen, insbesondere Raucher, betrachten ein solches Gesetz als starken Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen. Gänzlich falsch liegen sie damit nicht, immerhin ist das Rauchen grundgesetzlich geschützt und fällt unter die allgemeine Handlungsfreiheit, welche wiederum im Grundgesetz unter Artikel 2 Absatz 1 als freie Entfaltung der Persönlichkeit verankert ist. Im selben Artikel ist jedoch auch festgelegt, dass sich ein Mensch nur so weit entfalten darf, als dass die Rechte eines anderen nicht verletzt werden und keine Verstöße gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz vorliegen.


Ein weiteres durch das Grundgesetz garantierte Recht jedes Einzelnen ist das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit. Dies findet sich in Artikel 2 Absatz 2 unseres Grundgesetzes wieder. Raucht eine Person also im Auto in Anwesenheit von Kindern oder Schwangeren, so stoßen diese beiden, im Grundgesetz verankerten, Rechte aufeinander. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit von Kindern und Schwangeren, also schutzbedürftigen Personen, überwiegt in diesem Falle das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und persönliche Entfaltung, wodurch der Eingriff in die Privatsphäre eines Rauchers legitimiert würde. Im Falle einer entsprechenden Entscheidung der Bundesregierung ist demnach davon auszugehen, dass zugunsten der schutzbedürftigen Personen und gegen die Raucher entschieden werden kann und wird.

Doch wie kann man ein solches Rauchverbot de facto kontrollieren? Leider sind die Möglichkeiten hier begrenzt. Kontrolliert werden kann ein solches Verbot, wohl noch schwerer als das Verbot von Mobiltelefonen am Steuer, lediglich in flagranti. Das heißt: Wird ein Raucher nicht unmittelbar beim Rauchen im Auto, in Anwesenheit schutzbedürftiger Personen, gesichtet, hat er auch nicht mit Sanktionen zu rechnen. Erfolgt jedoch ein Verstoß nachweislich, so wird ein Bußgeld verhängt.

Allgemeines Rauchverbot in Autos wird wohl nicht kommen

Ein generelles Rauchverbot bei Autofahrten würde nicht nur einen besseren Schutz für alle Autoinsassen bringen, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer. Neben den negativen Auswirkungen einer verrauchten Atemluft ist Folgendes zu erwähnen: Durch das Rauchen am Steuer liegt die Aufmerksamkeit des Fahrers nicht vollends auf dem Straßenverkehr. Insbesondere wird die Fahrtüchtigkeit alleine dadurch eingeschränkt, dass beim Rauchen selbst, dem Abaschen oder Ausdrücken einer Zigarette nicht beide Hände ausschließlich zum Halten und Betätigen des Lenkrads oder einer Gangschaltung eingesetzt werden. Denkt man dann noch an das Herunterfallen einer Zigarette und die damit einhergehende Schrecksekunde, die unter Umständen das Verreißen des Lenkrades oder unvorhersehbare Bremsmanöver zur Folge hat, so ist klar, welch ein Risiko das Rauchen am Steuer birgt. Das Ablenkungspotential dürfte jedoch niedriger sein als beim Telefonieren mit dem Handy.

Betrachtet man daher die Frage eines allgemeinen Rauchverbots bei Autofahrten, so ist davon auszugehen, dass dieses keine realistische Zukunft hätte, da der Eingriff in die Privatsphäre hier zu weitreichend wäre und keine ausreichende Legitimation zugrunde liegt. Unbeschadet dessen stellt sich – wie oben – auch hier wieder die Frage der Kontrolle.

Rauchverbot im Haus bei Anwesenheit von Kindern?

Nicht selten kommt die Frage auf, wieso ein Rauchverbot nur auf den Aufenthalt im Auto beschränkt werden sollte. Immerhin ist Passivrauchen nicht nur dort schädlich für Kinder und Schwangere. Hierzu ist zu sagen, dass eine Ausweitung des Verbots, etwa auf ganze Haushalte, um einiges schwerer umzusetzen wäre, denn: Hier umfasst der Eingriff in die Privatsphäre nicht nur die allgemeine Handlungsfreiheit und persönliche Entfaltung, sondern auch Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Wohnung für unverletzlich erklärt. Lediglich zur Abwehr schwerer Nachteile können Einschränkungen in den eigenen vier Wänden erfolgen. Auszuschließen ist also eine Regelung, die den privaten Haushalt in ein Rauchverbot in Anwesenheit von Schwangeren und Kindern einschließt, von vornherein nicht. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Verhältnismäßigkeit des Verbotes gewährleistet wird, sowie das Verbleiben eines Rückzugsortes für den Raucher. Ist nämlich kein Garten oder Balkon vorhanden, so wäre die Wohnung der einzige verbleibende Rückzugsort. Es widerspräche daher dem Grundgesetz, würden insoweit die allgemeine Handlungsfreiheit und die Entfaltungsfreiheit komplett ausgehebelt werden. Es lässt sich also erahnen, dass ein Rauchverbot für Haushalte mit deutlich mehr Schwierigkeiten verbunden wäre.

Wichtig zu wissen ist jedoch, dass es auch in der Wohnung Grenzen für Raucher gibt. Wird ein Kind beispielsweise ständig dem Passivrauchen der Eltern in einer Wohnung ausgesetzt, so kann das Jugendamt auch hier Maßnahmen, im Zuge einer Einzelfallabwägung, ergreifen und Konsequenzen zum Wohle des Kindes festlegen. Im Hinblick auf schwangere Frauen, die sich in einer Raucherwohnung aufhalten, ist festzuhalten, dass auch diese von ihrem Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit Gebrauch machen können und es ihnen freisteht, sich in einer Raucherwohnung aufzuhalten und sich dem Passivrauchen auszusetzen. Das Wohl des ungeborenen Kindes liegt in diesem Fall allein in der Hand der Mutter.

Zusammenfassung

Zusammenfassend kann demnach gesagt werden, dass ein deutschlandweites Rauchverbot in Autos, zum Schutze für Kinder und Schwangere, in naher Zukunft als realistisch einzuschätzen ist. Ein ausgedehnteres Gesetz im Hinblick auf ein generelles Rauchverbot in Autos oder aber in Haushalten mit schutzbedürftigen Personen ist jedoch eher unrealistisch und schwer zu legitimieren. Da ein Verstoß gegen das Rauchverbot im Auto aber nur sehr schwer festgestellt werden kann, ist es wichtig, an die Vernunft jedes Einzelnen zu appellieren. Es sollte im Sinne aller Menschen liegen, solche zu schützen, die eines besonderen Schutzes bedürfen und weitreichende Konsequenzen nicht nur in Betracht zu ziehen, sondern vielmehr zu vermeiden.

 

Markus Mingers

Rechtsanwalt Kanzlei Mingers und Kreuzer

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