18.02.2019

Umfassende Förderung für den Klimaschutz vor Ort

Neue Fassung der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums seit 1.1.2019

Umfassende Förderung für den Klimaschutz vor Ort

Neue Fassung der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums seit 1.1.2019

Der Bund bietet Kommunen Unterstützung auf dem Weg hin zu einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. | ©  Thaut Images - Fotolia
Der Bund bietet Kommunen Unterstützung auf dem Weg hin zu einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. | © Thaut Images - Fotolia

Der Sommer des Jahres 2018 war nicht nur besonders heiß, sondern auch besonders lang. In den Städten führte die Hitze dazu, dass Ventilatoren, Sonnenschirme und Klimaanlagen vielerorts bereits im Juli vergriffen waren. Auf dem Land hat die Trockenheit für teils dramatische Ernteausfälle gesorgt. Experten bestätigen, dass die Folgen der Erderwärmung durch derartig langanhaltende Wetterperioden immer spürbarer werden.

Spätestens in diesem Sommer haben Städte, Gemeinden und Landkreise erkannt, dass sie sich auf den Klimawandel einstellen müssen. Viele Kommunen haben ihre Klimaschutzaktivitäten allerdings schon seit langem immens intensiviert. Mehr als 3.000 der rund 11.000 deutschen Kommunen haben in den vergangenen zehn Jahren bereits Klimaschutz-Projekte mit Unterstützung der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums umgesetzt.

Dieser große Zuspruch hat in den vergangenen drei Jahren nochmals an Fahrt aufgenommen. Er zeigt, dass Städte, Gemeinden und Landkreise zentrale Akteure im Kampf gegen die Erderwärmung geworden sind. Zum 1. Januar 2019 hat das Bundesumweltministerium die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie daher nochmals ausgeweitet. Die Kommunen sollten die Chancen nutzen und sich schon zu Beginn des Jahres sorgfältig über die neue Förderung informieren.


Kommunalrichtlinie erfasst die vielseitigen Handlungsbereiche der Kommunen

Nach Angaben der Deutschen Energie-Agentur zahlen deutsche Kommunen insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr allein für ihre Strom- und Wärmeversorgung. Der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen und Energiekosten ist der Wärmeverbrauch der Liegenschaften. Aber auch die Stromkosten fallen ins Gewicht. Zwischen 30 und 50 Prozent davon entfallen auf die Beleuchtung. Das betrifft die Straßenbeleuchtung, aber auch die Liegenschaften – Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude müssen nicht nur beheizt, sondern auch beleuchtet werden. Weitere rund 20 Prozent des Stromverbrauchs fallen in kommunalen Kläranlagen an; fast noch einmal so viel, je nach der Topologie des Versorgungsgebiets, entfällt auf die Trinkwasserversorgung.

Die neue Kommunalrichtlinie bietet daher umfassende Anknüpfungspunkte für Kommunen, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken und wichtige Beiträge zum Klimaschutz zu leisten.

Die Kommunalrichtlinie fördert kommunalen Klimaschutz mit zwei sich gegenseitig ergänzenden Förderansätzen. Der eine Teil betrifft den Kapazitätsaufbau. Um die kosteneffizientesten Potenziale für den Klimaschutz zu heben, muss zunächst erfasst werden, wo diese Potenziale liegen. Einige Kommunen stehen noch am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten und sind unschlüssig, wie sie sich dem Themenfeld nähern sollen. Sie verfügen nicht über kompetentes Personal für diesen Bereich und sehen sich mit vielen Unsicherheiten konfrontiert. Andere Kommunen haben bereits vor einigen Jahren ein Klimaschutzkonzept erstellt und wollen nun die Umsetzung in speziellen Fachbereichen vorantreiben, z.B. durch Investitionen in klimafreundliche Technologie für die Kläranlage. Für beide, Anfänger und Fortgeschrittene, gibt es Förderangebote in der Kommunalrichtlinie.

Der andere Teil der Förderung betrifft Zuschüsse für konkrete Investitionsvorhaben. Bislang wurden durch diese Zuschüsse zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro ausgelöst. Dadurch gewinnt nicht nur das Klima, sondern auch die regionale Wertschöpfung.

Von der Fokusberatung bis zum Energiemanagement: Für alle ist etwas dabei

Für Kommunen ohne Vorerfahrung erleichtert eine Fokusberatung den Einstieg in den kommunalen Klimaschutz. Ein externer Berater, z.B. eine Energie- oder Klimaschutzagentur, identifiziert dabei gemeinsam mit der Kommune erste, konkret umsetzbare Klimaschutz-Aktivitäten. Um den Einstieg so einfach wie möglich zu machen, ist es möglich, dass der Berater selbst den Antrag stellt. So kann eine zielgerichtete Beratung ohne viel Bürokratie erfolgen – Voraussetzung ist, dass mindestens eine Klimaschutzmaßnahme durch die Beratung umgesetzt wird.

Um die großen Potenziale zur Treibhausgaseinsparung in kommunalen Liegenschaften zu heben, wird ab dem Jahr 2019 auch die Einführung von Energiemanagementsystemen in Kommunen gefördert. Die Sächsische Energieagentur SAENA geht davon aus, dass eine Stadt mit 20.000 Einwohnern mit der Einführung eines Energiemanagements dauerhafte Entlastungen des kommunalen Haushalts von 90.000 bis 120.000 Euro pro Jahr erreichen kann. Die Kommunalrichtlinie ermöglicht die Förderung von bis zu 45 Beratertagen im Zeitraum von drei Jahren, zudem Ausgaben für Software für das Energiemanagement, Messtechnik, Zähler und Sensorik.

Klimaschutzmanagement: vom Konzept zur Umsetzung

Als wirksamstes Instrument für den Kapazitätsaufbau im kommunalen Klimaschutz hat sich in den letzten zehn Jahren das Klimaschutzmanagement erwiesen. Mehr als 600 Klimaschutzmanagerinnen und -manager arbeiten deutschlandweit bereits erfolgreich daran, die Lebensqualität in Städten, Gemeinden und Landkreisen durch wirksamen Klimaschutz zu verbessern. Grundlage für die Arbeit des Klimaschutzmanagements ist ein Klimaschutzkonzept, in dem der Status Quo ermittelt, Potenziale aufgezeigt und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen werden. Das Bundesumweltministerium beteiligt sich mit Zuschüssen von 65% an den Personalkosten, finanzschwache Kommunen erhalten sogar 90%.

Mit der Klimaschutzmanagerin und dem Klimaschutzmanager ist in den vergangenen Jahren ein Berufsbild entstanden, für das bislang weder eine klassische Ausbildung noch ein Studiengang existiert. In der Praxis hat sich gezeigt, dass besonders diejenigen Personen viele Projekte erfolgreich umsetzen, die zugleich technische und kommunikative Fähigkeiten mitbringen. Für die Zukunft können wir erwarten, dass sich dieses Berufsbild weiter schärfen wird.

Investive Klimaschutzförderung: Bau neuer Radwege, effiziente Beleuchtung, intelligente Verkehrssteuerung, klimafreundliche Ab- und Trinkwasserversorgung

Die neue Kommunalrichtlinie unterstützt Kommunen noch umfassender bei ihren Investitionsentscheidungen. Die bestehende Förderung, etwa für energieeffiziente Technologien für die Straßen- und Innenbeleuchtung, bleibt erhalten, wird aber um wichtige Bereiche ergänzt.

Viele neue Ansatzpunkte wurden im Bereich der nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität in die Förderung aufgenommen. Dadurch können neben dem Klimaschutz wichtige Nebeneffekte erzielt werden, z.B. für eine erhöhte Luftqualität und eine Verbesserung der Gesundheit in den Städten. Gefördert werden beispielsweise der Bau neuer Radwege, Maßnahmen zur Einführung von grünen Wellen für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln oder die Nutzung smarter Datenquellen für eine intelligente Verkehrssteuerung. Damit ist es möglich, dass der Träger des Umweltverbunds das Mobilitätsverhalten in der Stadt in Echtzeit erfassen kann – und so z.B. Busse und Bahnen effektiver einsetzen oder sogar Fahrpreise dynamisch gestalten kann.

Auch eine klimafreundlichere Abwasserbehandlung in Kläranlagen gehört zu den neuen Angeboten. Angesichts der langen Investitionszyklen an diesen langlebigen Anlagen kann die Förderung über technologische Unsicherheiten und Anwendungshemmnisse hinweghelfen. Die Umstellung der Klärschlammbehandlung auf Faulung, die an vielen Kläranlagen noch nicht umgesetzt ist, wird durch die Förderung ebenso erleichtert wie die Erneuerung von Pumpen, Motoren und der Belüftung.

Die neue Förderung erstreckt sich auch auf Anlagen zur Trinkwasserversorgung. Die Anschaffung energieeffizienter Aggregate und die systemische Optimierung der Versorgung werden gefördert.

Im Bereich der Abfallentsorgung gibt es Fördermöglichkeiten für die Sammlung von Garten- und Grünabfällen, den Neubau von Bio-Vergärungsanlagen und die In-situ-Stabilisierung von stillgelegten Siedlungsabfalldeponien.

Mehr Antragsberechtigte, erhöhte Förderung für finanzschwache Kommunen

Der Kreis der Antragsberechtigten wurde ausgeweitet. Da Betriebe nun bereits bei einer kommunalen Beteiligung über 25% antragsberechtigt sind (statt bislang mindestens 50%), können mehr Akteure als bislang von der Förderung profitieren. Finanzschwache Kommunen, Schulen, Kitas und Sportvereine unterstützt die Kommunalrichtlinie mit erhöhten Zuschüssen. Zudem wurde die Antragstellung über ein neues Online-Verfahren vereinfacht.

Der kommunale Klimaschutz hat in den vergangenen zehn Jahren enorme Fortschritte gemacht. Allerdings stehen viele Kommunen, selbst die, die das Thema seit langem engagiert verfolgen, noch am Anfang des Weges hin zu einer weitgehenden Treibhausgasneutralität. Dieser Weg wird in den kommenden dreißig Jahren mit einer tiefgreifenden Neu- und Umgestaltung der kommunalen Infrastruktur verbunden sein. Das Bundesumweltministerium macht mit der Kommunalrichtlinie ein Angebot, sich an den notwendigen Investitionen und Prozessen auf diesem Weg zu beteiligen.

Auf www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sind alle Informationen rund um die Förderinhalte und die Antragstellung zusammenfasst. Dort steht die Richtlinie auch zum Download bereit.

 

Diskutieren Sie über diesen Artikel

n/a