11.02.2019

Imagegewinn durch Qualitätsanstieg

Die öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft –
Teil 4

Imagegewinn durch Qualitätsanstieg

Die öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft –
Teil 4

Kompetenz. Service. Leistung. | © vege - stock.adobe.com
Kompetenz. Service. Leistung. | © vege - stock.adobe.com

Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage ist es mehr denn je von Bedeutung, dass Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter von der Gesellschaft anerkannt und respektiert werden. Welche positiven und negativen Einflussfaktoren es gibt, die die öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitsdienstleister bestimmen, lesen Sie in loser Folge in der Reihe „Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft“. Im aktuellen Beitrag geht es um die Frage, welche Rolle die Qualität der Dienstleistung spielt.

Die Sachkundeprüfung

Der § 34a GewO (Gewerbeordnung) regelt, unter welchen Bedingungen Personen als abhängig Beschäftigte im Bewachungsgewerbe arbeiten dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein selbstständiges Bewachungsgewerbe eröffnet werden darf. Gemäß der Bewachungsverordnung ist für Sicherheitsmitarbeiter die Teilnahme an einer 40-stündigen Unterrichtung nach dem § 34a GewO bei der IHK Voraussetzung, um im Bewachungsgewerbe tätig zu werden. Diese Voraussetzungen bleiben auch bestehen, wenngleich sich die Bewachungsverordnung am 01.12.2016 sequentiell geändert hat. Die Unterrichtung sagt aus, dass diese Person mit Bewachungsaufgaben vertraut gemacht wurde, aber zum Abschluss keine Prüfung abgelegt werden muss. Seit 2003 fordert der Gesetzgeber für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten eine bestandene Sachkundeprüfung, weil die Unterrichtung den vielschichtigen Sicherheitsanforderungen nicht mehr gerecht wird. Die Sachkundeprüfung bestätigt, dass Kenntnisse über rechtliche Vorschriften, fachspezifische Pflichten und Befugnisse und deren praktische Anwendung erworben wurden. Diese Prüfung ist Voraussetzung für die Tätigkeit, gilt jedoch nicht als Qualifizierungsnachweis.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Dennoch wurde in den letzten 10 Jahren im Bewachungsgewerbe eine Qualitätsoffensive gestartet wurde. Es gibt neben der Sachkundeprüfung eine zwei- und dreijährige Ausbildung zur Service- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Die Servicekraft ist der Spezialist vor Ort und die Fachkraft verfügt über kaufmännische und verwaltungsspezifische Kenntnisse. Weiterhin existieren Neuregelungen für Seiteneinsteiger, die bereits einen anerkannten Berufsabschluss mitbringen. Diese haben die Möglichkeit, mit dem Abschluss als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft eine hochwertige Qualifizierung zu erreichen. Weitere qualifizierte Fortbildungsmöglichkeiten sind der Meister für Schutz und Sicherheit sowie die akademische Ausbildung mit Bachelor- und Masterabschlüssen im Sicherheitsmanagement. Ebenfalls hat die Normungsarbeit in den letzten Jahren enorm zugenommen und es sollte auf die Qualitätsmanagementsysteme nach der DIN ISO 9001 und die DIN 77200 hingewiesen werden, die als Standard dienen und Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen stellen. Die ISO 9001 ist ein neutraler Beleg des Qualitätsmanagements eines Unternehmens und wird weltweit verstanden und anerkannt. Die Zertifizierung sagt aus, welche Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt wurden und wie die Vorgehensweise dabei ist. Die Norm fordert zudem einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, was gewährleistet, dass die Qualitätsorientierung dauerhaft angestrebt wird. Denn der Markt setzt für Sicherheitsdienstleistungen immer häufiger Leistungs- und Qualitätsnachweise voraus. Mit der DIN 77200 wird die Qualität bei Ausschreibungsverfahren in den Vordergrund gestellt, denn die Norm orientiert sich an einheitlichen und nachprüfbaren Qualitätskriterien, die explizit für die Wach- und Sicherungstätigkeiten gelten. Folglich definiert die Norm DIN 77200 Standards für alle im Bereich Sicherheit tätigen Dienstleistungsunternehmen.


Zwang der Wirtschaftlichkeit

Es ist kein Geheimnis, dass sich die Qualifikation der privaten Sicherheitsdienstleister letztendlich auf die Qualität der Dienstleistung auswirkt. Die Qualifizierung stellt demnach eine zentrale Herausforderung für das Bewachungsgewerbe dar. Die Qualifikation der privaten Sicherheitsdienstleister umfasst dabei die Grundqualifikation, die fach- sowie aufgabenspezifische Qualifikation, die Ausstattung der Sicherheitsmitarbeiter, den Leumund, die Rekrutierung und die Seriosität. Durch den Zwang der Wirtschaftlichkeit und die teilweise geringen Standards sind private Sicherheitsdienstleister jedoch dazu veranlasst, nur Mindeststandards zu erfüllen. Das wirkt sich jedoch für das Bewachungsgewerbe negativ auf die gesellschaftliche Wahrnehmung aus. Viele Sicherheitsmitarbeiter bemängeln, dass schlecht bezahlte Personen eingesetzt werden, die weder einen Bildungsabschluss noch Erfahrungen in der Sicherheit haben. Auffällig ist, dass besonders ein unqualifizierter Sicherheitsdienst beim Gegenüber immer negativ in Erinnerung bleibt und das wirkt sich negativ auf die Wahrnehmung der Dienstleistung aus.

Fehl am Platz?

Im Zusammenhang der Masterarbeit „Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft – Eine empirische Untersuchung –“ von Lydia Limpach werden anhand einer Onlineumfrage die einflussreichsten Faktoren für die Entstehung eines negativ behafteten Images im Bewachungsgewerbe deutlich gemacht. Bei der Auswertung stellte sich weiterhin heraus, dass die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO als zu geringe Qualifizierung eingeschätzt wird, um im Bewachungsgewerbe arbeiten zu dürfen, da „nahezu jeder“ diese Berechtigung erlangen könne, ohne für den Beruf wirklich qualifiziert zu sein. Die geringen Voraussetzungen zur Einstellung sowie die niedrigen Hürden zur Selbstständigkeit im Bewachungsgewerbe sind ausschlaggebend für die negative Wahrnehmung. Die Mitarbeiter würden mit Bildungsdefiziten und einem Mangel an Sozialkompetenz glänzen. Die geringfügige Qualität zeige sich bereits in der Auswahl der Sicherheitsmitarbeiter und der Einsatz von unausgebildeten Mitarbeitern von Subunternehmern mache die Lage auch nicht besser. „Unqualifiziertes Personal, das in brenzligen Situationen völlig falsch reagiert“, werde eingesetzt. Die Teilnehmer der Onlineumfrage haben mehrheitlich darauf hingewiesen, dass die schwarzen Schafe der Sicherheitsbranche mit ihrem geringen Qualifizierungsniveau ein schlechtes Ansehen erzeugen. Aufgrund der geringen Zugangsvoraussetzungen im Bewachungsgewerbe habe man das Gefühl, das Gewerbe sei ein Auffangbecken für alles, was keinen Job bekäme und für die Personen, die nicht wissen, was sie sonst machen sollten. Viele Sicherheitsmitarbeiter seien fehl am Platze und es bestehe die Angst, dass das Bewachungsgewerbe verkommen könnte.

Imagegewinn durch Qualitätsanstieg

Dass sich die Wahrnehmung des Bewachungsgewerbes dennoch in den letzten Jahren verbessert hat, liegt an dem strebsamen Imagewandel zu kompetenten, kundenorientierten und gut ausgebildeten Dienstleistern. Dazu gehört auch ein freundlicheres Erscheinungsbild und die Qualitätssteigerung durch geltende Gesetze und Vorschriften. Diese Veränderungen ziehen eine positive Außendarstellung der Branche mit sich. Zudem sorgen spezifische Zusatzqualifikationen – wie oben erwähnt – für immer mehr Qualität in der Branche. Diese Qualifizierungsoffensive wird von der Gesellschaft erkannt und der Qualitätsanstieg führt zu einem Imagegewinn.

Hinweis der Redaktion: Der Beitrag wird fortgesetzt; er stammt aus einer 6-teiligen Beitragsreihe, abgeleitet von der Masterarbeit mit dem Titel „Öffentliche Wahrnehmung der privaten Sicherheitswirtschaft – Eine empirische Untersuchung“ von Lydia Limpach.

 

Lydia Limpach

Prüferin bei der IHK Berlin. ProfilPASS-Beraterin

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