07.02.2019

Im Blickpunkt: Kriminelle Familienclans

Entwicklung – Problemfelder – Maßnahmen

Im Blickpunkt: Kriminelle Familienclans

Entwicklung – Problemfelder – Maßnahmen

Im Focus der Sicherheitsbehörden: Familienclans. | © ra2 studio - stock.adobe.com
Im Focus der Sicherheitsbehörden: Familienclans. | © ra2 studio - stock.adobe.com

Die Tötung des Clanmitglieds Nidal R. und der gewalttätige Übergriff von Clan-Mitgliedern gegen eine Polizistin in Essen vor einigen Wochen lösten ein großes Medieninteresse an kriminellen Familienclans aus. Vor allem mit Massenschlägereien oder personenstark ausgetragenen Widerstandsdelikten gegen Polizeibeamte geraten sie in die Medien. Tatsächlich stehen spezifische Großfamilien bereits seit Jahren im Focus der Sicherheitsbehörden, denn das Repertoire allgemeiner Kriminalität, das von den Mitgliedern begangen wird, fällt in den Bereich der Organisierten Kriminalität. Man spricht in diesem Zusammenhang von „abgeschotteten Subkulturen“ – oder eben von arabischen Familienclans.

Aufkommen und Kriminalität

Schon seit Jahren hat die Polizei in Ballungsgebieten, in denen sich arabische Großfamilien mit Ursprüngen aus Südost-Anatolien, palästinensischen Gebieten und dem Libanon niedergelassen haben, mit dem Phänomen der Clankriminalität zu kämpfen. „Großfamilie“ bezeichnet dabei den verwandtschaftlichen Zusammenschluss diverser Kernfamilien, sodass ein einzelner Familienclan hunderte Mitglieder zählt, bei einigen Clans ist die Mitgliederzahl vierstellig.

Neben der familiären Struktur und ihrer Personenstärke zeichnen sie sich durch eine geschlossene, größtenteils ethnische Homogenität aus, wobei strategische Eheschließungen auch mit anderen Nationalitäten vorgenommen werden. Das Resultat ist ein hoher Zusammenhalt sowie eine organisierte Zusammenarbeit bei der Tatausführung ganz unterschiedlicher Arten von Kriminalität.


Im Lagebild Organisierte Kriminalität des LKA NRW heißt es hierzu: „Die Polizei sieht sich mit kriminellen, ethnisch abgeschotteten Gruppierungen, insbesondere im Bereich der Rauschgift-, Gewalt- und der Straßenkriminalität konfrontiert. Sie trifft im Einsatzgeschehen häufig auf Respektlosigkeit und auf ein erhebliches Aggressionspotenzial, welches in gewalttätige Angriffe auf Polizeibeamte eskalieren kann.“

Das BKA beobachtet im aktuellen Bundeslagebild für das Jahr 2017 einen gravierenden Anstieg an Personengruppen mit diesem Hintergrund, überwiegend in den Bereichen Rauschgifthandel/-schmuggel und organisierter Eigentums- und Wirtschaftskriminalität.  Eine exakte Auswertung dieser OK-Verfahren kann aufgrund fehlender Erfassungskriterien bislang nicht erfolgen. Nach Einschätzungen des LKA Berlin gehen 25 % der Organisierten Kriminalität auf das Konto arabischer Familienclans.  In Berlin wurden andere OK-Strukturen, wie ’Ndrangheta, die Camorra, Hells Angels, Triaden oder die sog. Russen-Mafia nahezu vollständig verdrängt.

Geschichte und Entwicklung in Deutschland

Die Mhallamiye-Kurden sind eine arabischsprachige und in Stämmen organisierte Volksgruppe aus Südostanatolien. Aufgrund von Armut in der Heimatregion zogen Familien in den zwanziger, dreißiger und vierziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in den Libanon. Eingebürgert wurden die meisten von ihnen dort nicht. Gerade in und bei Beirut lebten sie unter schlechten Bedingungen, da sie dort zwar eine Arbeitserlaubnis, jedoch keinerlei Sozialleistungen erhielten. Aufgrund ihrer Sprachweise, die sich mit ihrem Akzent (Mhallamiya bezeichnet einen arabischen Dialekt) doch stark von Arabisch unterschied, das im Libanon gesprochen wird.  Als dieser im Zuge des Bürgerkrieges zerfällt, beteiligen sich die Mhallamiyes an Raub und Mord der Milizen.

Nach Deutschland gelangen sie über palästinensische Familienclans, die ebenfalls im Libanon lebten und um das hohe Niveau der Sozialleistungen wussten. So kamen zwischen 1975 und 1990 Mhallamiye-Kurden in drei Wellen als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon nach Deutschland. Ihre Asylanträge wurden zu über 90% abgelehnt, weil nach Artikel 16 GG das Asylrecht nur für die vom Staat individuell politisch Verfolgten gilt. Das traf im Fall der „Libanon-Kurden“ als Bürgerkriegsflüchtlinge nicht zu. Gleichzeitig konnten sie aufgrund von Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht abgeschoben werden, weil eine Gefährdung ihres Lebens bestand. Entsprechend erhielten sie eine Duldung und damit verbundene Sozialleistungen.

Zunächst besaßen sie eine Arbeitserlaubnis, doch 1978 wurde das Arbeitsverbot erlassen. Noch heute sollen etwa 90 % der in Berlin ansässigen Clans Transferleistungen beziehen. 1985 wurde das Asylgesetz verschärft, deswegen gingen Anhänger der Clans, die nun aus dem Libanon kamen, häufig zunächst in europäische Nachbarländer, woraus noch heute grenzübergreifende Clannetzwerke bestehen. Gleichzeitig trat mit den Verschärfungen die sogenannte Altfallregelung in Kraft, die Langzeitantragssteller die Einbürgerung ermöglichte. Mittlerweile besitzt weit mehr als die Hälfte der Clanmitglieder die deutsche Staatsbürgerschaft. Wie viele Mhallamiye in Deutschland, ist unklar.

Problemfelder der Polizei

Probleme der Polizei im Umgang mit Familienclans ähneln die mit anderen OK-Strukturen: Kommt es also zwischen verfeindeten Clans zu Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten, schweigen die Angehörigen meist und verweigern Polizei und Justiz die Mitwirkung. Stattdessen regeln sie ihre Angelegenheiten untereinander.

Ein weiteres und gerade in der Konfrontation mit Clan-Angehörigen für Polizeibeamte auftauchendes Problem ist die Unüberschaubarkeit. Gerade in Gemengelagen einschätzen zu können, wer zu welcher Gruppe gehört, ist häufig sehr schwierig. Personenähnlichkeiten werden bewusst ausgenutzt, Identitäten werden genauso nach Bedarf getauscht, wie Alibis untereinander vergeben werden. Polizeiliches Einschreiten oder Kontrollen in Gebieten, in denen sich die Familien der Clans angesiedelt haben, werden von diesen genau beobachtet. Zusammenrottungen, die beispielsweise eine Festnahme unmöglich machen, verhindern z.B. die Identitätsfeststellungen. Die Polizei wird in solchen Gebieten beobachtet. Hält eine Streife dann das „falsche“ Auto an, rotten sich binnen weniger Augenblicke Personenmehrheiten zusammen, die nach Bedarf im dreistelligen Bereich sein können. Damit werden polizeiliche Maßnahmen so gestört, dass sie in der ursprünglichen Form nicht durchführbar sind. Dieses schnelle Bilden von Personenmehrheiten im öffentlichen Raum ist sowohl Taktik, als auch Machtdemonstration.

Gegenwärtig herrscht zudem gerade unter den jungen Clananhängern eine rasch wechselnde Dynamik zwischen Bündnissen und Feindschaften. Verfeindete Clans wenden sich, sobald die Polizei einschreitet, auch gemeinsam gegen sie.

Maßnahmen

Überlegungen, wie die Kriminalität der Familienclans bekämpft werden kann, bedarf einiger Voraussetzungen. Eine davon ist, dass der Rechtsstaat das Phänomen, seine Strukturen und Taktiken begreift. Zu berücksichtigen sind dabei auch die Sichtweise der Clans, sich gegen alle Nicht-Clanmitglieder im Krieg zu befinden sowie der damit einhergehende und unbedingte „Eroberungsgedanke“. Ermittlungen gegen Einzelne oder aufgrund einzelner Straftaten müssen dies berücksichtigen.

1. Strukturen erfassen

Da die Strukturen der Clans derartig ausgebaut sind und sich über Jahrzehnte entwickeln konnten, bedarf es zunächst der Aufarbeitung eben jener. Die Polizei braucht Informationen, wer zu welchem Clan gehört, welche Verbindungen es zwischen den Akteuren und Familien gibt, mit wem sie kooperieren und mit wem sie verfeindet sind. Aufgrund der aktuellen Brisanz, führt das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) die neue Studie „KEEAS“ (Kriminalitäts- und Einsatzschwerpunkte ethnisch abgeschottete Subkulturen) zu Tatverdächtigen mit arabisch-türkischen Background durch.  Auch das BKA artikulierte unlängst die Notwendigkeit einer strukturierten und vertiefenden Analyse der Gruppierungen.  Es bedarf zudem der gezielten Fortbildung von Staatsanwälten und Richtern.

2. Spezialisierung und Neuausrichtung von Polizei und Justiz

In Duisburg werden sich fortan zwei Staatsanwälte dem Problem der Clankriminalität in Duisburg widmen. Gerade die deutsche Justiz wirkt nicht selten als Bestärker der Clan-Mentalität. Dadurch, dass sie finanziell gut ausgestattet sind, engagieren sie entsprechend teure Anwälte. Zudem herrscht das Prinzip des Schweigens und der fehlenden Kooperation mit den Sicherheitsbehörden. Das Ergebnis sind nicht selten Verfahrenseinstellungen aus Mangel an Beweisen. Diese haben den Lerneffekt, dass sie gegenüber dem Staat unantastbar sind. Eingestellte Verfahren, aber auch Bewährungsstrafen nehmen die Clanmitglieder nicht ernst, für die Justiz und den deutschen Staat an sich, haben sie lediglich Verachtung übrig. Die Clans fühlen sich so stark, dass sie zum Angriff auf die Staatsgewalt und die Polizei übergehen

3. Eroberungsgedanken aufgreifen und gegensteuern

Clanmitglieder beanspruchen Gebiete für sich. Das bedeutet, neben dem Erwerb von Immobilien durch zum Großteil inkriminierter Geldmittel erklären sie auch den öffentlichen Raum und damit Straßen und Plätze zu ihrem Grund und Boden. Ihre Taktik entspringt ihrer Kriegslogik. Clan-Mitglieder versuchen zudem Amts- und Würdenträger zu bestechen, um beispielsweise an notwendige Informationen zu gelangen. Dies ist eine typische Praxis krimineller Organisationen.

2018 wurde die Informationsweitergabe einer Berliner Verwaltungsanwärterin bekannt, die während eines Praktikums bei der Polizei in Schöneberg Fahndungsfotos von Clanmitgliedern mit den dazugehörigen Informationen abfotografiert und an Mitglieder des Familienclans geschickt haben soll. Die Polizei Berlin erklärte, in den letzten Jahren häufig Bewerbungen junger Clanmitglieder zu erhalten. Aufgrund eines Familiennamens darf nun in Deutschland niemand ausgeschlossen werden, dies wäre diskriminierend und damit nicht haltbar. Somit stehen die Polizei und viele weitere Behörden, Parteien und Gremien in der Verantwortung, entsprechende Personen genau zu prüfen und Ablehnungen rechtlich vertretbar zu begründen.

4. Finanzströme stoppen

Kein Faktor ist für den Zusammenhalt der Familien heute noch relevanter als Geld. Beispielsweise ist es den Finanzämtern gestattet, Kontenübersichten von den Banken einzufordern und anzusehen. Außer den Finanzbehörden und in manchen Fällen auch Gemeinden, dürfen Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Zollbehörden entsprechende Anfragen stellen. Diese geben zwar keine Auskunft über Kontostand und Umsätze, jedoch darüber, wer wo und welche Art von Konten und Depots besitzt. Wurden beispielsweise im Jobcenter Konten nicht angegeben, kann dem Antragssteller auferlegt werden, die entsprechenden Auszüge vorzulegen. Sind genug Gelder vorhanden, kann der Bezug vorübergehend eingestellt und ggf. auch ein Verfahren eingeleitet werden, wenn Betrug zu vermuten ist.

Solche Anfragen müssen durch objektiv begründbare Zweifel fundiert sein, allerdings genügt hierfür auch die allgemeine Erfahrung der Sachbearbeiter, wenn sie davon ausgehen können, dass Angaben nicht korrekt gemacht wurden.  Wenn der Staat Clankriminalität wirksam bekämpfen will, funktioniert dies langfristig nur über sämtliche Wege, die den Clans das Geld entziehen.

Jüngste Initiativen, wie die Beschlagnahmung von 70 Objekten in Berlin oder teuren Autos vor dem Jobcenter in Duisburg, sind wichtige Schritte.

 

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl

Professorin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein Westfalen

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