12.04.2021

Steuerschätzung September 2020

Coronabedingte Einnahmeausfälle 2020-2024

Steuerschätzung September 2020

Coronabedingte Einnahmeausfälle 2020-2024

Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindekasse« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

 

Vom 08. bis 10.09.2020 fand die 158. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ als Videokonferenz statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2020 bis 2024. Die Interimsschätzung ist Grundlage für den Haushaltsentwurf 2021 des Bundes. Zu den Ergebnissen der Steuerschätzung hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) u. a. mitgeteilt:

  • Die Steuereinnahmen werden im Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie umfangreicher steuerlicher Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung voraussichtlich auf 717,7 Mrd. € sinken. In den Folgejahren wird ein Anstieg der Steuereinnahmen bis 2024 auf 883,2 Mrd. € erwartet.
  • Im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2020 prognostizierte der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ Mindereinnahmen, insbesondere für das kommende Jahr. Diese sind vor allem auf die steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen und in diesem Sinne auch beabsichtigt.
  • Insgesamt zeigt die Steuerschätzung, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist.

Zusätzliche coronabedingte Annahmen

Neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Interimsprojektion musste der Arbeitskreis weitere Annahmen und Abschätzungen zu verschiedenen Sachverhalten treffen, die sich aus der Corona-Pandemie und den getroffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ergeben hatten. So stellt die Kurzarbeit weiterhin ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument dar, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt so gering wie möglich zu halten. Auf Kurzarbeitergeld wird keine Lohnsteuer erhoben. Jedoch unterliegen diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt und werden damit im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer im kommenden Jahr berücksichtigt. Daher hat der Arbeitskreis die Effekte der Kurzarbeit entsprechend den neuen Daten und Annahmen zur Inanspruchnahme berücksichtigt.

Darüber hinaus verwendet der Arbeitskreis Daten der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes zu erleichterten Stundungen sowie zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige untergesetzliche Maßnahmen, die von der Bundesregierung zur Liquiditätssicherung der Unternehmen eingeführt worden sind. Die nun bis einschließlich August vorliegenden Daten wurden entsprechend bewertet und in die Aufkommensschätzung einbezogen.


Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen

Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. In der Tabelle sind die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen enthalten, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Mai 2020 neu einzubeziehen waren. Dies umfasste insbesondere die beiden Corona-Steuerhilfegesetze. Eine Aufzählung der neu einbezogenen Rechtsänderungen wurde in der Pressemitteilung des BMF Nr. 19/2020 vom 10.09.2020 veröffentlicht.

Fazit

Die Ergebnisse der 158. Steuerschätzung zeigen, dass Deutschland trotz der Corona-Krise finanziell gut aufgestellt ist. Die Steuereinnahmen sind in diesem Jahr laut der Prognose stabil im Vergleich zur Mai-Steuerschätzung. Mindereinnahmen im weiteren Prognosezeitraum (2021 bis 2024) gegenüber der Mai-Steuerschätzung sind insbesondere auf die steuerlichen Maßnahmen zurückzuführen und in diesem Sinne auch beabsichtigt, um die Liquidität von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu sichern und die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft insgesamt zu stärken.

 

Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen
(in Mrd. €)
2020 2021 2022 2023 2024
Bund – 22,8 – 7,8 – 1,7 – 2,3 – 1,2
Länder – 2,0 – 7,0 – 1,9 – 2,5 – 1,4
Gemeinden – 0,8 – 1,5 – 2,6 – 2,5 – 1,0
Zusammen – 25,5 – 16,3 – 6,2 – 7,3 – 3,5

(Abweichungen in den Summen durch Rundung der Zahlen möglich. Quelle: „Arbeitskreis Steuerschätzungen“)

 

Bundesministerium der Finanzen, Veröffentlichung vom 10.09.2020.

Gemeindekasse 2020/122

Die Gemeindekasse

Gemeindekasse

Fachzeitschrift für das kommunale Finanzwesen
n/a