13.10.2022

Grünes Licht aus Brüssel für Milliarden-Förderung

EU genehmigt Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Grünes Licht aus Brüssel für Milliarden-Förderung

EU genehmigt Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

© Andreas Weindel, triolog
© Andreas Weindel, triolog

Die Europäische Kommission hat am 2. August 2022 die deutsche Regelung zur finanziellen Förderung grüner Fernwärme gebilligt. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll künftig den Ausbau von Wärmenetzen auf Basis erneuerbarer Energien und Abwärme vorantreiben. Antragsberechtigt sind Betreiber von Wärmenetzen und solche, die es werden wollen. Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent sind möglich. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hin. Insgesamt stehen rund drei Milliarden Euro Fördergelder bereit. Das Programm ist am 15. September 2022 gestartet und bis 30. August 2028 befristet. Zuständig ist das Bundesamt BAFA.

Deutschland hatte das Förderprogramm zur Umstellung der Wärmenetze auf Treibhausgasneutralität und zum Bau neuer klimaneutraler Netze im Juni 2022 bei der Kommission angemeldet. Die Beihilfe soll in Form von direkten Zuschüssen gewährt werden. Durch die Maßnahme werden Machbarkeitsstudien für den Bau und Transformationspläne für bestehende Fernwärmenetze mit bis zu 50 Prozent der entstehenden Kosten unterstützt. Sie müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein.

Ein weiteres Fördermodul sind Investitionsbeihilfen in Höhe von bis zu 40 Prozent für den Bau neuer Fernwärmesysteme und den Umbau von Bestandsnetzen, bei denen erneuerbare Energien und Abwärme einen Anteil von mindestens 75 Prozent ausmachen.


50 Prozent für Machbarkeitsstudien, 40 Prozent Investitionsbeihilfen

Dieselbe Förderhöhe gilt als besondere Neuerung nun auch für Einzelmaßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung bestehender Fernwärmesysteme mit erneuerbaren Energieträgern und Abwärme. Beispiele dafür sind die Installation von Anlagen zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie.

Zur Einbindung von Abwärme in die Fernwärmesysteme bietet sich die Nutzung von Wärmepumpen, Wärmespeichern und Wärmetauschern an. Eine weitere wichtige Innovation ist, dass für die Wärmeerzeugung aus Solarthermie und Wärmepumpen Betriebskostenzuschüsse erhalten werden können.

Ziel ist, dass durch die Regelung pro Jahr rund 700 Megawatt Leistung für die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen installiert wird, wodurch Einsparungen bei Treibhausgasemissionen von vier Millionen Tonnen CO2 erreicht werden sollen. Nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie am 15. September 2022 ist nun die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möglich.

Die Entscheidung aus Brüssel wird die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Kommunen, Stadtwerke oder Energiegenossenschaften können nun Mittel für den Umbau von fossil betriebenen Wärmenetzen zu treibhausgasneutralen erhalten oder bekommen Gelder für den Neubau erneuerbar gespeister Wärmenetze.

EU-Kommission hatte keine Bedenken

Laut der Prüfung der Kommission sind die Beihilfen für die Dekarbonisierung des Fernwärmesektors in Deutschland erforderlich und angemessen, verhältnismäßig und auf das erforderliche Minimum begrenzt. Außerdem ist zu erwarten, dass die positiven Auswirkungen der Beihilfen auf die Dekarbonisierung der Fernwärmesysteme in Deutschland etwaige Negativwirkungen auf Wettbewerb und Handel zwischen Mitgliedstaaten überwiegen. Somit steht die Regelung im Einklang mit dem Europäischen Grünen Deal und soll unter anderem zur Erreichung der Ziele der Energieeffizienzrichtlinie (EED; Richtlinie 2012/27/EU) beziehungsweise des Überarbeitungsvorschlags zur EED beitragen.

Das neue Förderprogramm hat mit seinem Start im September seinen Vorgänger unmittelbar abgelöst. Bereits mit letzterem, dem Förderprogramm Wärmenetze 4.0, wurden während dessen Laufzeit zahlreiche Wärmenetzprojekte gefördert, auch in Baden-Württemberg. Durch die neuen zusätzlichen Instrumente in der neuen BEW darf von einer wesentlichen Steigerung der Nutzung und des Nutzens dieser Förderung ausgegangen werden.

Gemeinsam mit der Landesförderung für Energieeffiziente Wärmenetze in Baden-Württemberg sowie den weiteren Bundesförderprogrammen, und dabei insbesondere der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), sind die Förderbedingungen für Wärmenetze nun günstig wie selten zuvor.

Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung

Bis Ende 2023 müssen alle 104 großen Kreisstädte und Stadtkreise Baden-Württembergs einen kommunalen Wärmeplan aufstellen. Das verlangt das Landesklimaschutzgesetz. Die Entwicklung im Südwesten hat bundesweite Relevanz: Der Bund führt eine solche Pflicht im kommenden Jahr in ganz Deutschland ein.

Bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung ist es im ersten Schritt notwendig, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und im Anschluss eine Heizungsanlage zu installieren, die erneuerbare Energien nutzt. Eine gute Option ist auch der Anschluss an ein klimaneutral versorgtes Wärmenetz.

Das Umweltministerium Baden-Württemberg und die Landesenergieagentur KEA-BW haben einen Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Er soll Kommunen beim Vorgehen unterstützen.

Der Leitfaden umfasst 108 Seiten und ist hier kostenfrei zugänglich.

Darüber hinaus bietet das Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA-BW weitere Handreichungen im Bereich kommunale Wärmeplanung, Wärmenetze und Kraft-Wärme-Kopplung an und steht allen Kommunen im Land mit seinem kostenlosen Beratungsangebot zur Verfügung.

 

Dr. Max Peters

Leiter Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
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