10.02.2020

Finanzierungsstrategien krimineller Clanstrukturen

Die Verschmelzung legaler und illegaler Geschäftsfelder

Finanzierungsstrategien krimineller Clanstrukturen

Die Verschmelzung legaler und illegaler Geschäftsfelder

Clankriminalität zu bekämpfen ist  d a s  Thema deutscher Sicherheitsbehörden. | © Nomad_Soul - stock.adobe.com
Clankriminalität zu bekämpfen ist d a s Thema deutscher Sicherheitsbehörden. | © Nomad_Soul - stock.adobe.com

Gegenwärtige Strategien zur Bekämpfung von Clankriminalität zielen auf die Reduktion inkriminierter Vermögenswerte. Dies ist nicht nur aufgrund komplexer rechtlicher Verfahren schwierig und ein zähes Unterfangen. Als Form von Organisierter Kriminalität zeigen sich die Finanzierungssysteme divers und in Verschmelzung von illegalen und (teil-)legalen Methoden. Entsprechend wichtig ist es nach wie vor, die unterschiedlichen Betätigungsfelder, ihre Systematik und ihre Vor- und Nachteile aufzuarbeiten. Die beobachtete Flexibilität formuliert indes die Forderung nach einer moderneren und anpassungsfähigeren Strafverfolgung.

Illegale Geschäftsfelder

Das Lagebild des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen zur Clankriminalität im Berichtszeitraum 2016 – 2018 gibt einen groben Einblick in die Vielfältigkeit krimineller Aktivitäten, u.a. zur Gewinnmaximierung: In den drei Jahren wurden in NRW 14.225 Delikte registriert, bei denen Angehörige arabisch-türkischstämmiger Großfamilien als Tatverdächtige in Erscheinung getreten sind. Davon entfielen jeweils ca. 2.600 Fälle in den Bereich der Eigentums- und Betrugsdelikte. Diese sind bereits enorm unterschiedlich in der Art und Weise ihrer Begehung.

  • Ein Beispiel für eine Betrugsmasche stellen Anrufe falscher Polizeibeamter dar, die ältere Menschen vor einem Einbruch oder einem bevorstehenden Betrug warnen und ihnen deswegen raten, der Polizei ihre Wertsachen und ihr Geld anzuvertrauen. Dabei sitzen die Anrufer regelmäßig in Callcentern im Ausland, vorzugsweise in der Türkei. Mittels Call-ID-Spoofing werden Telefonnummern wie der Polizeinotruf 110 oder andere Nummern in Deutschland übertragen, damit die Opfer überzeugt sind, dass es sich tatsächlich um die Polizei handelt. Die Abholer, die mit falschen Polizeiausweisen agieren, stammen aus Deutschland. Zum Teil handelt es sich dabei um angeworbene Personen aus prekären wirtschaftlichen Verhältnissen, die aber keine verwandtschaftlichen Bezüge zu den Clans aufweisen.
  • Ein weiteres illegales Modell stellen Betrug und Wucher durch Schüsseldienste dar: Personen, die einen Schlüsseldienst benötigen, weil sie sich ausgesperrt haben, bekommen völlig überhöhte Rechnungen ausgestellt, deren Bezahlung (bevorzugt in bar) mit Nachdruck eingefordert wird.
  • Eine andere Betrugsart spricht Personen an, die die theoretische Führerscheinprüfung nicht aus eigener Kraft schaffen. Ihnen werden gegen Zahlung von bis zu 5.000 Euro für die Prüfung eine Minikamera und ein kleiner In-Ear-Kopfhörer (sog. Earpieces) übergeben. Damit können sie die Aufgaben filmen und eine fachkundige Person gibt die Antwort direkt durch. Dieses Verfahren sollen Clanmitglieder vor allem Geflüchteten angeboten haben, die trotz Sprachbarrieren einen Führerschein zur Arbeitsaufnahme benötigen.
  • Ein weiteres und sehr gängiges Beispiel für Betrug stellt der Sozialleistungsmissbrauch dar: Clanangehörige, die augenscheinlich nicht bedürftig sind, da sie über Vermögenswerte verfügen, machen im Jobcenter falsche Angaben, um Leistungen nach dem SGB II zu erschleichen. Wie hoch das Aufkommen solcher Fälle ist, kann gegenwärtig noch nicht beziffert werden.
  • Um Gelder an staatlichen Kontrollen vorbei zu transferieren und die Herkunft zu verschleiern, nutzen Mitglieder zudem illegale Methoden des hawāla-Banking, bei der Gelder über Mittler verschoben werden. Diese Methode ist nicht zwangsläufig an eine andere Straftat gebunden, sie stellt an sich aber bereits eine strafbare Handlung dar.

Der Handel mit Betäubungsmittel stellt ebenfalls ein zentrales Deliktsfeld im Bereich Clankriminalität dar. Im Lagebild des Landes NRW wurden etwa 1.000 Drogendelikte registriert. Derweil ist von einem deutlich höheren Aufkommen in der Realität auszugehen, insbesondere im Handel mit Kokain und Cannabis. Dabei sind die Angehörigen der Clans ganz unterschiedlich in der internationalen Lieferkette involviert. Im Straßenhandel registriert die Polizei, dass Clanangehörige zunehmend Personen anderer Ethnien einbeziehen. Damit verbunden sehen Ermittler u.a. Security-Dienstleistungen (sog. „Türsteher-Szene“).


(Teil) legale Geschäftsfelder

Vor allem, um Gelder zu waschen, werden immer wieder neue Ladengeschäfte und Restaurants eröffnet. Ein Paradebeispiel stellen Shisha-Bars dar, die zudem als Treffpunkte für die Mitglieder genutzt werden. Ferner zählen Discotheken, Bars und Eventlocations (Hochzeitshallen, Escape-Rooms etc.) zu beliebten Betrieben von Mitgliedern. Doch auch andere Einrichtungen wie Friseur-Salons gehören zu Geschäftszweigen, die sehr schnell eingerichtet werden, aber genauso schnell wieder verschwinden können. Zudem sind in diesen regelmäßig keine Friseurmeister vorhanden, obwohl dies als Meisterhandwerk obligatorisch wäre. Auch Franchise-Unternehmen können Clanbezüge aufweisen: Fitnessketten sind zum einen geeignete Umschlagsplätze um Drogen zu verkaufen, zum anderen eignen sie sich, Personendaten der Kunden zu sammeln. Dies kann beispielsweise bei Polizeibeamten, die in ihrer Freizeit dort trainieren, für die Interessen krimineller Clanmitglieder besonders interessant sein.

Solche Geschäftsmodelle müssen nicht zwangsläufig einen kriminellen Hintergrund besitzen, in nachweisbarem Bezug zu anderen kriminellen Aktivitäten liegt die Annahme jedoch nahe, dass sie u.a. zu Geldwäschezwecken eingesetzt werden. Dies gilt ebenso für Aktivitäten und Investitionen in Immobilien. Dabei werden die Immobilien nicht selten über „Strohmänner“ erworben und dienen sowohl dem Investment für Mieteinnahmen, als auch zur Verschleierung der Herkunft inkriminierter Gelder.

Weitere Geschäftskreise und Kooperationen

Sport als Geschäftsfeld krimineller Clanstrukturen beschränkt sich nicht nur auf Fitnessstudios, sondern vor allem auch auf den Boxsport. Dies hängt nicht nur mit dem Geschäftspotential des Dopings zusammen, sondern auch, weil der Boxsport in Clankreisen beliebt und angesehen ist. Junge Clanmitglieder boxen selbst. Zudem bestehen hier Verschmelzungen mit der Türsteher- und somit auch mit der Rocker-Szene. Zu diesen bestehen Konkurrenzverhältnisse um Geschäftsgebiete ebenso, wie Kooperationen und Personalunionen. Im Ruhrgebiet sind einige Clanmitglieder beispielsweise ebenfalls Mitglieder im lokalen Charter des Hells Angels MC. Über diese Verbindungen ergeben sich neben dem Boxsport, der Türsteher- und BtM-Szene und u.a. Bezüge in den Bereich der Prostitution, des (illegalen) Glücksspiels und Sportwetten in lokalen Wettbüros.

Eine noch deutlichere Betätigung ist in der Rapper-Szene zu beobachten, wie u.a. der Fall Bushido eindeutig demonstriert. Zudem generieren sich junge, männliche Clanmitglieder selbst als Künstler und „Musik-Stars“, selbst wenn ihr musikalisches Talent und zum Teil auch ihre Reichweite durch ein paar wenige Youtube-Videos überschaubar bleibt. In ihren Texten rechtfertigen sie dabei Gewalt, zelebrieren den Rechtsbruch und demonstrieren den gelebten Luxus. Somit werden sie zu Vorbildern für Jugendliche vor allem innerhalb, aber auch außerhalb des Clans. Insgesamt ist der Musikmarkt ein lukratives Business, der hart umkämpft und entsprechend attraktiv für kriminelle Interessen ist.

Fazit

Finanzierungsstrategien krimineller Clanstrukturen bedienen sich der unterschiedlichsten Methoden. Sie reichen von einem wohldurchdachten und undurchsichtigen System aus (Schein-)Firmen, Holdings etc. bis hin zu einfachster Straßenkriminalität. Das kriminelle Spektrum reicht somit vom stümperhaften Amateur über Mitwisser bis hin zum intelligenten Wirtschaftspionier. Die einzelnen Geschäftsfelder können häufig nicht alleine betrachtet werden, sondern stellen eine Verquickung legaler und illegaler Methoden dar, was die Ermittlungsarbeit für Sicherheitsbehörden erschwert. Darüber hinaus zeigen sich die Aktivitäten hochgradig schnelllebig und anpassungsfähig: Heutige Erkenntnisse können morgen schon wieder nicht mehr aktuell sein. Durch diese Geschwindigkeit geben kriminelle Clanmitglieder den Trend vor, Ermittler hinken naturgemäß hinterher. Flexibelste und diversifizierte Kriminalität steht somit immer einer Verwaltung gegenüber, egal, um welchen staatlichen Akteur es sich dabei handelt.

Clankriminalität zu bekämpfen ist das Thema deutscher Sicherheitsbehörden, nicht nur in den vier Bundesländern NRW, Berlin, Niedersachsen und Bremen. In Konferenzen, zuletzt in Berlin, werden Bekämpfungsansätze ausgetauscht und Forderungen für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung formuliert. Diese wiederholen sich mittlerweile: Aufstockung des Personals, Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, Notwendigkeit der Behördenkooperationen, rigoroses und konsequentes Vorgehen der Justiz. Konkreter äußerte sich derweil die in NRW eingesetzte Regierungskommission „Mehr Sicherheit für Nordrhein-Westfalen“ (sog. Bosbach-Kommission), die einen 21-Punkte-Plan vorgelegt hat. In diesem finden sich neben den bereits häufiger formulierten Forderungen auch solche nach technischen Verbesserungen für die Strafverfolgungsbehörden.

Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass das Problem Clankriminalität ein so gesellschaftlich relevantes wie bedrohliches Phänomen ist, dem mit allen Mitteln begegnet werden muss. Inwiefern der Anlass genutzt wird, Behördenstrukturen zu überdenken, um mehr Raum für eine moderne und flexible Sicherheitsbehörde zu schaffen, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen.

 

Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl

Professorin an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) Nordrhein Westfalen
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