03.01.2022

Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder 2020

Bundesministerium der Finanzen – Monatsbericht Januar 2021

Die Steuereinnahmen des Bundes und der Länder 2020

Bundesministerium der Finanzen – Monatsbericht Januar 2021

Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Hessen« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV
Ein Beitrag aus »Die Fundstelle Hessen« | © Mike Fouque - stock.adobe.com / RBV

Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 zu einem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland geführt. Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) verringerten sich im Haushaltsjahr 2020 gegenüber 2019 um insgesamt 7,3 % auf 682,3 Mrd. €. 

1. Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020

 Steuereinnahmen

Die Gemeinschaftsteuern haben mit 544,2 Mrd. € oder 79,8 % den größten Anteil am Gesamtergebnis und bilden somit die Basis des Steueraufkommens 2020. Hier trugen insbesondere einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag maßgeblich zum Ergebnis bei. Die Bundessteuern hatten mit 105,6 Mrd. € einen Anteil von 15,5 % und die Ländersteuern mit 27,8 Mrd. € einen Anteil von 4,1 % am Gesamtergebnis. Die Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 1 dargestellt:


a) Gemeinschaftsteuern

Umsatzsteuer

Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Haushaltsjahr 2020 bei 219,5 Mrd. €. Somit hatten diese einen Anteil von 32,2 % am Gesamtsteueraufkommen von 682,3 Mrd. €. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 sank das Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2020 um 23,8 Mrd. € oder 9,8 %. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer verringerte sich gegenüber dem Jahr 2019 um 7,9 % auf 168,7 Mrd. € und das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 15,6 % auf 50,8 Mrd. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz waren vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % herabgesetzt worden.

Lohnsteuer

Das Lohnsteueraufkommen brutto lag im Haushaltsjahr 2020 mit 260,8 Mrd. € um 1,4 % unter dem Ergebnis des Haushaltsjahrs 2019. Infolge des Lockdowns im Frühjahr stiegen die Anzeigen für Kurzarbeit stark an. Auch Ende 2020 war, nach einem zwischenzeitlichen Abflachen, ein erneuter, wenngleich deutlich geringerer Anstieg als noch im Frühjahr zu verzeichnen. Dies reduzierte die lohnsteuerabzugspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter; in der Folge verringerte sich somit das Lohnsteueraufkommen. Von diesem Bruttolohnsteueraufkommen abzuziehen ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld. Im Herbst 2020 wurde zur Abmilderung von Belastungen für Familien zusätzlich ein Kinderbonus i. H. v. 300 € pro Kind gezahlt. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Kindergeldzahlungen im Haushaltsjahr 2020. Im Ergebnis stiegen die Kindergeldzahlungen um 15,7 % auf 49,1 Mrd. €. Des Weiteren reduzieren die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage das Bruttolohnsteueraufkommen. Diese sanken im Haushaltsjahr 2020 um 4,8 % auf 2,3 Mrd. €. Im Ergebnis verringerte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 um 4,7 % auf 209,3 Mrd. €.

Einkommensteuer

Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2020 Bruttoeinnahmen i. H. v. 73,7 Mrd. j, was einem Rückgang von 7,1 % gegenüber 2019 entspricht. Die Abzugsbeträge von Investitionszulage und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis nur noch unerheblich, da die Förderung auslief. Betragsmäßige Relevanz hatten hingegen die Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer/-innen, die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlt werden. Diese verringerten sich um 5,6 % auf 14,7 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen der veranlagten Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2020 i. H. v. 59,0 Mrd. €, was einen Rückgang um 7,4 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 bedeutet.

Körperschaftsteuer

Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer verringerte sich im Haushaltsjahr 2020 um 24,3 % auf 24,3 Mrd. €. Hier wirkten sich Herabsetzungen von Vorauszahlungen im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Effekte aufkommensmindernd aus. Nach Abzug der betragsmäßig geringen Investitionszulage ergibt sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2020 von 24,3 Mrd. € (– 24,2 % gegenüber 2019).

Steuern vom Ertrag

Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verringerte sich im Haushaltsjahr 2020 brutto um 6,4 % auf 22,9 Mrd. €. Die wirtschaftliche Lage infolge der Corona-Pandemie veranlasste verschiedene Unternehmen, ihre Dividendenzahlungen in 2020 zu reduzieren, sodass insgesamt ein geringeres Steueraufkommen als im Haushaltsjahr 2019 zu verzeichnen war. Hiervon abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Diese lagen um 39,6 % über dem Vorjahresniveau. Im Ergebnis verminderte sich das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2020 um 8,5 % auf 21,5 Mrd. €.

Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

Das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg im Haushaltsjahr 2020 deutlich gegenüber 2019 um 31,4 % auf 6,8 Mrd. €. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann diese Entwicklung nicht aus der Besteuerung der Zinseinkünfte abgeleitet werden. Vielmehr waren im Jahresverlauf beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Mangels getrennter statistischer Erfassung der beiden Aufkommenskomponenten liegen hierzu jedoch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

b) Bundessteuern

Bei den Bundessteuern wurde mit 105,6 Mrd. € im Haushaltsjahr 2020 das Vorjahresniveau um 3,9 Mrd. € oder 3,6 % unterschritten.

Energiesteuer

Die Energiesteuer war mit einem Aufkommen von 37,6 Mrd. € im Haushaltsjahr 2020 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer ist mit 89,0 % der Anteil am Aufkommen der Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier verringerten sich die Steuereinnahmen im Vorjahresvergleich um 8,7 %. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl stieg um 15,7 %; das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Erdgas verringerte sich um 1,0 %. Im Ergebnis ging die Energiesteuer deutlich, und zwar um 7,5 %, gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 zurück.

Tabaksteuer

Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2020 einen Anstieg der Einnahmen um 2,8 % auf 14,7 Mrd. €.

Solidaritätszuschlag

Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wiesen einen Rückgang um 4,9 % auf 18,7 Mrd. € auf und folgten damit der Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Als Zuschlag i. H. v. 5,5 % der festgesetzten Steuern verlor der Solidaritätszuschlag aufgrund deren Aufkommensverringerung ebenfalls.

c) Ländersteuern

Das Aufkommen der Ländersteuern nahm im Haushaltsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 7,4 % auf 27,8 Mrd. € zu. Dies ist im Wesentlichen auf den starken Anstieg der Erbschaftsteuereinnahmen um 23,1 % auf 8,6 Mrd. € zurückzuführen, da Erbschaftsteuerfälle aus Vorjahren im Jahr 2020 veranlagt wurden. Wie in den Vorjahren konnte die Grunderwerbsteuer einen Zuwachs verzeichnen, nämlich um 1,7 % auf nunmehr 16,1 Mrd. €. Weitere Zuwächse verzeichneten zudem die Rennwett- und Lotteriesteuer um 3,5 % auf 2,0 Mrd. € und die Feuerschutzsteuer um 5,7 % auf 0,5 Mrd. €. Das Aufkommen aus der Biersteuer verringerte sich um 8,2 % auf 0,6 Mrd. €.  

 2. Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen

 Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahrs 2020 zeigt unterjährig je nach Ertragshoheit ein differenziertes Bild. Bei den Gemeinschaftsteuern, den Bundessteuern und den Zöllen war der Einbruch mit Beginn der Corona-Pandemie im 2. Quartal am größten. Diese Steuern verzeichneten aber auch in den Folgequartalen allesamt ein Minus, die Zölle sogar auch schon im 1. Quartal. Demgegenüber kam es bei den Ländersteuern in allen Quartalen zu Anstiegen in ähnlicher Größenordnung gegenüber den entsprechenden Vorjahresquartalen.

3. Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

 Im Haushaltsjahr 2020 fielen bei Bund, Ländern und Gemeinden die Steuereinnahmen geringer aus als im Vorjahr. Basis dieser Entwicklung war der Rückgang bei den Gemeinschaftsteuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 auf Bund, Europäische Union (EU), Länder und Gemeinden sowie die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt:

 

Fundstelle He 2021/109

 

Bernd Klee

Dezernent für Finanzen, Personal und Kommunales im Landkreistag Baden-Württemberg
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