13.04.2016

Die Rechnung folgt

Hasskommentare gegen Sigmar Gabriel im Internet

Die Rechnung folgt

Hasskommentare gegen Sigmar Gabriel im Internet

Autoren von Hasskommentaren müssen mit saftigen Geldstrafen rechnen. | © motorradcbr - Fotolia
Autoren von Hasskommentaren müssen mit saftigen Geldstrafen rechnen. | © motorradcbr - Fotolia

Für den Kommentar „Dieser Volksverräter gehört standrechtlich erschossen” verurteilte ein Dresdner Gericht den 41-jährigen Facebook-Nutzer zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 EUR.

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Die Vorgeschichte: Gewalt gegen Flüchtlinge

Bereits im Sommer 2015 war es im sächsischen Heidenau immer wieder zu fremdenfeindlichen Ausschreitungen gekommen. Als eine Gruppe Fremdenfeindlicher vor einer Flüchtlingsunterkunft wütete, kam es zu einer Konfrontation der Rechtsextremisten mit den linken Gegendemonstranten. Diese hatten unmittelbar zuvor friedlich vor der Notunterkunft demonstriert und Willkommensgrüße für die Flüchtlinge verbreitet.

Gabriel in Heidenau

Bundeskanzlerin Angela Merkel selbst verurteilte die fremdenfeindlichen Ausschreitungen und bezeichnete diese als „nicht akzeptabel”. Darüber hinaus äußerte sie, dass es „abstoßend” sei, wie Rechtsextremisten und Neonazis versuchen würden, dumpfe Hassbotschaften zu verkünden. Es sei allerdings auch nicht weniger beschämend, dass sich einfache Bürger den Demonstrationen anschließen würden.


Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel schloss sich der Kanzlerin an. Bei seinem Besuch in Heidenau machte er sich ein eigenes Bild von der gesellschaftlichen Situation vor Ort und forderte ein härteres Einschreiten der heimischen Politiker. Hierbei tätigte er Äußerungen wie „Man darf diesen Typen, die sich hier ausgebreitet haben, keinen Millimeter Raum geben” und bezeichnete die Randalierer als „Rechtes Pack”.

Reaktion: Hasskommentare auf Facebook

Diese Kommentare Sigmar Gabriels sorgten innerhalb der rechten Szene für Furore und es finden sich zahlreiche beleidigende Äußerungen auf den verschiedensten Social-Media-Plattformen.

Besonders die Kommentare des 41-jährigen Falk L. auf der wohl größten und populärsten Plattform „Facebook”, erntete die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. – Gabriel gehöre „standrechtlich erschossen”, „perverser Kinderschänderfreund”, „Volksverräter”, „Assi” – all diese Beleidigungen fanden sich auf der Plattform, wahrnehmbar für die gesamte Öffentlichkeit, wieder.

Darf man so etwas über den Vizekanzler schreiben? Darf so etwas überhaupt über irgendeinen Bürger der Bundesrepublik Deutschland geäußert und öffentlich zum Ausdruck gebracht werden? „Nein” entschied das zuständige Dresdener Gericht, nachdem Sigmar Gabriel selbst Strafantrag gestellt hatte und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro.

Fazit

Immer wieder wird Facebook zum Schauplatz von diskriminierenden und beleidigenden Äußerungen. Doch die fleißigen Autoren solcher Posts sollten vorsichtig sein. Ein Strafantrag des Opfers reicht bereits aus und es können saftige Strafen auf sie zukommen. Doch was ist mit der Social-Media-Plattform selbst? Facebook hält sich bislang vornehm zurück und gewährleistet keine ausreichende Kontrolle.

 

Christian Solmecke

LL.M, Rechtsanwalt und Partner, Medienkanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln
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