10.08.2013

Ausbau der Kinderbetreuung

Enorme Anstrengungen der Städte und Gemeinden zeigen Wirkung!

Ausbau der Kinderbetreuung

Enorme Anstrengungen der Städte und Gemeinden zeigen Wirkung!

Der Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung geht weiter. | © babimu - Fotolia
Der Ausbau qualitativ hochwertiger Kinderbetreuung geht weiter. | © babimu - Fotolia

Vor einigen Tagen, zum 1. August 2013, trat der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz in Kraft. Seitdem haben alle Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, einen Rechts­anspruch auf einen Platz in einer Kinder­tages­einrichtung oder bei einer Kindertagesmutter bzw. einem Kindertagesvater entsprechend ihrem Bedarf.

Beispielloser Kraftakt

In den vergangenen 18 Monaten haben die Städte und Gemeinden unter enormen Anstrengungen den Krippenausbau zu ihrer Priorität gemacht. Es war und ist immer noch eine unglaubliche Dynamik im Ausbau festzustellen. Zum Stichtag 30. Juni 2013 standen nach Meldungen der Länder über 710.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Knapp 100.000 zusätzliche Plätze befinden sich in Planung und werden in den nächsten Monaten schrittweise zur Verfügung stehen.

Danach werden im Kindergartenjahr 2013/2014 nach Angaben der Länder über 810.000 Plätze vorhanden sein. Somit wird die auf dem Krippengipfel im Jahr 2007 gesetzte Zielmarke von 780.000 Plätzen übertroffen werden. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind bis heute annähernd 425.000 Betreuungsplätze geschaffen worden.


Die Städte und Gemeinden haben einen beispiellosen Kraftakt hingelegt, auch Bund und Länder haben sich organisatorisch und finanziell zusätzlich engagiert. So hat der Bund den Ländern für Investitionen einmalig 580,5 Mio. € zur Verfügung gestellt und ihnen zur Finanzierung der Betriebskosten weitere 75 Mio. € jährlich aus dem Umsatzsteueraufkommen überlassen. Auch die Wirtschaft erkennt zunehmend, wie wichtig es bei der Gewinnung von Arbeitskräften ist, selbst familienpolitische Maßnahmen zu ergreifen. Die Zahl der Betriebskindergärten steigt, auch stellen kleinere Unternehmen gemeinsam Tagesmütter fest an.

Problemlagen trotz Bedarfsdeckung möglich

Obwohl somit weitestgehend die Bedarfe der Eltern gedeckt werden können, kann nicht ausgeschlossen werden, dass insbesondere in einigen Groß- und Universitätsstädten, bzw. in wirtschaftlich stark prosperierenden Regionen, Lücken bei der Kinderbetreuung bleiben. Wo Plätze kurzfristig fehlen, werden die Städte und Gemeinden gemeinsam mit den Eltern nach individuellen Lösungen suchen und sich bemühen, Alternativen anzubieten, wie zum Beispiel Platzangebote in angrenzenden Stadtteilen oder in Spielgruppen. Darüber hinaus könnten beispielsweise Gruppen für eine Übergangszeit um ein oder zwei Kinder vergrößert oder altersgemischte Gruppen auch mit älteren Kindern ab drei Jahren eingerichtet werden.

Selbstverständlich wollen die Städte und Gemeinden so vielen Eltern wie möglich ihren Betreuungswunsch erfüllen. Der Rechtsanspruch erstreckt sich aber nicht auf einen bestimmten Platz in einem bestimmten Viertel. Wenn kein Platz in einer Kindertageseinrichtung frei ist, müssen die Eltern auch eine Tagesmutter akzeptieren bzw. kurze Fahrzeiten in Kauf nehmen.

Ausbau ist nicht abgeschlossen

Auch nach dem 1. August 2013, dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs, muss und wird der Ausbau der Kindertagesbetreuung mit Hochdruck weitergehen. Das ist nötig, zumal die hochwertige Betreuung offensichtlich auch immer mehr Eltern überzeugt. Mit immer mehr qualitativ ansprechenden Betreuungsangeboten steigt in vielen Städten und Gemeinden die Nachfrage. Die Zahl der jungen Mütter, die nach einer Babypause schnell wieder arbeiten wollen, wird weiter ansteigen.

Qualifiziertes Fachpersonal zu finden ist neben den fehlenden Räumlichkeiten das Hauptproblem des Ausbaus. Die Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher konnte in den vergangenen Jahren nicht entsprechend der Nachfrage gesteigert werden. Hier müssen die für die Ausbildung zuständigen Länder mehr tun. Die Ausbildung ist qualitativ sehr hochwertig und dauert mit den Praxisphasen 3 bis 5 Jahre je nach Bundesland. Um kurzfristig Engpässe zu überwinden, wird verstärkt auf Tagesmütter und -väter gesetzt werden müssen. Auch muss der Quereinstieg in den Erzieherberuf erleichtert werden. Und es muss Fachkräften aus dem Ausland erleichtert werden, dass ihre ausländischen Abschlüsse leichter in Deutschland anerkannt werden.

Um die geschaffenen Betreuungsplätze zu erhalten und weiter auszubauen, sind langfristig finanzielle Mittel des Bundes und der Länder notwendig. Insbesondere die Länder müssen ihrer Aufgabe und ihrer Finanzierungspflicht nachkommen. Das gebietet das Konnexitätsprinzip, zu dem sich die Länder in ihren Verfassungen bekannt haben.

Auch künftig hohe Priorität

Für die Kommunen wird auch in Zukunft der weitere Ausbau der Kinderbetreuung hohe Priorität haben und erhebliche Finanzmittel binden. Die teilweise in der Politik geforderte Abschaffung der Kita-Beiträge ist ein falsches Signal. Geringverdiener müssen ohnehin keine Elternbeiträge zahlen. Die rund 3 Mrd. Euro Einnahmen jährlich brauchen die Städte und Gemeinden dringend, um eine gute Kinderbetreuung zu gewährleisten und die Qualität weiter zu verbessern.

 

Dr. Gerd Landsberg

Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Berlin
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