17.05.2024

Das Geschäft mit der Angst

Wie sich die zunehmende Kommerzialisierung des Jurastudiums auf die Chancengleichheit auswirkt

Das Geschäft mit der Angst

Wie sich die zunehmende Kommerzialisierung des Jurastudiums auf die Chancengleichheit auswirkt

Prüfungen und Angst vor dem Versagen. | © Olli – stock.adobe.com
Prüfungen und Angst vor dem Versagen. | © Olli – stock.adobe.com

Das Jurastudium ist teuer. Mindestens einmal im Jahr werden neue Gesetzbücher benötigt. Hat man sich für eine Loseblattsammlung entschieden, erscheinen Ergänzungslieferungen sogar in Abständen von drei bis vier Monaten – Tendenz und Preis steigend.

Die unzähligen Lernmaterialien werden zu immer weiter steigenden Preisen angeboten: Skriptreihen, die vier Teile für ein einzelnes Rechtsgebiet umfassen, (digitale) Karteikartensets für über 400 Euro und auch ein Jahresabo für eine der gängigen Ausbildungszeitschriften liegt gerne mal im hohen zwei- bis dreistelligen Euro-Bereich. Und dabei ist zu bedenken: Nicht nur die Gesetze verlieren an Aktualität, Gleiches gilt auch für die genannten Lernmaterialien. Ein Lehrbuch aus dem ersten Semester kann in der Examensvorbereitung bereits überholt sein; gebrauchte Bücher zu kaufen, ergibt daher meist wenig Sinn.

Private Repetitorien: eine Erfolgsgarantie?

Vor der staatlichen Pflichtfachprüfung steht dann auch noch die vorgeblich alles entscheidende Frage: Welches Repetitorium wähle ich? Reicht mir das universitäre Repetitorium oder sollte ich mich vielleicht meinen Kommiliton:innen anschlie-ßen und einen privaten Anbieter wählen?


Ohne ein sogenanntes „Rep“ scheint es schier unmöglich, die Stoffberge aus den verschiedenen Rechtsgebieten zu bewältigen. Die Studierenden haben hier die Qual der Wahl: Neben den kostenlosen „Unireps“ gibt es eine Vielzahl privater Angebote auf dem Markt. Etabliert haben sich beispielsweise „hemmer” oder „Alpmann Schmidt”, aber auch gerade seit der Corona-Pandemie gibt es massenweise Online-Repetitorien.

Existenzängste machen Studierende empfänglich für Lockangebote

Sie locken mit vermeintlich attraktiven Angeboten: Oft in Kooperation mit Studierendeninitiativen wie ELSA oder in einer Gruppe von fünf Personen gibt es die Examensvorbereitung schon für „nur“ 170 Euro monatlich! Bei solchen Preisen sollte es eigentlich verwundern, dass sich nach wie vor etwa 60 % der Studierenden für ein privates Repetitorium entscheiden.1Kock: Fünfte bundesweite Absolvent:innenbefragung, Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., 2023, S. 58. Ist die Mehrheit der angehenden Jurist:innen wirklich bereit, in Summe mehr als 2.000 Euro für Kurse zu bezahlen, die an den Universitäten kostenlos angeboten werden?

Grund für diese Entscheidung ist vielmals auch die Angst vor dem Scheitern: Denn die staatliche Pflichtfachprüfung ist aufgrund ihres „Alles-oder-nichts“-Charakters für viele Studierende mit massiven Existenzängsten verbunden. Wird die staatliche Pflichtfachprüfung nicht bestanden, steht man an Hochschulen ohne einen integrierten Bachelorabschluss nach rund fünf Jahren Studium trotz etlicher bestandener Klausuren und häufig auch dem absolvierten Schwerpunkt „mit Abitur und Führerschein“ da.

Mehr als ein Viertel der Jurastudierenden bricht ihr Studium auch noch kurz vor den Examensklausuren ab. Als Gründe werden unter anderem die mangelnde Fähigkeit zur selbst-ständigen Gestaltung des Studiums und eine weniger erfolgreiche Bewältigung der Leistungsanforderungen im Studium genannt.2 Diese Ängste machen sich kommerzielle Repetitorien häufig zu Nutze und verkaufen ihre Kurse und „Zusatzpake2Heublein, Hutzsch, Kracke et al.: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 19 ff.te“ als Quasi-Garantie für einen guten Abschluss.

Universitäre Repetitorien haben einen schlechten Ruf

Die Alternativen zum privaten Repetitorium wären eine eigenständige Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung oder der Besuch eines universitären Repetitoriums (siehe hierzu Recht reloaded 01/2023). Die Unireps haben jedoch unter Studierenden einen eher mäßigen Ruf. Den Fakultäten wird häufig vorgeworfen, sie würden nicht die Notwendigkeit sehen, die Unireps auszubauen. Das Resultat wären zu große Kurse, eine stumpfe Wiederholung der Vorlesungen des Grund- und Hauptstudiums und veraltete oder nicht zentral koordinierte Materialien. Dazu sei die Qualität der Lehre auch sehr davon abhängig, welche:n Lehrende:n man erwische. Aber lassen sich diese Vorurteile bestätigen?

Was jedenfalls beobachtet werden kann, ist, dass viele Hochschulen mehr und mehr die Relevanz guter universitärer Repetitorien begreifen. In verschiedenen Bundesländern werden Kooperationen zwischen den Hochschulen eingegangen, die den Teilnehmer:innen der Unireps den Zugriff auf die Materialien aller Hochschulen ermöglichen.

Dazu kommt ein praktischer Vorteil: Die Dozent:innen in den Unireps sind häufig auch die Personen, die die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung stellen und korrigieren. Denn auch wenn die studentische Wahrnehmung vielerorts noch von den genannten Vorurteilen geprägt ist, stellen die Unireps inzwischen jedenfalls vielerorts eine ernsthafte Konkurrenz für die privaten Repetitorien dar.

Kostenfaktor im Bildungsweg

Grundsätzlich gibt es an staatlichen Hochschulen seit dem Wintersemester 2014/15 keine Studiengebühren mehr. Ganz anders sieht es jedoch im Falle privater Hochschulen aus, die in den frühen 2000er Jahren gegründet wurden. In Deutschland kann aktuell an der Bucerius Law School, der EBS Law School und der BSP Business and Law School das rechtswissenschaftliche Studium mit der Ersten Prüfung abgeschlossen werden.

Diese Hochschulen werben mit innovativen (didaktischen) Konzepten, qualitativ hochwertiger Lehre und flachen Hierarchien bei kleinen Kohorten. Die Kehrseite: Die Studiengebühren betragen bei Einhaltung des Studienverlaufsplans an allen drei Hochschulen rund 60.000 Euro – für Studierende, die keine finanzielle Unterstützung durch ihr Elternhaus oder im Rahmen einer Studienförderung bekommen, in den wenigsten Fällen zu bezahlen.

Immer größerer Beliebtheit erfreut sich auch gerade unter Anwält:innen und in der Forschung ein Master of Laws (LL.M.). Im Gegensatz zum rechtswissenschaftlichen Studium mit dem Abschluss Erste Prüfung fallen bei der Aufnahme eines Masterstudiengangs durchaus Studiengebühren an. Diese liegen zwar deutlich unter denen im anglo-amerikanischen Raum.3Ein Vergleich budgetfreundlicher und renommierter LL.M.-Programme findet sich auf Seite 34. Sie haben jedoch zur Folge, dass auch hier nur finanziell privilegierte Studierende oder Studierende mit einem Stipendium, das ein Masterstudium abdeckt, eine solche Qualifikation erwerben können.

Ein Studium an einer privaten Hochschule oder das Absolvieren eines Masters of Laws steht somit nur den Studierenden offen, die die Kosten dafür stemmen können.

Chancengleichheit in Gefahr

Es ist von großer Bedeutung, dass auch die Frage nach den Auswirkungen dieser zunehmenden Kommerzialisierung gestellt wird – denn Studieren ist auch so schon teuer. Selbst ohne Studiengebühren, zusätzliche Ausgaben für Repetitorien oder Lernmaterialien stellt das Jurastudium für viele Studierende eine massive finanzielle Belastung dar. Jura gehört mit einer Regelstudienzeit von zehn Semestern zu den längsten Studiengängen in Deutschland. Daneben liegt auch das wöchentliche Arbeitspensum mit rund 39 Stunden deutlich über dem Durchschnitt.4Jochmann, Kammerer, Rafalski et al.: Wie gesund sind die Studierenden an der Freien Universität Berlin? Ergebnisse der Befragung 01/19, 2019, S. 75. Vor diesem Hintergrund können Studierende häufig höchstens einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen. Viele sind daher bei der Finanzierung des Studiums und ihres Lebensunterhalts auf die Unterstützung durch ihr Elternhaus oder staatliche Hilfen wie Leistungen nach dem BAföG angewiesen.

Entsprechend kann es kaum überraschen, dass in rechtswissenschaftlichen Studiengängen deutlich mehr Studierende mit nichtakademischem Hintergrund das Studium abbrechen als im gesamtuniversitären Vergleich.5Heublein, Hutzsch, Kracke et al.: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 31, Abb. 4.7. Zwar wird dies auch durch andere Faktoren bedingt, der finanzielle Aspekt eines fünfjährigen, zeitintensiven Studiums kann aber kaum geleugnet werden.

Einfluss auf die Chancengleichheit hat der große Anteil an Studierenden, der sich gezwungen sieht, in ein privates Repetitorium oder teure Lernmaterialien zu investieren. Geringe finanzielle Mittel sollten in Deutschland schließlich keine Zugangshürde zu einem Studium sein oder sich negativ auf einen möglichen Abschluss auswirken. In Anbetracht des Jurist:innenmangels ist außerdem evident, dass auch gesamt-gesellschaftlich der Bedarf an möglichst vielen Jurist:innen bereits besteht und weiter wachsen wird. Finanzielle Barrieren aufrechtzuerhalten, ist also offensichtlich kontraproduktiv und schädlich für unser Rechtssystem.

Gute Noten lassen sich nicht kaufen

Wie kann der zunehmenden Kommerzialisierung des Jurastudiums also entgegengewirkt werden? Zunächst müsste den Studierenden vermittelt werden, dass der Besuch eines kommerziellen Repetitoriums, das Abonnieren einer oder gleich mehrerer Ausbildungszeitschriften oder das Anschaffen unzähliger Skripte und Karteikartensets keine Voraussetzung für einen guten Abschluss sind.

Es ist insofern auch die Aufgabe der Hochschulen, die Attraktivität ihrer Angebote zu steigern und diese auszubauen. Neben diesen kostenlosen universitären Repetitorien sowie den Lehrbüchern und Urteilssammlungen, die in Onlinedatenbanken der Hochschulen enthalten sind, gibt es inzwischen eine Reihe frei zugänglicher Lernmaterialien.

Der Beitrag stammt aus „Recht Reloaded 01/2024“ und kann mit einem Klick kostenfrei gelesen werden.

 

Emilia De Rosa

Stellvertretende Vorsitzende des Beirats des BRF
 

Liliam Walter

Jurastudentin und Sprecherin der Fachschaft Jura an der Universität Mannheim
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    Kock: Fünfte bundesweite Absolvent:innenbefragung, Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V., 2023, S. 58.
  • 2
    Heublein, Hutzsch, Kracke et al.: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 19 ff.
  • 3
    Ein Vergleich budgetfreundlicher und renommierter LL.M.-Programme findet sich auf Seite 34.
  • 4
    Jochmann, Kammerer, Rafalski et al.: Wie gesund sind die Studierenden an der Freien Universität Berlin? Ergebnisse der Befragung 01/19, 2019, S. 75.
  • 5
    Heublein, Hutzsch, Kracke et al.: Die Ursachen des Studienabbruchs in den Studiengängen des Staatsexamens Jura, 2017, S. 31, Abb. 4.7.