Digitale Lehre
Nur ein One-Night-Stand?
Digitale Lehre
Nur ein One-Night-Stand?

Im März 2020 überrollte uns die Covid-19-Pandemie und legte jegliche sozialen Interaktionen lahm. Dennoch mussten die Lehre und das Studienangebot aufrechterhalten werden: Innerhalb kürzester Zeit führten die Hochschulen digitale Konzepte ein und wandten diese für die kommenden vier Semester (mehr oder weniger) zufriedenstellend und akribisch an. Ein Jahr nach der Pandemie ist von digitalen Konzepten mit Präsenz-, Hybrid- und Online-Angeboten an den Hochschulen so gut wie nichts mehr zu erkennen – und das zum Nachteil der Studierenden.
Ein Hörsaal gefüllt mit hunderten Studierenden und vorne Dozierende, die begeistert eine Vorlesung halten. So sieht wohl das klassische Bild einer Universität aus.
Dieses Präsenz-Lehrsystem kam durch die weltweit andauernde Corona-Pandemie ins Stocken. Die Hörsäle waren verschlossen und die Studierenden mussten von zuhause aus an den Vorlesungen teilnehmen können. Die Hochschulen waren zum Handeln gezwungen und entwickelten in kürzester Zeit verschiedene Angebote der digitalen Lehre für die Studierenden. Neben Podcasts, Aufzeichnungen, Kurzclips und Online-Meetings wurden die Vorlesungsunterlagen und -materialien sowie Foliensätze und Skripte zur Verfügung gestellt. Durch den Zugriff auf Online-Datenbanken hatten Studierende – zumindest eingeschränkten – Zugang zur Literatur, da die Bibliotheken aufgrund der Pandemie-Situation geschlossen bleiben mussten.
Die Vorteile der digitalen Lehre bestehen weiterhin
Dieses digitale Angebotsspektrum nahmen die Studierenden während der Pandemie, aber auch nach der akuten Infektionslage noch gerne wahr. Gerade da der Übergang in den normalen Studienalltag langsam und fließend verlief, wurden hybride Angebote fortwährend genutzt. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass diese Angebote durch ihre synchrone oder gar asynchrone Verfügbarkeit für die Studierenden einfacher in den Alltag zu integrieren sind. Lernen war plötzlich überall und jederzeit möglich. Die Vorteile verschwanden auch nicht gemeinsam mit den Infektionszahlen, sondern bestehen nach wie vor.
Zum Schutz der eigenen Gesundheit oder der der Risikopatienten im nahen sozialen Umfeld – Online-Angebote ermöglichen es Studierenden, das Infektionsrisiko einzudämmen. Die vielen Digitalstrategien ebneten jedoch gleichzeitig einen Weg in die digitale Welt: Studierende waren flexibel in der Gestaltung ihres Studienalltags. Verschiedene Lerntypen konnten nun zu den für sie passenden Uhrzeiten Jura erlernen. Während ein Studierender am liebsten morgens um 8:00 Uhr am Schreibtisch sitzt, schieben andere Studierende lieber „Nachtschichten” und stecken bis spät in die Nacht die Nase in Lehrbücher. Dozierende verschiedener Universitäten eröffneten bundesweit Studierenden die Möglichkeit, ihren Vorlesungen digital beizuwohnen, sodass die Studierenden nicht nur ein breites Lehrangebot erhielten, sondern sich zugleich die juristischen Inhalte in der für sie verständlichen Lehrveranstaltung aneignen konnten. Ferner sind digitale rechtswissenschaftliche Studieninhalte – der BRF hat die innovativsten digitalen Lehrangebote in seine „Hall of Fame”1 s. auch Recht reloaded, Heft 01/2023, S. 11: „Hall of Fame der digitalen Lehre“. aufgenommen – entstanden, die allen Studierenden kostenlos zugänglich sind und zur juristischen Lehre beitragen. Man könnte sagen, dass für die Menge und die Innovation unterschiedlicher Lehrangebote die Pandemie somit wohl ein Glücksfall war. Insgesamt können Studierende ihr Studium mit präsenten, hybriden und digitalen Lehrangeboten einfach in ihren Alltag integrieren und individuell an ihre Bedürfnisse anpassen.
Studium und Alltag besser unter einen Hut bringen
Nicht nur der Alltag und die Lernstrukturen ließen sich besser mit dem Studium vereinbaren, auch auf die Beeinträchtigungen und Einschränkungen einzelner Studierender konnte besser eingegangen werden. Die Lehre ist bei Vorhandensein unterschiedlicher präsenter, hybrider und digitaler Lehrformate barrierefrei(er), bspw. für Studierende mit Sehbehinderung, die sich durch Programme Texte direkt aus digitalen Formaten vorlesen lassen können.
Für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren, bieten digitale Lehr- und Lernangebote ebenfalls Vorteile. Unabhängig von der Zeitverschiebung, anderen Sprachen oder der Entfernung können diese durch die digitale Lehre sowie alternative Prüfungsformen ihren regulären Studien- und Prüfungsverlauf wahrnehmen und daneben einen Auslandsaufenthalt absolvieren.
Auch die Hochschulen profitieren
Auf der Seite der Hochschulen ist die Ressourceneinsparung nicht zu unterschätzen: Digitale Lehrmaterialien in Form von Videos und Podcasts sind zumeist wiederverwertbar. Digital verfügbare Literatur wie Lehrbücher oder Kommentare eröffnen die Möglichkeit, dass mehrere Studierende (ggf. auch von unterschiedlichen Hochschulen) gleichzeitig darauf zugreifen. Insbesondere zur Hausarbeitenzeit können dadurch unzählige Studierende die aktuellen Auflagen der Literatur zeitgleich und ortsunabhängig nutzen.
Vor dem Hintergrund der sich stetig ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes ist es umso wichtiger, dass Studierende darauf vorbereitet werden und digitale Kompetenzen erlernen. Der Umgang mit digitalen Medien und Arbeitsgeräten ist eine Grundlage dafür, die im Studium nicht zu kurz kommen sollte. Daher ist es essenziell wichtig, dass sowohl Hochschulen als auch die Studierenden mit den notwendigen technischen Geräten ausgestattet sind.
Bei den Dozierenden besteht die Sorge, in leeren Hörsälen zu sitzen, da die Studierenden die Vorlesung wohl nur noch von zuhause aus wahrnehmen würden. Letztlich eine unberechtigte Sorge: Das soziale Miteinander ist über die Pandemie-Situation wichtiger denn je geworden, weshalb viele Studierende es genießen, am Campus und in Gesellschaft anderer zu sein. Zudem können auch andere Extreme der Fall sein. Statt leerer Hörsäle kennt man auch überfüllte Hörsäle, in denen nicht alle Studierenden Platz finden und deswegen auf den Treppen oder den Fensterbänken sitzen müssen. Eine hybride Teilnahme verbessert in diesen Fällen daher die Arbeitsatmosphäre für diese Studierenden, indem sie vom heimischen Schreibtisch aus an der Vorlesung teilnehmen können.
Im Ergebnis überwiegen die Vorteile digitaler Angebote
Digitale Angebote, die während der Covid-19-Pandemie aufgebaut wurden, stellen eine große Bereicherung für den Studienalltag vieler Studierender dar. Umso ernüchternder ist es, dass sich die Pandemie zunächst als ein Katalysator für längst überfällige Modernisierungsmaßnahmen erwies und diese „neuen” Angebote mittlerweile an vielen Universitäten wieder zurückgegangen oder teilweise auch ganz verschwunden sind.
Begründet wird dies meist mit dem damit verbundenen „Mehraufwand”, der sich für die Dozierenden ergibt. Dieser fällt bei genauerer Betrachtung eher gering bis gar nicht an (bspw. Online-Meetings oder Aufzeichnung während der Vorlesung laufen lassen oder Foliensätze, die in der Vorlesung verwendet werden, im Anschluss daran hochladen). Am Ende dürften die genannten Vorteile die Nachteile deutlich überwiegen.
Die Gesellschaft ist – genau wie die Arbeitswelt – im stetigen Wandel. Angesichts einer digitalisierten Arbeitswelt sollte in der universitären Ausbildung nicht auf der Stelle getreten werden. Studierende dürfen nicht hintenanstehen, sondern sind auf einem angemessenen digitalen Level auszubilden.
Die Rückkehr zum normalen Studienalltag muss nicht bedeuten, dass nun alles exakt wie vor der Pandemie sein muss. Vielmehr sollten die Ansätze aus der Pandemie genutzt werden, um die digitale Infrastruktur nicht nur beizubehalten, sondern auch weiterzuentwickeln.
Das Internet mag für viele Neuland gewesen sein, aber das muss nicht so bleiben. Wenn innovative digitale Angebote in der universitären Lehre wieder zurückgefahren werden, bedeutet dies auch das Ende der wenigen Vorteile, die die Pandemie an den Unis hatte. Die Digitalisierung muss fester Bestandteil der Lehre bleiben, um das Studium an die moderne Gesellschaft anzupassen und realitätsnaher zu gestalten.
Der Beitrag stammt aus „Recht Reloaded 01/2024“ und kann mit einem Klick kostenfrei gelesen werden.
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- 1s. auch Recht reloaded, Heft 01/2023, S. 11: „Hall of Fame der digitalen Lehre“.


