15.05.2013

Umgang mit Facebook & Co

Was ist "sozial“ am sozialen Netzwerk? Wo ist Vorsicht geboten?

Umgang mit Facebook & Co

Was ist "sozial“ am sozialen Netzwerk? Wo ist Vorsicht geboten?

Gefahren und Risiken in sozialen Netzwerken dürfen nicht unterschätzt werden. | © Luftbildfotograf - Fotolia
Gefahren und Risiken in sozialen Netzwerken dürfen nicht unterschätzt werden. | © Luftbildfotograf - Fotolia

Social Media ist eines der großen Trendthemen. Seit 2004 gibt es 980 Millionen Nutzer von Facebook, einem „sozialen Netzwerk“. Und plötzlich ist alles „sozial“: Soziale Netzwerke, Social Media, Social Web. Nicht zu unterschätzen sind jedoch auch die Gefahren und Risiken, die hiervon ausgehen. Deshalb wurde von mir als IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung ein Leitfaden herausgegeben, der Beamtinnen und Beamten Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken gibt. Er richtet sich primär an diese Personengruppe, kann jedoch in großen Teilbereichen auch auf Tarifbeschäftigte übertragen werden.

Einordnung von sozialen Netzwerken

In den sozialen Netzwerken kann man mit wenigen „Klicks“ eine eigene Präsenz erstellen, sich vernetzen und austauschen. Es kommen virtuelle Gespräche zustande, über die Menschen mit Menschen interagieren und damit soziale Kontakte pflegen. Facebook z. B. hat sich zum wichtigsten Online-Medium für die Weitergabe von digitalen Inhalten entwickelt. Das Feld der Social Media-Plattformen, basierend auf der sog. Web 2.0-Technologie und dem daraus resultierenden Ansatz des „Mit-Mach-Webs“, wird kontinuierlich weiterentwickelt und erscheint dadurch immer weitverzweigter und unüberschaubarer.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz bekräftigt in seiner Pressemitteilung vom 23. 01. 2013 seine generell kritische Haltung gegenüber den „Sozialen Netzwerken“. Speziell „Facebook“ ist aus datenschutzrechtlicher Sicht anhaltend heftiger Kritik ausgesetzt. Den Teilnehmern würde eine Illusion der Intimität vermittelt, obwohl die Kontrolle über die Daten längst verloren ginge, sagt der Datenschutzbeauftragte Dr. Thomas Petri. Der Schutz der personenbezogenen Daten durch den Veranlasser der Kommunikation ist nicht gewährleistet. Ganz einfach, weil sich die Anwendung nicht im eigenen Verantwortungsbereich befindet, sondern bei einem Privatunternehmen, das weder dem deutschen noch dem europäischen Datenschutzrecht unterliegt. Es besteht eine mangelnde Transparenz bei Speicherung und Verwendung der Daten seitens Facebook, die nur auf Druck „häppchenweise“ verbessert wird. Äußerungen in sozialen Netzwerken sind nicht mehr rückholbar, die Weitergabe der Informationen kann nicht mehr kontrolliert werden. Der erwähnte „Gefällt mir“-Button sowie die „Teilen“-Funktion sind in sämtlichen Internetauftritten integriert. Hierdurch können auch die Aktivitäten von Nicht-Facebook-Mitgliedern anhand eines abgelegten Cookies ohne Widerspruchsmöglichkeit verfolgt und aufgezeichnet werden. Solche Social-PlugIns sind auf den von der Staatsregierung betriebenen Seiten deshalb nicht vorhanden. Neue Funktionen wie die „Timeline“, eine Chronikfunktion, machen es für den Anwender nochmal schwerer, nachzuvollziehen, was wem zur Ansicht gebracht wird.


Von den Hebel- und Eigendynamik-Wirkungen der sozialen Netzwerke, wie Mobbing, „Shitstorms“ oder Eskalation von realen Facebook-Partys hören wir regelmäßig über die Medien. Dennoch gilt: „In ist, wer drin ist.“

Bewusstsein über die Risiken sozialer Medien entwickeln!

Die Nutzung sozialer Netzwerke wirft unter zahlreichen Gesichtspunkten datenschutzrechtliche Fragen auf, schon für die außerhalb der öffentlichen Verwaltung Beschäftigten.

Doch wie sieht es für die Beschäftigten des Freistaates aus, die in meinen Zuständigkeitsbereich fallen? Grundsätzlich dürfen diese natürlich die sozialen Netzwerke zur privaten Kommunikation nutzen. Für den dienstlichen Austausch von Informationen innerhalb einer oder zwischen verschiedenen Dienststellen sind soziale Netzwerke nicht nur nicht geeignet, sondern nicht zugelassen. Dies gilt auch für dienstliche Kontakte nach außen. Für die Öffentlichkeitsarbeit, die nicht Inhalt des Leitfadens ist, kann sich ein differenziertes Bild ergeben.

Da gerade unter den Bedingungen des Internets zunehmend auch aus einzelnen Anknüpfungspunkten wie Beziehungen zu Orten, Behörden und Gruppen immer leichter Rückschlüsse auf einzelne Personen gewonnen werden, gilt für die Kommunikation öffentlich Beschäftigter über Angelegenheiten im Umfeld ihrer Amtstätigkeit in sozialen Netzwerken das Gebot der Zurückhaltung als beste Richtschnur. Man muss sich eben immer wieder bewusst machen, welche Risiken in der Anwendung solcher Netzwerke und sozialen Medien bestehen.

„Sensibilisierung“ ist das Stichwort!

Deshalb haben wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bayerischen Staatsverwaltung einen Leitfaden zum Umgang mit sozialen Medien entwickelt und im Behördennetz zur Verfügung gestellt. Er kann natürlich auch im kommunalen Bereich und über Bayern hinaus Hilfestellungen geben. Der Leitfaden korrespondiert mit entsprechenden Social Media Guidelines privater Unternehmen.

Der Leitfaden soll auch Orientierung in einem besonderen Spannungsverhältnis vermitteln. Auf der einen Seite sind da verpflichtende Vorgaben durch die Anweisungsrechte im Sinne der umfassenden Dienst- und Treuepflicht aus dem Beamtenrecht. Auf der anderen Seite sind aber auch die Grundrechtsbindungen und die private Freiheit des Einzelnen zu beachten.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Netzwerken sichert die Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes, schützt aber die Bediensteten auch vor dienstrechtlichen Problemen. Der Beamtenstatus wirkt nun einmal auch jenseits der eigentlichen Dienstgeschäfte, auch wenn die private Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich frei ist. Das Verhalten der Beamtin und des Beamten muss auch im privaten Umgang der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert. Denn schließlich vertraut die Öffentlichkeit auf die Sachorientierung, die Unparteilichkeit und die Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Öffentlichen Dienst. Soziale Netzwerke multiplizieren ihre Stellungnahmen und können so einem großen Kreis von Interessenten zugänglich gemacht werden.

Durch diese Öffnung der Kommunikation entsteht eine besondere Verantwortung für Themenfelder, für Einzelbeiträge in Text- und Bildform, aber auch für den Stil der Äußerungen.

Bei den „Staatsdienern“ im Besonderen wird auch auf den sozialen Netzwerken hier noch der Bezug zur amtlichen Stellung hergestellt und sie können daran gemessen werden, ob das Verhalten den legitimen Ansprüchen der öffentlichen Verwaltung gerecht wird. Klar ist auch, dass das Verhalten oder Beiträge durch Dritte im Netz weiterverbreitet werden können. Gerade hier heißt es: Vorsicht!

Die Rolle als Staatsdiener nicht aus den Augen verlieren!

Eine Kenntnis der „Blockierfunktionen etc.“ sollte jeder Nutzer haben, um Ungewolltes zu verhindern. Generell gilt: Wenn Bedienstete der Staatsverwaltung sich privat in sozialen Netzwerken äußern, sollen sie deutlich machen, dass sie für sich selbst und nicht in dienstlicher Eigenschaft sprechen – also dies ihre persönlichen Meinungen sind. Auch die allgemeine Pflicht der Verschwiegenheit über die dienstlichen Angelegenheiten bleibt natürlich bestehen und gilt bei der Nutzung sozialer Netzwerke in besonderer Weise. Dazu noch der Hinweis: Die Nutzung von „Nicknames“ oder die Anonymisierung der Informationen ändern absolut nichts an der entsprechenden Pflicht. Politische Betätigungen sollten auch im Netz mit der Mäßigung und der Zurückhaltung betrieben werden, die sich aus der Stellung gegenüber der Allgemeinheit und der Rücksicht auf die Pflichten des Amtes ergeben. Die Beamtinnen oder Beamten dürfen ihre Rolle als Staatsdiener eben auch in ihrer Freizeit und damit im Umgang mit den sozialen Medien nicht aus den Augen verlieren. Der Leitfaden soll mehr Orientierungshilfe als Reglementierung darstellen!

Er ist zu finden unter: www.cio.bayern.de.

Hinweis der Redaktion: Mit Pressemitteilung vom 22.04.2013 hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri ein konsequentes Vorgehen gegen bayerische Behörden angekündigt, die Social Plugins direkt in ihren Webauftritt einbinden anstatt die 2-Klick-Lösung zu verwenden.

 

Franz Josef Pschierer

MdL, Staatssekretär, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, München
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