15.05.2013

Überdimensionierter Stromnetzausbau

Ein Verstoß gegen die Ziele der Energiewende

Überdimensionierter Stromnetzausbau

Ein Verstoß gegen die Ziele der Energiewende

Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012 sieht einen Leitungsneubau von 6.600 km vor. | © B. Wylezich - Fotolia
Der Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012 sieht einen Leitungsneubau von 6.600 km vor. | © B. Wylezich - Fotolia

Die aktuelle Ausbauplanung für das Stromnetz beruht auf einer unzutreffenden Auslegung der Gesetzeslage und weist gravierende methodische Fehler auf. Die Planungen widersprechen der im Eckpunktepapier 2012 der Bundesnetzagentur unmissverständlich dargestellten Gesetzeslage (§ 11 Abs. 1 S. 1 EnWG und § 9 Abs. 3 EEG) und beruhen zudem auf schweren methodischen Fehlern bei der Optimierung (Siehe dazu ausführlich L. Jarass, G.M. Obermair, „Welchen Netzumbau erfordert die Energiewende?“).

Aktuelle Ausbauplanungen für das Stromnetz

Der von den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegte „Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2012“ sieht sowohl in der Fassung vom 30. 05. 2012 als auch in der überarbeiteten Fassung vom 15. 08. 2012 im jeweiligen Leitszenario einen Leitungsneubau von 6.600 km vor mit rund 20 Mrd. Euro Investitionskosten.

Von diesen Neubauplanungen wurden von der Bundesnetzagentur im Entwurf des Bundesbedarfsplan Strom 2012 mit über 4.500 km gut zwei Drittel bestätigt, davon 2.800 km komplette Neubautrassen, z. B. auch die weiterhin beklagte 380-kV-Leitung Erfurt-Altenfeld-Redwitz. Der Entwurf des Bundesbedarfsplan Strom 2012 ist Grundlage für das Zweite Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze, das alle dort ausgewiesenen Stromleitungen für zwingend erforderlich erklären soll.


Im 1. Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2013 werden viele der nicht bestätigten Leitungen wieder gefordert und darüber hinaus noch eine Reihe von weiteren neuen Leitungen. Dringend erforderliche Neubauten von schnell regelbaren Gaskraftwerken im südlichen Deutschland bleiben bei der Netzausbauplanung unberücksichtigt.

Abschneiden der regenerativen Erzeugungsspitzen nicht eingeplant

„Der Netzausbau muss sowohl volkswirtschaftlich als auch betriebswirtschaftlich effizient sein. Dies bedeutet, dass die Netze in der Energiezukunft nicht zur Aufnahme von jeder beliebig angebotenen Strommenge ausgebaut werden sollten“ (Bundesnetzagentur, Eckpunktepapier 2012, S. 21). Für eben diese Energiezukunft aber behauptet der aktuelle Netzentwicklungsplan 2013: „Auf Basis der aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ist der EEG-Strom jedoch vollständig aufzunehmen und zu übertragen. Deshalb wird diese Möglichkeit des Abschneidens von Erzeugungsspitzen im Netzentwicklungsplan nicht systematisch betrachtet.“

Der resultierende Netzausbau steht damit offensichtlich im Widerspruch zu der gesetzlich gebotenen volkswirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus. Der Netzausbau ist bekanntlich dann optimal, wenn seine Grenzkosten gleich sind seinem Grenznutzen. Für Leitungen, deren Notwendigkeit mit der Fernübertragung von EE-Strom, insbesondere aus Windenergieanlagen, begründet wird, wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Demnach ist der Netzausbau dann optimal, wenn über die Leitungen etwa 60 % bis 70 % der regional insgesamt installierten EE-Generatorleistung gesichert in weiter entfernte Nachfrageschwerpunkte übertragen werden können, nicht aber die bei 90 % liegende Jahresspitze, wie in den Netzentwicklungsplänen vorgesehen.

Dies entspricht auch dem gesunden Menschenverstand: Zur gesicherten Einspeisung auch der höchsten der sehr seltenen und sehr kurzen simultanen Spitzen der Erzeugung erneuerbarer Energien müssten nämlich für die hierfür erforderliche Erhöhung der Übertragungsleistung (im Extremfall bis hin zum Neubau von Nord-Süd-Leitungen) Hunderte Mio. Euro investiert werden, um einen jährlichen Mehrertrag an erneuerbaren Energien im Wert von nur einigen Hunderttausend Euro zu erzielen.

Der aktuelle Netzentwicklungsplan 2013 bestätigt sogar verbal die große Bedeutung des Abschneidens der regenerativen Erzeugungsspitzen für den Netzausbau: „Das Abschneiden der regenerativen Erzeugungsspitzen, die nur an wenigen Stunden im Jahr auftreten, kann den Netzausbau reduzieren. Die Höhe der abgeschnittenen Leistung und der daraus resultierenden nicht übertragbaren Energiemengen ist eine entscheidende Einflussgröße für den Netzausbaubedarf.“ Die Bundesnetzagentur hat mittlerweile die Netzbetreiber beauftragt, Alternativberechnungen für ein Abschneiden seltener regenerativer Erzeugungsspitzen durchzuführen. Die Ergebnisse sollen bis Juli 2013 vorliegen.

Netzausbau wegen nicht erforderlicher Einspeisung von Kohlestrom

Die volkswirtschaftliche Unvernunft wird noch überboten, wenn – auch im Gegensatz zu den gesetzlich festgelegten energiepolitischen Zielen der Energiewende – das Stromnetz für eine unbeschränkte Einspeisung fossil erzeugten Stroms bei gleichzeitig hoher Einspeisung von erneuerbarem Strom ausgebaut werden soll.

Bei der Netzausbauplanung bleibt nämlich weiterhin ein Herunterregeln konventioneller Kraftwerke („Redispatch“) unberücksichtigt mit der fragwürdigen Begründung: „Redispatch und Countertrading sind präventive und kurative Maßnahmen des Netzbetriebs. Diese dürfen in der Netzplanung nicht angewandt werden.“ (Netzentwicklungsplan 1. Entwurf 2013, S. 26). Dies klingt nach einem gesetzlichen Verbot, doch davon kann keine Rede sein. Das Zitat zeigt vielmehr, dass die Kraftwerksbetreiber diese Maßnahmen nicht anwenden, weil deren Kosten, im Gegensatz zu den Netzausbaukosten, nicht ohne Weiteres auf die Stromverbraucher abgewälzt werden können.

Als Ergebnis werden bei Starkwindlagen von Jahr zu Jahr wachsende Mengen elektrischer Energie exportiert, der CO2-Ausstoß wird nicht verringert. Die Kosten für diesen kontraproduktiven Netzausbau bezahlt der deutsche Stromverbraucher, der schon die Mehrkosten für die EEG-Vergütung trägt. Der Öffentlichkeit aber wird erklärt, der erhöhte Netzbedarf für den Export werde durch die wachsende Einspeisung erneuerbarer Energie verursacht.

Bestimmung des Netzausbaus ohne Berücksichtigung seiner Kosten

Der dem Netzausbau zugrunde gelegte Einsatz der konventionellen Kraftwerke wird gemäß der jeweils momentan niedrigsten Grenzkosten der einzelnen Kraftwerke bestimmt („merit order“), wobei die Kosten des für diesen Kraftwerkseinsatz erforderlichen Netzausbaus diesen Kraftwerken NICHT zugerechnet werden.

Ein Beispiel: Wenn in Süddeutschland zusätzliche Leistung erforderlich ist und ein norddeutsches Kohlekraftwerk niedrigere einzelwirtschaftliche Grenzkosten hat als ein Gaskraftwerk in Süddeutschland, dann wird hierfür bei einem Übertragungsengpass eine neue Leitung in den Netzentwicklungsplan eingestellt, ohne die dadurch bedingten Netzausbaukosten dem angeblich kostengünstigeren Kohlekraftwerk zuzurechnen.

Als Eingangsdaten gehen also nur die Erzeugungskosten der Kraftwerke ein, nicht aber die Kosten des jeweils erforderlichen Netzausbaus: Dies ist im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Optimierung ein krasser methodischer Fehler, der die Ergebnisse der vorliegenden Netzausbaupläne grundsätzlich in Frage stellt.

Unzureichende Umsetzung von technischen Alternativen

Heute gegebene technische Alternativen werden unzureichend berücksichtigt, insbesondere kostengünstige Maßnahmen zur Erhöhung der stationären Grenzleistung, zur Blindstromerzeugung und zur Verbesserung der Netzstabilität.

Fazit

Mit dem überdimensionierten Netzausbau wird die gesellschaftliche Akzeptanz der Energiewende bedroht, weil ihre Ziele in mehrfacher Hinsicht verfehlt werden. Insbesondere wird dadurch eine Verminderung des Einsatzes fossil befeuerter Kraftwerke und eine Reduzierung der CO2-Emissionen behindert. Dieser überdimensionierte Netzausbau verstößt damit gegen die gesetzlich festgelegten Ziele der Energiewende.

 

Prof. Dr. Lorenz Jarass

Prof. Dr. Lorenz Jarass

M.S. (Stanford University, USA). Hochschule RheinMain, Wiesbaden
 

Prof. em. Dr. Gustav M. Obermair

Universität Regensburg
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