18.05.2022

Kraftrad-Fahren nur mit Helm

VG Düsseldorf erklärt Rücknahme von Befreiung für rechtmäßig

Kraftrad-Fahren nur mit Helm

VG Düsseldorf erklärt Rücknahme von Befreiung für rechtmäßig

Im Frühjahr 2021 hatte die Stadt Duisburg die Helmpflicht routinemäßig überprüft. © great19 – stock.adobe.com
Im Frühjahr 2021 hatte die Stadt Duisburg die Helmpflicht routinemäßig überprüft. © great19 – stock.adobe.com

Die Stadt Düsseldorf durfte eine Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht für einen Kraftradfahrer zurücknehmen. Zwar seien solche Ausnahmen grundsätzlich möglich, allerdings nur, wenn es dem Betroffenen nicht zugemutet werden kann, zugunsten anderer Verkehrsmittel, bei denen keine Helmpflicht besteht, auf das Kraftradfahren zu verzichten, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) entschied.

Ausgangsfall

Nach § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für Fahrer von Krafträdern und offenen Fahrzeugen ab einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h, dass sie einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen müssen. Als Krafträder werden alle Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h gezählt, also bspw. Motorräder.

Legen Fahrer dem Straßenverkehrsamt ein ärztliches Attest vor, nach dem zwingende medizinische Gründe gegen das Tragen des Helms sprechen, können sie von der Pflicht befreit werden. Einem Kraftradfahrer wurde im April 2013 aufgrund eines ärztlichen Attests eine solche Ausnahmegenehmigung erteilt. Die Stadt Duisburg entzog dem Mann später jedoch die Genehmigung wieder. Der Mann ging vor das VG Düsseldorf.


Zum Beschluss

Die Richter in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt entschieden, dass die Stadt die Befreiung zu Recht zurückgenommen hat. Die Ausnahmegenehmigung sei rechtswidrig gewesen.

Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich. Voraussetzung sei aber darüber hinaus, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zu Gunsten anderer Verkehrsmittel – deren Benutzung keiner Helmpflicht unterliege – auf das Kraftradfahren zu verzichten. Dies habe die Stadt seinerzeit bei Erteilung der Befreiung nicht hinreichend berücksichtigt. Es handle sich laut Gericht um eines von derzeit vielen anhängigen Verfahren mit ähnlichen Sachverhalten.

Im Frühjahr 2021 hatte die Stadt Duisburg die Helmpflicht routinemäßig überprüft. Dies habe in einigen Fällen dazu geführt, dass bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen zurückgenommen worden seien. Neben dem Mann hatten sich laut dem Gericht einige weitere Betroffene an das Verwaltungsgericht gewandt.

 

VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2021, 14 L 2046/21

Besprochen in RdW Kurzreport 2022, Heft 2.

 
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