15.09.2015

Innere Sicherheit als Markenzeichen

Kooperation der Bayerischen Polizei mit privaten Sicherheitsdiensten

Innere Sicherheit als Markenzeichen

Kooperation der Bayerischen Polizei mit privaten Sicherheitsdiensten

Polizei und private Sicherheitsdienste kooperieren unter anderem zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität. | © corbis_fancy
Polizei und private Sicherheitsdienste kooperieren unter anderem zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität. | © corbis_fancy

Nur wo man sicher lebt, lässt man sich auch gerne nieder. Das gilt für Menschen genauso wie für Unternehmen. Die Innere Sicherheit ist ein Markenzeichen Bayerns und ein Standortfaktor. Aufgrund der bundesweit niedrigsten Kriminalitätsbelastung und der gleichzeitig höchsten Aufklärungsquote lässt es sich in Bayern sicherer leben als anderswo. Die hervorragende Sicherheitslage verdanken wir insbesondere unserer gut ausgestatteten und professionell ausgebildeten Bayerischen Polizei. Unseren Vorsprung bei der Inneren Sicherheit wollen wir in den kommenden Jahren noch weiter ausbauen, auch mit Hilfe der Sicherheitswirtschaft.

Mehr Sicherheit durch engere Zusammenarbeit

Daher haben wir am 6. Juli 2015 eine neue Pilot-Kooperationsvereinbarung zwischen Bayerischer Polizei und Sicherheitswirtschaft für die Ballungsräume München und Nürnberg geschlossen. Die Hauptbotschaft unserer Pilot-Kooperationsvereinbarung lautet: Mehr Sicherheit durch engere Zusammenarbeit. Die Vereinbarung wurde in meinem Beisein vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW), von der Landesgruppe Bayern des BDSW und vom Bayerischen Verband für Sicherheit in der Wirtschaft (BVSW) sowie vom Landespolizeipräsidenten Prof. Dr. Wilhelm Schmidbauer und von den Polizeipräsidenten Münchens und Mittelfrankens unterzeichnet. Damit wollen wir die seit vielen Jahren bestehende professionelle Zusammenarbeit noch weiter vertiefen, denn wir haben bei der Kooperation von Polizei und Sicherheitsdiensten bislang gute Erfahrungen gemacht. Das betrifft beispielsweise die Beratung potenzieller Opfer von Straftaten, die Ordnerdienste im Fußballstadion, die Sicherheitsdienste im Einkaufszentrum oder den Werkschutz in großen Firmen. BDSW und BVSW gewährleisten, dass alle am Pilotprojekt teilnehmenden Unternehmen Mitglieder der beiden Sicherheitsverbände sind und dem notwendigen Anforderungsprofil entsprechen. Das gemeinsame Pilotprojekt ist auf ein Jahr ausgelegt. Auf Basis der Erfahrungen werden wir dann entscheiden, ob wir die Kooperationsvereinbarung auf ganz Bayern ausweiten.

Erkennen von Sicherheitsgefahren, Erhöhung des Entdeckungsrisikos und Stärkung des Sicherheitsgefühls

Für mich besteht kein Zweifel: Den privaten Sicherheitsdiensten kommt in Zukunft bei der Inneren Sicherheit eine wachsende Bedeutung zu. Eine starke Sicherheitswirtschaft bringt Arbeitsplätze, fördert den sozialen Frieden und beugt Kriminalität vor. Gerade das große Know-how und die breite Produktpalette privater Sicherheitsdienstleister bieten uns viele interessante Anknüpfungspunkte und wichtige Impulse. Dem trägt auch unsere neue Pilot-Kooperationsvereinbarung Rechnung. Sie hat vor allem das Ziel, frühzeitig Sicherheitsgefahren zu erkennen, das Entdeckungsrisiko für Straftäter zu erhöhen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken. Denn die Polizei kann nicht zu jeder Zeit an jedem Ort sein, obwohl die Bayerische Polizei in den letzten Jahren kräftig weiter Personal aufgebaut hat. Während einige Bundesländer Personal abbauen, haben wir in den vergangenen fünf Jahren mehr als 6.600 Nachwuchsbeamte bei der Bayerischen Polizei eingestellt und mit mittlerweile mehr als 40.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den höchsten Personalstand aller Zeiten erreicht. Außerdem haben wir Anfang Juli diesen Jahres die Schleierfahndung auf Bayerns Straßen um 500 Beamte aufgestockt, auch um noch gezielter nach internationalen Einbrecherbanden zu fahnden.


Hier setzt auch unsere neue Pilot-Kooperationsvereinbarung an. Im Mittelpunkt steht insbesondere die engere Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Einbruchskriminalität. Es geht uns beispielsweise darum, dass die Sicherheitsdienstleister bei ihrer täglichen Arbeit auf verdächtige Situationen achten und ihre Beobachtungen schnell an die Polizei weitergeben. Das kann ein verdächtiges Fahrzeug im Industriegebiet sein oder beispielsweise eine Personengruppe, die in Wohngebieten Häuser ausspäht. Die Bayerische Polizei gibt im Gegenzug aktuelle Erkenntnisse zum konkreten Vorgehen von Täterbanden weiter. Das könnte zum Beispiel bei der Entwicklung von spezieller Sicherungstechnik gegen Einbruch hilfreich sein. Denn rund 44 Prozent der Wohnungseinbrüche bleiben im Versuchsstadium stecken. Sorgfältig entwickelte Sicherheitstechnik lohnt sich also. Dazu richten wir auf beiden Seiten zentrale Informations- und Ansprechstellen ein. Es wird auch spezielle Informationsveranstaltungen und Schulungen geben, um gegenseitig Fachkenntnisse auszutauschen.

Hoheitliche Aufgaben bleiben bei der Polizei

Klar ist: Hoheitliche Aufgaben wie beispielsweise die Fahndung nach Straftätern und deren Festnahme bleiben selbstverständlich der Polizei vorbehalten. Ein Eingreifen durch die Mitarbeiter der Sicherheitsdienste erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Jedermanns- und Selbsthilferechte. Wie wertvoll die Arbeit der Sicherheitsdienste sein kann, hat beispielsweise ein Vorfall in der Münchner Innenstadt im Frühsommer 2015 deutlich gezeigt. Nachts beobachteten zwei Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes einen Mann zusammen mit einer völlig hilflosen Frau. Als die beiden Personen in Richtung eines Parkhauses gingen, riefen die Wachleute die Polizei und nahmen die Verfolgung auf. Sie fanden die fast bewusstlose Frau auf dem Boden liegend im Treppenhaus des Parkhauses, als der Täter sich gerade an ihr vergehen wollte. Durch ihr beherztes Eingreifen haben die Wachleute eine wehrlose Frau vor einer Vergewaltigung bewahrt und der Polizei die Täterfestnahme ermöglicht. Ich bin mir sicher: Unsere neue Pilot-Kooperationsvereinbarung wird das enge Miteinander von Bayerischer Polizei und Sicherheitsdiensten noch weiter verbessern.

 

Joachim Herrmann

Bayerischer Staatsminister des Innern,
für Bau und Verkehr, München
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