15.10.2018

Blockheizkraftwerke lohnen sich in vielen Fällen jetzt richtig

Weniger EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom aus Blockheizkraftwerken

Blockheizkraftwerke lohnen sich in vielen Fällen jetzt richtig

Weniger EEG-Umlage für selbst verbrauchten Strom aus Blockheizkraftwerken

BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. | © Andreas Weindel, triolog
BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. | © Andreas Weindel, triolog

Hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW) erzeugen Wärme und Strom zugleich. Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen nutzen daher die Kraftpakete im Keller. Nun hat sich die Abgabenlast stark verringert: Betreiber von Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis ein und über zehn Megawatt (MW) müssen künftig nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Die fällige EEG-Umlage reduziert sich damit von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde. Am 01.08.2018 hat die EU-Kommission die Reduzierung genehmigt. Damit liegt die Abgabe wieder so hoch wie vor 2018. In vielen Fällen lohnen sich BHKW jetzt richtig. Die neue Regelung gilt rückwirkend seit dem 01.01.2018, muss allerdings noch in deutsches Recht überführt werden. Das wird nicht vor November 2018 erwartet. Bis dahin wird noch die höhere Abgabe verlangt, die Differenz jedoch später zurückerstattet.

Die volle EEG-Umlage wurde erst zum Jahreswechsel eingeführt. Siehe dazu: https://publicus.boorberg.de/bhkw-fuer-nichtwohngebaeude-noch-lohnend. Zuvor mussten die Anlagenbetreiber 40 Prozent der Umlage zahlen. Nun nehmen Bundesregierung und EU wieder Abstand von der Erhöhung auf 100 Prozent. Die Reduzierung der Umlage gilt vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln 2019 gelten werden, ist noch nicht klar. Auch aufgrund dieses Hin-und-Her zögern derzeit viele Unternehmen und Kommunen, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. Verständlich, aber zu Unrecht. Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten Kraft-Wärme-Kopplung befassen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeigt die Chancen auf.

Mit der Neuregelung werden kleine und besonders große KWK-Anlagen jetzt wieder nur noch mit 40 Prozent der Umlage belastet. In der Kategorie ein bis zehn Megawatt Leistung hängt die Höhe der EEG-Umlage von der Zahl der Vollbenutzungsstunden ab –  unterhalb von 3.500 Vollbenutzungsstunden liegt die Umlage bei 40 Prozent, steigt die Anzahl der Stunden, steigt auch die Umlage. Vollständig befreit von der EEG-Umlage sind nur Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen sind.


Förderung reduziert Investitionshöhe

Eine Verbesserung gab es auch 2016 mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 erhöht. Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden. Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Mit den Zuschüssen unterstützt der Gesetzgeber die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen.

Parallel zu den Zuschüssen des KWKG gibt es Förderprogramme des Bundes und der Länder, die den Bau von KWK-Anlagen wirtschaftlicher machen. Die KfW-Förderbank bietet zinsgünstige Kredite an, das Landesförderprogramm in Baden-Württemberg, „Klimaschutz-Plus“, gibt Gelder für die Begleitberatung hinzu. Das Umweltministerium Baden-Württemberg unterstützt zudem Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung energieeffizienter Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung. Eine Übersicht:

Beachtet werden sollte: Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, erhalten inzwischen keine Förderung mehr.

BHKW passend auslegen

Ob sich ein BHKW lohnt, können Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei einer neutralen Energieberatung klären. Bei der Planung steht dann die richtige Dimensionierung an erster Stelle. Generell gilt: BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. Allein bei einem Dauerbetrieb von Mitte Oktober bis Ende März kommen bereits rund 3.500 Betriebsstunden zusammen. Wer das BHKW mindestens weitere 500 bis 1.000 Stunden im Jahr betreiben kann, der sollte sich bei einem Neubau oder einem Heizungstausch überlegen, ob die Technologie nicht für ihn in Frage kommt. Vor allem in Gewerbe- und Industriebetrieben ist das oft der Fall.

Eine Datenbank mit Kontaktdaten erfahrener Energieberater befindet sich auf der Internetseite des Kompetenzzentrums Kraft-Wärme-Kopplung (www.energiekompetenz-bw.de/kwk). Dessen Expertenteam unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden in Baden-Württemberg auch direkt: Bei einer kostenfreien Initialberatung informiert es über die Chancen der Technologie und ermittelt den individuellen Energiebedarf. Telefonische Auskunft unter: 0721 984 71-54.

Wussten Sie schon?

OLG Düsseldorf stärkt Mieterstromkonzepte mit KWK.

Am 13.06.2018 hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einer Entscheidung einem Betreiber einer Mieterstromanlage Recht gegeben. Betroffen war ein Bauträger, der 20 Mehrfamilienhäuser mit einem gemeinsamen Blockheizkraftwerk-Pool errichtet hatte. Da sechs Häuser durch eine Straße von dieser Versorgungsanlage getrennt waren, stand zur Diskussion, ob hier immer noch ein räumlicher Zusammenhang entsprechend § 3 Nr. 24a EnWG besteht. Anlagen zur Abgabe von Energie, die sich auf einem räumlich zusammengehörenden Gebiet befinden, werden vom Gesetzgeber als Kundenanlage betrachtet; hier fallen keine Netzentgelte für den gelieferten Strom an.

Der zuständige Netzbetreiber hatte die Anerkennung als Kundenanlage verweigert und auch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg hatte Zweifel geäußert. Das OLG hat sich jetzt jedoch der Position der Betreiberfirma angeschlossen.

Mehr Informationen auf der Webseite des OLG Düsseldorf: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2018/VI_3_Kart_48_17_V_Beschluss_20180613.html

 

 

Florian Anders

M.Sc. Energy Conversion and Management, Leiter Kompetenzzentrum KWK, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Karlsruhe

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