21.05.2018

BHKW für Nichtwohngebäude noch lohnend?

… nach Neuerungen bei EEG-Umlage und Änderungen im KWK-Gesetz?

BHKW für Nichtwohngebäude noch lohnend?

… nach Neuerungen bei EEG-Umlage und Änderungen im KWK-Gesetz?

BKW lohnen sich auch in Nichtwohngebäuden. | © KEA./.Triolog
BKW lohnen sich auch in Nichtwohngebäuden. | © KEA./.Triolog

Immer mehr Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Betreiber von Seniorenanlagen und Krankenhäuser sowie Kommunen setzen auf hoch effiziente Blockheizkraftwerke (BHKW). Die Kraftpakete im Keller erzeugen Wärme und Strom zugleich. Seit dem 01.01.2018 müssen Eigentümer von neuen BHKW jedoch die volle EEG-Umlage für selbst genutzten Strom zahlen. Die entfallene Befreiung von der Umlage lässt viele Unternehmen und Kommunen derzeit zögern, die Effizienztechnologie in ihren Nichtwohngebäuden einzusetzen. In vielen Fällen lohnen sich BHKW aber weiterhin. Erst 2016 hat der Bund die Förderbedingungen erheblich verbessert, vor allem für kleinere Anlagen. Wer eine wirtschaftliche Strom- und Wärmeversorgung sucht, sollte sich mit der effizienten und nachhaltigen Kraft-Wärme-Kopplung befassen. Eine individuelle Beratung durch Fachleute zeigt die Chancen auf.

Attraktivität von BHKW

Mit BHKW können Gebäudeeigentümer direkt vor Ort sowohl ihren Strom- als auch ihren Wärmebedarf decken – und das besonders effizient. Die Erzeugung von mechanischer Energie zur Umwandlung in elektrischen Strom und die Nutzung der daraus entstehenden Abwärme wird als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bezeichnet. Als Energieträger dienen Erdgas, Heizöl, Flüssiggas, Pflanzenöl, Ethanol, Biogas sowie in großen Anlagen auch Holzpellets, Holzhackschnitzel, Müll und Abfallbrennstoffe.

Die Technologie wird immer beliebter: Der KWK-Anteil an der Nettostromerzeugung wächst stetig an. Von 2003 bis 2016 stieg er deutschlandweit um 38 Prozent auf 19,1 Prozent. Ein Grund dafür sind die vielen neuen BHKW im Leistungsbereich mit 10 bis 200 Kilowatt – eine Größe, die für die meisten Unternehmen und Kommunen interessant ist.


Volle Umlage fällt an, aber bezuschusste Betriebsstunden verdoppelt

Negativ schlägt zu Buche, dass Ende 2017 die reduzierte Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf den selbst verbrauchten Strom aus BHKW auslief. Seit Januar 2018 müssen Eigentümer nicht mehr nur 2,72 Cent pro Kilowattstunde zahlen, sondern 6,79 Cent. Befreit von der EEG-Umlage sind Anlagen, die vor dem 01.08.2014 in Betrieb gegangen sind. Urheber der Änderung war die EU-Kommission, die eine Überförderung verhindern wollte.

Eine deutliche Verbesserung gab es dagegen 2016 mit der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG). Sie stärkt kleinere Anlagen, wie sie vermehrt in der Quartiers- und Objektversorgung vorkommen. Der Effekt: Bei BHKW bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung hat sich die Zahl der bezuschussten Vollbenutzungsstunden von 30.000 auf 60.000 Vollbenutzungsstunden erhöht. Dadurch ist der Ausbau dezentraler Anlagen für kleinere und mittlere Gebäude attraktiver geworden.

Als Empfänger der KWK-Zuschläge kommen auch Contractoren, Mieter GbR und Betreiber nach dem Pachtmodell infrage, die den Strom in einer Kundenanlage oder einem Arealnetz verkaufen. Neue oder modernisierte KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, erhalten keine Förderung mehr.

Für wen lohnen sich Blockheizkraftwerke? Neutrale Beratung wichtig

Ob sich ein BHKW lohnt, sollten Eigentümerinnen und Eigentümer von Nichtwohngebäuden mit neutralen Energieberatern klären. Große Sorgfalt müssen die Fachleute auf die richtige Dimensionierung legen. Nur wenn die Auslegung passt, kann das BHKW auch wirtschaftlich arbeiten. Vor der Planung sollte beispielsweise der aktuelle Energieverbrauch geprüft werden. Erst dann lassen sich Strom- und Wärmebedarf genau abschätzen. Generell gilt: BHKW können sich ab 4.000 Betriebsstunden pro Jahr lohnen. Allein bei einem Dauerbetrieb von Mitte Oktober bis Ende März kommen bereits rund 3.500 Betriebsstunden zusammen. Wer das BHKW mindestens weitere 500 bis 1.000 Stunden im Jahr betreiben kann, der sollte sich bei einem Neubau oder Heizungstausch überlegen, ob die Technologie zu seinem Bedarf passt. Vor allem in Gewerbe- und Industriebetrieben ist das oft der Fall.

Energieberater und -beraterinnen geben auch weitere wichtige Tipps. Beispielsweise, dass vor dem Kauf eines BHKW eine Zulassung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgen muss. Eine Datenbank mit Kontaktdaten erfahrener Energieberater befindet sich auf der Internetseite der KEA Klimaschutz- und Engergieagentur Baden-Württemberg GmbH unter KEA-Kompetenzzentrum (siehe unten).  Das Expertenteam des Kompetenzzentrums unterstützt Interessierte ebenfalls: Bei einer kostenfreien Initialberatung informieren sie über die Chancen der Technologie und ermitteln den individuellen Bedarf.

Effiziente Wärmeversorgung

Die aus der Stromerzeugung anfallende Wärme kann effizient zu Heizzwecken oder für Produktionsprozesse genutzt werden. Die Anlagen sollten so konzipiert werden, dass sie den Grundbedarf an Strom und Wärme abdecken. Bei einem höheren Bedarf an Wärme schaltet sich ein Spitzenlastkessel hinzu, in Zeiten mit höherem Stromverbrauch wird elektrische Energie aus dem Netz bezogen. Erzeugt die Heizung mehr Strom als die Bewohner im Haushalt verbrauchen, wird er in das Netz eingespeist. Sinnvoll ist auch ein Wärmespeicher: Er dient dazu, kurzfristige Differenzen zwischen Wärmeerzeugung und Wärmebedarf auszugleichen. Nicht benötigte Wärme geht so nicht verloren, sondern wird durch einen Speicher gepuffert.

Stromvergütung auf drei Säulen

 Alle Stromversorger sind verpflichtet, Strom aus KWK-Anlagen abzunehmen. Die Vergütung setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen. Die verschiedenen Zuschläge sind zentral für die Wirtschaftlichkeit einer KWK-Anlage. Bestandteil Nummer eins ist der Preis, der an der Strombörse EEX erzielt wird. Das sind derzeit durchschnittlich gut drei Cent pro Kilowattstunde (kWh). Hinzu kommt der KWK-Zuschlag: Die Höhe des Zuschlags ist abhängig von der elektrischen Leistung des BHKW und beträgt etwa für Anlagen mit maximal 50 Kilowatt acht Cent pro Kilowattstunde für den eingespeisten Strom. Wer ein Blockheizkraftwerk mit Biomasse betreibt, kann alternativ die Einspeisevergütung nach dem EEG in Anspruch nehmen. Als dritten Bestandteil neben dem Preis an der Strombörse und dem Zuschlag erhalten die BHKW-Betreiber vom Netzbetreiber eine Vergütung für die vermiedenen Netzentgelte.

In der Regel ist es lohnend, einen möglichst großen Anteil des im BHKW erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen. Nur Überschüsse werden ins Netz eingespeist. Dafür erhält man bei bis zu 50 Kilowatt Leistung  nur noch einen verringerten Zuschlag von vier Cent pro kWh – genau die Hälfte im Vergleich zur Einspeisung. Das wird aber mehr als aufgewogen, da der selbst verbrauchte Strom regelmäßig um mehr als vier Cent günstiger ist als der Strom vom Energieversorger. Er kostet die Betreiber je nach Anlage und Größe fünf bis sieben Cent pro Kilowattstunde. Damit sinkt ihre Stromrechnung beim Stromversorger je nach Tarif um 10 bis 20 Cent pro Kilowattstunde.

Bei guter Planung und günstigen Randbedingungen sind Amortisationszeiten von fünf bis sieben Jahren möglich. BHKW sind also nicht nur klimafreundlich, sondern können auch wirtschaftlich sein.

Mehr zu BHKW finden Interessierte auf www.energiekompetenz-bw.de/kwk. Eine telefonische Auskunft bekommen sie unter 0721 984 71-54.

 

Florian Anders

M.Sc. Energy Conversion and Management, Leiter Kompetenzzentrum KWK, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, Karlsruhe
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