09.03.2016

WDR-Gesetz bleibt umstritten

Landtag beschließt Novellierung: Reduzierung der Werbesendezeit

WDR-Gesetz bleibt umstritten

Landtag beschließt Novellierung: Reduzierung der Werbesendezeit

In Zukunft werden die WDR-Hörfunkprogramme weniger Werbung senden. | © WavebreakMediaMicro - Fotolia
In Zukunft werden die WDR-Hörfunkprogramme weniger Werbung senden. | © WavebreakMediaMicro - Fotolia

In einem Beschluss vom 27. 01. 2016 wurde die Novellierung des WDR-Gesetzes verkündet. Dies wird dazu führen, dass die WDR-Hörfunkprogramme in Zukunft weniger Werbung senden. Bislang durften die Hörfunkprogramme des WDR auf drei Radiosendern insgesamt 90 Minuten Werbung täglich verkaufen. Die Werbesendezeit soll nun schrittweise reduziert werden. Im kommenden Jahr soll die Werbezeit auf 75 Minuten und auf zwei Sendern beschränkt werden. In einem weiteren Schritt im Jahre 2019 soll die Reduzierung sogar auf 60 Minuten festgelegt werden und nur noch in einem Sender stattfinden. Das WDR- Gesetz wird seit Jahren heiß diskutiert und spaltet auch nach der Novellierung die Lager. Nach der Verkündung der Novellierung wurden sowohl kritische als auch befürwortende Stimmen laut.

Kritische Stimmen gegen die Novellierung des WDR-Gesetzes

Nach Ansicht der Kritiker sei die Entscheidung nicht weitsichtig erfolgt, da nun mit einigen Einschneidungen zu rechnen sei. Die Novellierung hat zur Folge, dass auch der Rundfunkrat erweitert wird. Hierdurch werden auch weitere Kosten produziert. Jedes hauptamtliche Rundfunkmitglied erhält im Monat ca. 1000 Euro und ihre Stellvertreter jeweils 500 Euro. Das neue Gesetz erhöht somit auch die Personalkosten. Zudem wird deutlich kritisiert, dass die WDR-Gremien sehr einheitlich aufgestellt sind und daher konstruktive Gespräche kaum möglich seien. In den Gremien findet sich beispielsweise kein Vertreter eines muslimischen Verbandes. Die führenden muslimischen Gemeinschaften werden noch nicht einmal als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt. Ein weiterer Vorwurf wird darin begründet, dass kein einziges Aufsichtsratsmitglied nachgewiesene Kompetenzen im Bereich der digitalen Medien aufweise. Die beschlossene Reduzierung der Werbung löse zudem nur einen kleinen Teil des bestehenden Problems. Nach Ansicht eines Medienpolitikers müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk gänzlich werbefrei gestaltet werden.

Die Novellierung stelle daher einen unbefriedigenden Kompromiss dar. Immerhin werde durch diese Entscheidung gewährleistet, dass zwischen dem privaten und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft ein besseres Verhältnis herrsche. Innerhalb des WDR wurde der Beschluss ebenfalls stark kritisiert, weil die Verkürzung der Werbezeit zu Einbußen im Millionenbereich führen werde und dieses Defizit vermutlich durch empfindliche Kürzungen ausgeglichen werden müsste. Unabhängig davon in welchen Bereichen die Einsparungen erfolgen würden, seien bittere Entscheidungen unvermeidbar. Besonders im Bereich der Personalkosten und der Vielfalt des Angebotes würden wohl kräftige Einsparungen zu erwarten sein.


Befürwortende Stimmen der Novellierung des WDR-Gesetzes

Die Novellierung rief jedoch auch positive Reaktionen hervor. Speziell die Verbände begrüßten die Novellierung des WDR-Gesetzes und versprechen sich hierdurch einige Verbesserungen. Als Begründung wurde angeführt, dass die nunmehr reduzierte Werbezeit dafür sorgen werde, dass auf dem nordrhein-westfälischen Hörfunkwerbemarkt mehr Fairness entstehen wird. Der WDR könne sich am Markt besser entfalten, da sich sein Programm nun weniger am Werbemarkt orientieren müsse. Das Ziel seiner Berichterstattungen orientiere sich nunmehr vordergründig am Programmauftrag. Dementsprechend würden sich auch die Preise entsprechend der Marktposition vom WDR besser entwickeln. Als positive Folge resultiert hieraus, dass sowohl für die Kreise als auch Städte Produktionen zu vertretbaren Bedingungen möglich sind. Der einheitliche Tenor aus verschiedenen Bereichen der Medien lässt sich mit dem Inhalt zusammenfassen, dass die Entscheidung zur Novellierung des Gesetzes als unerlässlich für mehr Gerechtigkeit im Wettbewerb gewesen sei.

 

Renate Schmid

Rechtsanwältin, Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln
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