Wald und Wild in Einklang bringen
Gemeinde- und Städtebund begrüßt Gesetzentwurf zur Jagdreform als wichtigen Schritt für klimaresiliente Wälder
Wald und Wild in Einklang bringen
Gemeinde- und Städtebund begrüßt Gesetzentwurf zur Jagdreform als wichtigen Schritt für klimaresiliente Wälder

Der Gemeinde- und Städtebund wertet den überarbeiteten Gesetzentwurf zum Landesjagdgesetz, der auf einem umfassenden Dialogprozess basiert, als deutlichen Schritt in die richtige Richtung. Insbesondere bei dem Ziel, Wald und Wild in Einklang zu bringen, sind wichtige Verbesserungen vorgesehen.
Als Folge des Klimawandels ist der Wald in Teilen von Rheinland-Pfalz massiv geschädigt. Der Aufbau klimastabiler Wälder stellt die zentrale Herausforderung dar, die heute im Interesse künftiger Generationen gestaltet werden muss. Naturnahe Mischwälder, die sich vornehmlich aus heimischen Laub- und Nadelbaumarten unterschiedlichen Alters zusammensetzen und natürlich verjüngen, sind das Ziel. Dies erfordert, zumindest regional und temporär, verringerte Schalenwildbestände, insbesondere von Rehwild und Rotwild. Aufwändige Wildschutzmaßnahmen, wie Zäune und Plastikhüllen, helfen allein nicht weiter. Ein intakter Wald ist von zentraler Bedeutung für die Erreichung unserer Klimaziele
Die laufende Wiederbewaldung und der Waldumbau, die in erheblichem Umfang mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, dürfen nicht an überhöhten Schalenwildbeständen scheitern. Niemals gab es so viel Schalenwild wie heute. Die Freiflächen in Folge von Borkenkäfer und Dürre, die seit dem Jahr 2018 großflächig auftreten, bieten nochmals verbesserte Lebens- und Vermehrungsbedingungen.
Waldbesitzende, Jagdausübungsberechtigte und Forstleute stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft, die ein konsequentes Miteinander erfordert. Vielerorts identifizieren sich die Jäger mit dem Schutz des Waldes als übergeordneter gesellschaftlicher Anforderung. Sie leisten aus innerer Überzeugung und mit hohem Engagement ihren unverzichtbaren Beitrag. Wo dies nicht der Fall ist und objektive Bestandsaufnahmen nachhaltige Defizite ausweisen, sind aber auch Konsequenzen erforderlich.
Unterstützung für eine klimaresiliente Waldentwicklung
Der Gesetzentwurf formuliert eine klare Anforderung:
„Die Jagd ist so auszuüben, dass eine dem Klimawandel angepasste Waldentwicklung durch artenreiche Verjüngung standortgerechter Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglicht wird.“
Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, um Wald und Wild in Einklang zu bringen, sind insbesondere:
– Verkürzung der gesetzlichen Mindestpachtdauer von Jagdpachtverträgen auf fünf Jahre.
– Festlegung von konkreten Maßnahmen zur Schalenwildbewirtschaftung beim Abschluss von Jagdpachtverträgen.
– Gesetzliches Sonderkündigungsrecht von Jagdpachtverträgen bei fehlender Abschusserfüllung.
– Verpflichtung zur Vorlage einer Jagdkonzeption seitens des Jagdpächters bei übermäßigen Wildschäden, die der Zustimmung des Verpächters bedarf.
– Vereinfachung der Abschussregelungen.
– Anlage von sog. Weiserflächen zur Verdeutlichung des Wildeinflusses auf die Waldentwicklung (Vergleich gezäunter und ungezäunter Probeflächen).
– Fachbehördliche Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zum Einfluss des Schalenwildes auf die Vegetation mit konkreten Konsequenzen für die Bejagung bis hin zur behördlichen Anordnung einer Reduzierung des Wildbestandes.
– Zuständigkeit der Oberen Jagdbehörde (Zentralstelle der Forstverwaltung) für alle mit dem Rotwild zusammenhängenden jagdrechtlichen Regelungen.
Nicht nachvollziehbar ist aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes allerdings die Absicht, die Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild vollständig aufzuheben. In der Konsequenz würde sich das Rotwild in ganz Rheinland-Pfalz ausbreiten. Dies läuft insbesondere den berechtigten Ansprüchen der Forstwirtschaft zuwider. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Erlegungspflicht von Rotwild in Sonderkulturen hilft bezogen auf den Wald nicht weiter.
Bewirtschaftungsbezirke für Rotwild, die eine Art von „jagdlicher Raumordnung“ darstellen, sind aus Gründen der Vermeidung von Wildschäden unverändert erforderlich. Bereits heute nehmen die Rotwildbewirtschaftungsbezirke eine Gesamtfläche von über 32 % der bejagbaren Landesfläche ein. Dies trägt zur artgerechten Lebensweise des Rotwilds bei und dient der Sicherstellung der genetischen Vielfalt. Bundesländer wie Baden-Württemberg, Hessen und Bayern haben jüngst bestätigt, dass sie an (deutlich kleineren) Rotwildgebieten festhalten. Bewirtschaftungsbezirke (mit Bewirtschaftungsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts) auf der einen Seite und Gebiete (ohne Bewirtschaftungsgemeinschaften) auf der anderen Seite, in denen ein konsequentes Erlegungsgebot gilt, stellen einen sachgerechten Ansatz dar.
Beratungsangebot beim Gemeinde- und Städtebund
Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes ist es erforderlich, dass sich Gemeinden und Jagdgenossenschaften künftig noch stärker in der „Wald-Wild-Thematik“ engagieren. Mit der Auswahl eines geeigneten, möglichst ortsnah wohnenden Jagdpächters und einem klar waldorientierten Jagdpachtvertrag im Anhalt an das Muster des Gemeinde- und Städtebundes stehen wichtige Stellschrauben zur eigenen Verfügung. Alternativ kommt auch ein Verzicht auf die Jagdverpachtung und damit eine Eigenbewirtschaftung der Jagd in Betracht. Praxisbeispiele belegen Erfolge im Interesse des Waldes und kommender Generationen.
Entnommen aus der GvRP Heft 5/2025.