23.01.2017

Weitergabe gestoppt!

WhatsApp rückt keine Daten mehr an Facebook heraus

Weitergabe gestoppt!

WhatsApp rückt keine Daten mehr an Facebook heraus

„WhatsApp rückt keine Daten mehr an Facebook heraus.“ | © Nikolai Sorokin - Fotolia
„WhatsApp rückt keine Daten mehr an Facebook heraus.“ | © Nikolai Sorokin - Fotolia

Die Datenkrake Facebook erhält zumindest vorerst keine Daten von WhatsApp-Nutzern mehr. Dieser Dienst hat die Weitergabe an den Mutterkonzern gestoppt. Grund dafür ist, dass deutsche Datenschützer Facebook die Verarbeitung untersagt haben.

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Datenschützer erlässt Verwaltungsanordnung, Facebook klagt

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte eine entsprechende Verwaltungsanordnung erlassen. Hierin untersagte er Facebook die Auswertung der Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern. Darüber hinaus soll es bereits übermittelte Daten löschen.

Dies allerdings wollte sich Facebook nicht gefallen lassen. Facebook reichte gegen die Anordnung Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg ein. Dort hatte Facebook zuvor bereits die Aussetzung der sofortigen Vollziehung der Verwaltungsanordnung des Datenschützers beantragt.


Wie Facebook mitteilte, hält sich Facebook zurzeit an die Auflagen der deutschen Datenschutzbehörden, zumindest solange, wie das Widerspruchsverfahren noch läuft.

WhatsApp übermittelt Telefonnummern an Facebook

Ende August ließ WhatsApp verlauten, die Telefonnummern der deutschen Nutzer an die Konzernmutter Facebook zu übermitteln. Zusätzlich sollen zwischen Facebook und WhatsApp Informationen darüber ausgetauscht werden, wie häufig ein jeder Nutzer den Kurzmitteilungsdienst WhatsApp benutzt.

Unterbinden können Nutzer lediglich die Verwendung der persönlichen Daten zum Zwecke von personalisierter Werbung auf Facebook. Laut den Nutzungsbedingungen von WhatsApp können deutsche Nutzer in keinem Fall die Weitergabe ihrer Telefonnummer an Facebook verhindern.

Sind die Hamburger Datenschützer zuständig?

Stehen und fallen wird die Klage mit der Frage, ob die Hamburger Datenschützer überhaupt befugt waren, Facebook die Speicherung und Verwertung von Nutzerdaten zu verbieten. An dieser Stelle könnte möglicherweise die Zulässigkeit der Klage scheitern.

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar sieht die Zuständigkeit auf seiner Seite. Das Unternehmen Facebook verarbeite Daten in der Hamburger Niederlassung. Facebook betreibt dort sein deutschsprachiges Werbegeschäft. Aus diesem Grund sei nationales Datenschutzrecht anwendbar.

Facebook sieht dies anders und beruft sich auf das Europarecht. Es erklärte, dass das europäische Geschäft von Irland aus betrieben werde. Aus diesem Grund seien nicht die deutschen Behörden, sondern vielmehr die Datenschützer aus Irland zuständig.

Fazit

Man darf gespannt sein, wie es in dieser Angelegenheit weitergehen wird. Vermutlich wird Facebook durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht ziehen. WhatsApp-Nutzer sollten vorsichtig mit ihren persönlichen Daten sein und sich vor allem die Privatsphäre-Einstellungen näher anschauen. Darüber hinaus müssen Sie darauf gefasst sein, dass der Dienst das Telefonbuch Ihres Smartphones ausliest.

Dabei sollte klar sein: Facebook muss sich – insbesondere in Bezug auf die kürzlich ergangene Entscheidung des EuGHs – an deutsche Datenschutzgesetz halten, sofern in einer deutschen Niederlassung Daten verarbeitet werden.

 

Christian Solmecke

LL.M, Rechtsanwalt und Partner, Medienkanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE, Köln
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