06.05.2022

Kompetenzorientiertes Studieren: der Schlüssel zum Erfolg?!

Entwicklung von „Juristische Handlungskompetenz“

Kompetenzorientiertes Studieren: der Schlüssel zum Erfolg?!

Entwicklung von „Juristische Handlungskompetenz“

Das Jurastudium sollte als ganzheitlicher Persönlichkeits- und (Professioneller) Identitätsfindungsprozess werden. © geschmacksRaum® - stockadobe.com
Das Jurastudium sollte als ganzheitlicher Persönlichkeits- und (Professioneller) Identitätsfindungsprozess werden. © geschmacksRaum® - stockadobe.com

Längst hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass das Jurastudium – entgegen oft zu hörender Vorurteile – mehr ist, als Paragrafen und Prüfungsschemata auswendig zu lernen. Doch was bedeutet das Jurastudium dann und was zeichnet einen erfolgreichen Juristen aus? Was versteht man unter „Kompetenzorientiertem Studieren“ und warum ist das so wichtig?

Erste Hinweise geben die zahlreichen hochschulpolitischen „Qualifikationsrahmen“ mit ihrer Unterscheidung zwischen

  • „Kenntnissen“, „Fertigkeiten“ und „Verantwortung und Selbstständigkeit“ (so der EQR1) oder aber
  • „Fachkompetenzen“ und „Personalen Kompetenzen“ (so der DQR2) sowie das daraus entwickelte
  • Kompetenzmodell des HQR3 mit seiner Unterscheidung zwischen „Fach-“, „Methoden-“, „Sozial-“ und „Selbstkompetenzen“.

Entscheidend ist mithin nicht nur – in Zeiten von Google und Co. ohnehin jederzeit verfügbares – (Fach-)Wissen, sondern eine umfassende „Juristische Handlungskompetenz“. Diese kann in Anlehnung an Weinert verstanden werden als bei rechtswissenschaftlich arbeitenden „Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“.4


Ein Beispiel aus dem Gesellschaftsrecht

Was aber bedeutet dies konkret? Beispielsweise genügt nicht allein die Kenntnis von den Regelungen und der Bedeutung des Stammkapitals bei der GmbH.5 Entscheidend ist vielmehr, sich deren diverse Funktionen (u. a. Seriositätsindex, Gläubigerschutzfunktion, Bilanzielle Ausschüttungssperre) zu vergegenwärtigen, gleichzeitig aber auch dessen bilanzielle Abbildung und Folgen daraus zu verstehen. Daran anknüpfend ergeben sich zahlreiche praktische Aufgabenstellungen, z. B.: Wie kann das Stammkapital verändert werden? Wer ist dazu zu beteiligen und welche Schritte bedarf es hierfür? Wie sind diese zu koordinieren? Welche Auswirkungen haben Stammkapitalveränderungen für die Gesellschafter/Gesellschaftsgläubiger? Wie sind diese zu kommunizieren? Wie ist die beschließende Gesellschafterversammlung einzuberufen und zu moderieren? Wie können die erforderlichen Mehrheiten (mind. ¾-Mehrheit, vgl. § 53 II 1 GmbHG) organisiert und etwaige Konflikte zwischen den Beteiligten gelöst werden? etc.

Bereits dieses Beispiel zeigt, dass der rechtliche Berufsalltag mehr erfordert als ein umfangreiches und unverzichtbares (1.) Fach- und (2.) Methodenwissen (sog. „Hard Skills“). Erfolgreiche Juristen zeichnen sich dadurch aus, dass sie zusätzlich auf die juristische Arbeitswelt bezogene (!) (3.) Sozial- und (4.) Selbstkompetenzen (sog. „Soft Skills“) besitzen und diese vier Kompetenzbereiche symbiotisch im Sinne einer „Juristischen Handlungskompetenz“ einsetzen, um die an sie herangetragenen lebenspraktischen Aufgabenstellungen zu erfüllen.

Zu Unrecht fokussieren sich daher bislang Empfehlungen zum „Juristischen Lernen“ oftmals allein auf – nach wie vor natürlich zentrale – Juristische Methodik mit ihrem Spezifikum der (gutachterlichen) Falllösung. Entscheidend ist vielmehr auch (!) eine speziell an den Bedürfnissen des juristischen Arbeitsmarktes orientierte Schulung – der kommunikativen Kompetenzen (u. a. Moderations- und Verhandlungstechniken, Legal Writing, Präsentations- und Visualisierungsfähigkeiten, Stimmtraining6), – der sozialen Kompetenzen (u. a. Team(führungs)fähigkeit, Networking- Kompetenz, Konfliktlösungs- und Mediationstechniken) sowie – der Führungskompetenzen (u. a. Projektmanagementtechniken, Beratungs- und Coachingkompetenzen; Motivationstechniken) als Bestandteile der Sozialkompetenz, aber auch der personalen Kompetenz (u. a. Zeitmanagementtechniken, Selbstreflexionsfähigkeit, Wertschätzung und Toleranz, Lerntechniken) und – der mentalen Kompetenz (u. a. Selbstmotivationstechniken, Stressresilienz, Kreativität) als Elemente der Selbstkompetenz.7

Das Jurastudium sollte deshalb als ganzheitlicher Persönlichkeits- und (Professioneller) Identitätsfindungsprozess verstanden und dementsprechend auch bewusst kompetenzorientiert ausgestaltet werden, mithin also neben den klassischen Lehr-/Lernformaten weitere Bausteine (z. B. Moot Courts,8 Law Clinics, simulierte Führungskräftemeetings, Legal Writing-Aufgaben [etwa die Erstellung eines juristischen Blogs] oder Verhandlungssimulationen) aufnehmen. Damit werden künftige Juristengenerationen bestmöglich auf die tatsächlichen Herausforderungen der Berufspraxis vorbereitet und die Studierenden bei Ihrer Entwicklung zu „Juristenpersönlichkeiten“ mit wertethisch gefestigter professioneller Identität unterstützt.

Wie studiere ich „kompetenzorientiert“?

Was kann der einzelne Studierende tun, um „kompetenzorientiert“ zu studieren und seine Juristische Handlungskompetenz zu entwickeln? Empfehlenswert ist – soweit angeboten – die Teilnahme an Moot Courts, an studentischen Law Clinics oder Kursen zum Legal Writing9 oder zur Vertragsgestaltung10. Aber auch außerhalb derart vereinzelt angebotener curricularer Veranstaltungen kann jeder Einzelne aktiv an seiner Persönlichkeit und seiner professionellen Identität arbeiten und versuchen, die im klassischen Jurastudium11 im Vordergrund stehenden Fach- und Methodenkompetenzen durch geeignete Soft Skills zu komplettieren. Versuchen Sie doch beispielsweise, Ihre Lernergebnisse zu einem kurzen Blogbeitrag zusammenzufassen und laienverständlich aufzubereiten. Visualisieren12 Sie die Gliederungsstruktur Ihrer nächsten Falllösung in einer Mindmap und präsentieren Sie Ihre Lösung in einem kurzen Erklärvideo13 oder einem Erklärpodcast.14 Erstellen Sie zum nächsten Meinungsstreit ein wissenschaftliches Poster15 bzw. einen OnePager und üben Sie dessen Präsentation.

Noch effektiver ist gerade im Bereich der Soft Skills die Arbeit in einer Lerngruppe:16 Hier lernen Sie nicht nur die Teamorganisation und Zeitmanagement, sondern können auch innovative Lehr-/ Lernformate ausprobieren. Nutzen Sie doch beispielsweise Ihre nächste Lerngruppe zu einem simulierten Führungskräftemeeting:17 Einer der Teilnehmer erstellt als „Fachreferent“ eine etwa 15-minütige Präsentation zu einem Fachthema und dessen falllösungstechnischer Umsetzung (z. B. Bedeutung des Erklärungsbewusstseins mit dazugehörigem aktuellem Fall18). Die Präsentationsergebnisse werden im Vorfeld der Veranstaltung auf ca. einer Seite zusammengefasst und – zusammen mit dem dazugehörigen Fall – allen Teilnehmern der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung auf den AG-Termin zur Verfügung gestellt. Jeder der Teilnehmer hat hierbei die Aufgabe, mind. eine Frage zum Arbeitsgruppenthema und – wenn möglich – auch eine passende Antwort hierauf vorzubereiten. Nach erfolgter Präsentation beginnt die Fragerunde. Einer der AG-Teilnehmer spielt dabei den Diskussionsleiter und moderiert diese. Als Fachexperte sollte zunächst der „Referent“ die Frage beantworten, anschließend wird diese in der gesamten Runde diskutiert. Am Ende der Arbeitsgruppensitzung werden die wichtigsten Ergebnisse zusammengefasst, der in der Vorbereitungsphase ausgeteilte OnePager ergänzt und die Präsentations- und Moderationsleistung bewertet.

Idealiter adressiert auf diese Weise jede Arbeitsgruppensitzung mehrere Dimensionen der Juristischen Handlungskompetenz: Während die Vorbereitung der Präsentation und Fragen sowie die gutachterliche Falllösung primär die Fach- und Methodenkompetenzen verbessern, wobei der Referent aufgrund seiner Lehrendenrolle einen besonderen Lernzuwachs erfährt,19 verbessert die Kurzpräsentation selbst das selbstsichere Auftreten sowie die Präsentations- und Visualisierungsfähigkeiten. Die Fragerunde sorgt dabei dafür, dass alle Beteiligten vertieft in die behandelte Materie mit ihren vielschichtigen Frage- und Problemstellungen eintauchen, wobei gerade der Referent besonders „gefordert“ wird und seine juristischen Argumentations-, aber auch Improvisations- und Überzeugungsfähigkeiten verbessert.20 Umgekehrt steigern die übrigen Teilnehmenden ebenfalls ihre Kommunikations- und Feedbackfähigkeiten,21 wobei der damit verbundene Rollenwechsel nicht nur zu einer vertieften Behandlung des Stundenthemas führt, sondern gleichzeitig auch wertvolle Einblicke gibt, wie die eigene juristische Handlungskompetenz verbessert werden kann. Last, but not least führt die spezifische Rollenzuweisung zur Aktivierung sämtlicher AG-Mitglieder und vermeidet damit eine – in der Praxis oft feststellbare – einseitige Verantwortlichkeit Einzelner für den Lernerfolg der jeweiligen Einheit.

Anregungen zur sofortigen Umsetzung

Gerade im Bereich der SoftSkills sind das Modelllernen22 und die praktischen Erfahrungen von zentraler Bedeutung. Die Wenigsten werden gute Redner allein durch Lesen eines Rhetorikbuches! Auch wenn daher die theoretischen Grundlagen sicher wertvoll und erkenntnisfördernd sind, empfiehlt sich unbedingt ein Ausprobieren. Visualisieren Sie doch gleich die in Ihrem nächsten Übungsfall enthaltenen Kernprobleme auf einem OnePager oder nutzen Sie die nächste Arbeitsgruppensitzung für ein simuliertes Führungskräftemeeting. Erleben Sie den Mehrwert, aber auch den Spaß und die Inspiration des kompetenzorientierten Studierens – viel Erfolg bei Ihrem Jurastudium!

 

Der Beitrag stammt aus dem »Der Wirtschaftsführer für junge Juristen«, Heft 2/2021.

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1) Empfehlung des Rates vom 22. 05. 2017 über den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen und zur Aufhebung der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR), ABl. EU C-189, 15 ff.

2) Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen, Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR), verabschiedet am 22. 03. 2011, abzurufen unter https://www.dqr.de (zuletzt besucht am 25. 07. 2021).

3) Kultusministerkonferenz, Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) vom 16. 02. 2017, abzurufen unter https://www.hrk.de/themen/studium/qualifikationsrahmen/(zuletzt

besucht am 25. 07. 2021).

4) Weinert, vergleichende Leistungsmessung in Schulen – eine umstrittene Selbstständigkeit, in: ders., Leistungsmessung in Schulen, 2001, 17 ff.

5) Grundlegend dazu Schärtl, Die Doppelfunktion des Stammkapitals im europäischen Wettbewerb: Reformüberlegungen zum deutschen GmbH-Recht, 2016.

6) Dazu etwa Bolz-Fischer, Der Wirtschaftsführer für Junge Juristen 2020/2021, S. 87 ff.

7) Ausführlich dazu demnächst Schärtl, Kompetenz-Footprint (im Erscheinen).

8) Aus der zahlreichen Literatur z. B. Funk/Wissmann, Hidden Figures: Internationale Moot Courts aus der Coaching Perspektive, ZDRW 2000, S. 49 ff.

9) Foster, Legal Writing Skills, 2019.

10) Dazu etwa Otte, Der Wirtschaftsführer für Junge Juristen 2020/2021, S. 21 ff.

11) Anders beispielsweise im Rahmen der Wirtschaftsjuristenausbildung, siehe z. B. das für den Landeslehrpreis Baden-Württemberg nominierte PaPST [= Personal and Professional Skill Training] an der SRH Hochschule Heidelberg.

12) Stary,/Unger, Concept Maps – Die Visualisierung juristischer Inhalte, in: Berendt/Fleischmann/Schaper/Szczyrba/Wiemer/Wildt, Neues Handbuch Hochschullehre, Stuttgart, C2.15 (38. EL).

13) Dazu Arnold/Zech, Kleine Didaktik des Erklärvideos. Erklärvideos für und mit Lerngruppen erstellen und nutzen, Braunschweig, 2019.

14) Vgl. etwa Eickelberg, ZDRW 2020, S. 412 ff.

15) Lang, Wissenschaftliche Poster: Vom Kongressabstract bis zur Postersession, 2018.

16) Zu den Vorteilen einer privaten Arbeitsgemeinschaft exemplarisch Lange, Jurastudium erfolgreich, 2015, S. 307 ff.

17) Dazu ausführlich Schärtl, Methodenvorstellung Simuliertes Führungskräftemeeting (im Erscheinen).

18) Z. B. BGH, NJW 2021, 1159 ff.

19) Zum „Lernen durch Lehren“ vgl. jüngst Artmann, ZDRW 2021, 149 ff.

20) Zur Bedeutung der Überprüfung und Reflexion des Gelernten im sozio-kulturellen Austausch stellvertretend Schärtl, ZDRW 2020, S. 280 ff., 284.

21) Interessant sind neuerdings gerade vermehrt in Hard- und Softwareverträgen enthaltene juristische Feedbackklauseln, vgl. nur Klein, GRUR-Prax 2021, S. 99 ff.

22) Grundlegend zum Cognitive Apprenticeship-Modell Collins/Brown/Newmann, University of Illinois, Technical Report Nr. 403, 1987 (abzurufen unter https://www.ideals.illinois.edu/bitstream/handle/ 2142/17958/ctrstreadtechrepv01987i00403_opt.pdf? sequence=1) sowie Brown/Collins/Duguid, Educational Researcher 18 (1989),32 ff., 37 ff.

 

Prof. Dr. Christoph Schärtl

LL.M., SRH Hochschule Heidelberg
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