25.04.2017

Das Sicherheitskonzept

Ein integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung

Das Sicherheitskonzept

Ein integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung

Das Sicherheitskonzept sollte von Anfang an integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung sein | © tomhanisch - Fotolia
Das Sicherheitskonzept sollte von Anfang an integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung sein | © tomhanisch - Fotolia

Das Thema Sicherheit ist erfreulicherweise inzwischen fester Bestandteil der Veranstaltungsplanung. Um die Sicherheit einer Veranstaltung umfassend gewährleisten zu können, bedarf es einer individuellen Sicherheitskonzeption. Diese sollte nicht nur integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung sein, sondern auf der Veranstaltung vor Ort auch eine entsprechende Umsetzung erfahren.

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Grundlagen des Sicherheitskonzeptes

Eine gute Planung ist immer eine gute Grundlage für eine gelungene Umsetzung. Für die Planung eines Sicherheitskonzeptes sollten mindestens folgende Überlegungen Berücksichtigung finden:

  1. Zweck und Umfang des Sicherheitskonzeptes: Im Idealfall ist das Sicherheitskonzept nicht nur auf die Inhalte beschränkt, die ggf. von einer Behörde gefordert werden, sondern ein umfassendes Gesamtkonzept, dass alle Aspekte der Veranstaltungssicherheit umfasst und als wichtige Grundlage für eine sichere Veranstaltung gesehen wird.
  2. Integration in die Veranstaltungsplanung: Das Sicherheitskonzept sollte kein alleinstehendes Konzept sein, das im Nachhinein als eine Art „Auflage“ über das Veranstaltungskonzept gesetzt wird. Es sollte vielmehr von Anfang an integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung sein und durch eine enge Abstimmung mit allen anderen Gewerken in kooperierender Wechselwirkung stehen.
  3. Umsetzung und Kontrolle: Es ist ratsam, sich im Zuge der Sicherheitsplanungen zu überlegen, wie das Sicherheitskonzept am Ende effektiv umgesetzt wird und welche Kapazitäten und Qualifikationen für die Umsetzung und Kontrolle der festgelegten Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.

Das muss ein Sicherheitskonzept leisten

Ob und in welchem Umfang ein offizielles Sicherheitskonzept notwendig ist, hängt aus Sicht des Genehmigungsverfahrens von den gesetzlichen Grundlagen und den Vorgaben der genehmigenden Behörden ab. Veranstalter, die sich ihrer Verantwortung für ihre Gäste und Teilnehmer umfänglich bewusst sind, werden das Sicherheitskonzept jedoch nicht als notwendige Vorgabe sehen, sondern als Grundlage für eine sichere Veranstaltung. Ein umfassendes Sicherheitskonzept enthält daher mindestens die folgenden Aspekte:


  • Veranstaltungs-, Objekt- und Betriebsbeschreibungen
  • Risikoanalyse und -bewertung
  • Strategien zur Zielerreichung vorher festgelegter Schutzziele
  • Kommunikation und Verantwortungen
  • Raumplanung und Räumungskonzeption
  • Brandschutz und technische Rettung
  • Verkehrskonzeption und Besucherstromlenkung
  • Anforderungen an den Ordnungsdienst und an den Sanitätsdienst
  • konkrete Sicherheitsmaßnahmen, die sich aus Risikoanalyse und -bewertung ableiten
  • Lageplan mit allen sicherheitsrelevanten Angaben

Dabei werden im Sicherheitskonzept nicht nur Strategien und Maßnahmen hinterlegt, sondern vor allem auch wie und mit welchen Mitteln diese in der Praxis konkret umgesetzt werden.

Das kann ein Sicherheitskonzept leisten

Wird das Sicherheitskonzept nicht als Auflage, sondern als integrierter Bestandteil der Veranstaltungsplanung gesehen, zeigt sich schnell, dass es nahezu alle Bereiche tangiert. In der Regel ist das Genehmigungsverfahren der als erstes spürbare Schnittpunkt. Nahezu jede Genehmigungsbehörde in Deutschland fordert ein mehr oder weniger detailliertes Sicherheitskonzept für die geplante Veranstaltung. Qualität und Schlüssigkeit des Sicherheitskonzeptes sowie Qualifikation und Erfahrung des Erstellers sind oftmals ausschlaggebend für die gesamte Veranstaltungsgenehmigung.

Darüber hinaus ist das Zusammenspiel zwischen Sicherheitskonzeption und Produktion besonders wichtig. Das Sicherheitskonzept gibt hier nicht nur wichtige Parameter für den Aufbau vor, sondern berührt auch nahezu jeden anderen Bereich der Produktion – von der Arbeitssicherheit und der Standsicherheit über die Vorgaben für Licht- und Stromversorgungen bis hin zur Einhaltung der Hygienevorschriften bei den gastronomischen Einrichtungen. Die Sicherheitskonzeption beeinflusst bereits wie der Aufbau geplant wird, es empfiehlt sich daher eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung beider Bereiche.

Zentrale Sicherheitskoordination und Veranstaltungsleitung

Ein besonderer Fokus muss immer auch auf der Umsetzung des Sicherheitskonzeptes liegen. Es ist sinnvoll, die theoretische Sicherheitskonzeption und die praktische Umsetzung als Einheit zu betrachten und hierfür eine zentrale Sicherheitskoordination einzurichten, welche die Veranstaltung vom Anfang bis zum Ende in allen sicherheitsrelevanten Belangen begleitet. Insbesondere die Veranstaltungsleitung vor Ort kann daher nicht losgelöst sein von der Sicherheitskoordination.

Im Rahmen der Veranstaltungsleitung empfiehlt sich die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, von der aus alle Gewerke und Institutionen koordiniert und alle Vorgänge beobachtet und dokumentiert werden können. Die Koordinierungsstelle übernimmt die operative Führung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen während der gesamten Veranstaltung und leitet Information an die Sicherheits- und Fachbehörden weiter. Im Schadensfall beruft sie einen Koordinierungskreis ein, der mindestens aus Vertretern von Polizei, Feuerwehr, Ordnungsdienst, Sanitätsdienst und Veranstaltungsleitung besteht. Veranstaltungsleiter und Sicherheitskoordinator können zudem gut in einer Position gebündelt werden.

Hinweis der Redaktion: Soeben ist im Richard Boorberg Verlag das umfassende Handbuch zur Sicherheitskonzeption »Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen« erschienen. Jens Groskopf ist Mitautor des Handbuchs.

 

Jens Groskopf

Geschäftsführer, Groskopf Consulting GbR, Berlin/Köln
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