02.02.2017

Das Bayerische Integrationsgesetz

Integration fördern und fordern mit der bayerischen Leitkultur als Richtschnur

Das Bayerische Integrationsgesetz

Integration fördern und fordern mit der bayerischen Leitkultur als Richtschnur

Die Integration von Bleibeberechtigten muss gefördert und unterstützt werden. | © magicpitzy - Fotolia
Die Integration von Bleibeberechtigten muss gefördert und unterstützt werden. | © magicpitzy - Fotolia

Am 9. Dezember 2016 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) verabschiedet. Am 1. Januar 2017 ist es nun in Kraft getreten. Den Kern des Gesetzes bildet unsere Leitkultur und der Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘. Dieser wurde auf das Betreiben Bayerns hin auch im Integrationsgesetz des Bundes verankert. Während das Bundesgesetz seinen Fokus jedoch auf die Integration Arbeit legt, haben wir für das Bayerische Integrationsgesetz im Rahmen unserer Gesetzgebungskompetenz einen breiteren Ansatz gewählt. Denn die Integration der Bleibeberechtigten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die uns noch Jahrzehnte beschäftigen wird. Integration ist eines der großen Zukunftsthemen unserer Zeit, die wir nicht dem bloßen Zufall oder dem guten Willen überlassen wollen. Mit unserem Gesetz geben wir der Integration bei uns einen Rahmen.

Aufgrund der positiven wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegebenheiten in unserem Land erfahren wir seit Jahren eine starke Zuwanderung nach Deutschland. Durch den hohen Zugang an Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vor allem im Jahr 2015 hat sich die Zahl der Migrantinnen und Migranten noch erheblich erhöht. Um den sozialen Frieden weiterhin zu wahren, braucht das Zusammenleben so vieler Menschen unterschiedlicher Herkunft und sozialer Erfahrung klare Regeln. Regeln, die alle kennen, die für alle gelten und die von allen als nicht verhandelbar anerkannt werden.

Leitkultur und Grundsatz des Förderns und Forderns

Zentraler Bestandteil des Bayerischen Integrationsgesetzes ist unsere Leitkultur. Sie bildet die Richtschnur für die Integration in Bayern. Der Begriff findet sich an vielen Stellen des Gesetzes wieder und wird deshalb schon in seiner Präambel näher erläutert. Die Leitkultur wird dort als identitätsbildender Grundkonsens definiert, der täglich in unserem Land gelebt wird und die kulturelle Grundordnung der Gesellschaft bildet. Dazu gehört die Würde des Menschen, die Freiheit der Person, die Gleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen und das Recht jedes Einzelnen auf ein selbstbestimmtes, aber auch selbstverantwortliches Leben. Doch der Begriff umfasst darüber hinaus die bei uns gelebten Sitten, Bräuche und Traditionen.


Neben der Leitkultur orientiert sich das Gesetz mit seinen 19 Artikeln vor allem am Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘. Das bedeutet: Wer zu uns kommt und bleiben darf, dem bieten wir vielfach Hilfe zur Integration. Zugleich fordern wir aber den erkennbaren Integrationswillen der Migrantinnen und Migranten ein. Diese Prämisse bestimmte schon bisher das Handeln der bayerischen Integrationspolitik, nun haben wir sie auch gesetzlich verankert. Das schafft Verbindlichkeiten für beide Seiten.

Unsere Fördermaßnahmen umfassen verschiedene Lebensbereiche und alle Altersgruppen. Bildung und der Erwerb der Deutschen Sprache sind dabei wichtige Grundpfeiler der Integration und Teilhabe. Der Freistaat Bayern investiert unter anderem gezielt in die Vermittlung unserer Werte, der deutschen Sprache sowie in Bildungs- und Arbeitschancen der Migranten. Das Bayerische Integrationsgesetz begreift Integration jedoch als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dabei sind alle gefordert, sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure. Das Gesetz hebt daher beispielsweise in Art. 9 die wichtige Rolle der Kommunen in Bayern hervor. Denn Integration geschieht in erster Linie vor Ort. Ebenso benennt Art. 10 BayIntG die bayerische Wirtschaft als zentralen Partner, da Ausbildung und Arbeit einen wesentlichen Schlüssel gelingender Integration darstellen. Zudem appelliert  Art. 11 BayIntG unter anderem an den Bayerischen Rundfunk seinen Teil beizutragen.

Integration von Kindern als besonders wichtiges Anliegen

Besonders am Herzen liegt mir als Familienministerin die Integration der Kleinsten. Mit Art. 6 BayIntG enthält das Bayerische Integrationsgesetz eine Norm, die sich mit der frühkindlichen Bildung in Kindertageseinrichtungen befasst. Sie dienen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Kinder in allen Kindertageseinrichtungen sollen zentrale Elemente der christlich-abendländischen Kultur erfahren. In den Einrichtungen sollen unterstützend – zum vorrangigen Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder – die Fundamente für die Beachtung der Leitkultur gelegt werden. Die Religionsfreiheit der Eltern und ihrer Kinder wird dadurch nicht berührt. Denn es ist Teil der christlich-abendländischen Kultur, Toleranz und Respekt vor anderen Religionen zu haben.

Art. 6 BayIntG ist auch ein gutes Beispiel dafür, dass wir mit dem Bayerischen Integrationsgesetz auf bewährten Fundamenten aufbauen und diese um wichtige Aspekte erweitert haben. So übernimmt Art. 6 BayIntG weitgehend die Bestimmungen zur ethischen und religiösen Bildung und Erziehung, die bereits in der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (AVBayKiBiG) festgelegt sind. Bislang mussten diese jedoch nur Einrichtungen erfüllen, die die kindbezogene Förderung nach BayKiBiG erhalten wollten. Durch die Aufnahme der Regelungen in das BayIntG wird der Anwendungsbereich nunmehr auf alle Kindertageseinrichtungen erstreckt.

Bereits jetzt erhalten staatlich geförderte Kindertageseinrichtungen eine um 30  Prozent erhöhte kindbezogene Förderung für alle Kinder ab drei Jahren, deren beide Elternteile nicht deutschsprachiger Herkunft sind. Mit den Vorkursen Deutsch  240 tragen wir dazu bei, das frühe Zeitfenster für den Spracherwerb optimal zu nutzen. Zusätzlich hat die Staatsregierung im Jahr 2016 ein spezielles Förderprogramm in Höhe von rund 6 Millionen Euro zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt.

Unterstützung von Integrationsbemühungen, Sanktionen

Der Freistaat unterstützt die Migrantinnen und Migranten bei ihren Integrationsbemühungen mit zahlreichen Fördermaßnahmen in verschiedensten Bereichen, z.B. mit Sprachkursen im Rahmen der Integration durch Arbeit (IdA), Ausbildungsakquisiteuren und Jobbegleitern. Daneben spielt der Aspekt des Forderns im Bayerischen Integrationsgesetz eine wesentliche Rolle. Grundsätzlich gilt, dass jeder bei uns leben darf, wie er möchte. Doch diese individuelle Freiheit hat ihre Grenzen. Wir wollen, dass Migrantinnen und Migranten mit uns leben, nicht neben uns und nicht gegen uns. Deshalb fordern wir von den Bleibeberechtigten aktive Integrationsbemühungen ein. Dazu gehört an erster Stelle die Achtung unserer Rechts- und Werteordnung. Wo keine Integrationsbereitschaft besteht, müssen konsequenterweise Sanktionen greifen. Wer beispielsweise durch demonstrative Regelverstöße beharrlich zum Ausdruck bringt, dass er die freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnt, der kann gemäß Art. 13 BayIntG durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Rechts- und Werteordnung zu unterziehen. Wer einer solchen Anordnung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Bayern ist das Land der gelingenden Integration. In vielen bayerischen Städten leben anteilig mehr Migrantinnen und Migranten als beispielsweise in Berlin. Dennoch gibt es bei uns keine Parallelgesellschaften. Das soll auch so bleiben. Deshalb ist es wichtig, dass wir einerseits die Integration der Bleibeberechtigten weiter fördern und unterstützen. Andererseits müssen Zuwanderinnen und Zuwanderer sich mit unserer Rechts- und Werteordnung vertraut machen, diese respektieren, sich integrieren wollen und Integrationsangebote auch annehmen. Dieses Erfolgsrezept haben wir nun im BayIntG festgeschrieben und damit die Basis geschaffen, dass Bayern auch in Zukunft das Land des Zusammenhalts und des gelingenden Miteinanders ist. So können wir den sozialen Frieden wahren und unsere bayerische Identität erhalten.

 

Emilia Müller

MdL, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
n/a