10.02.2016

Bundesfreiwillige willkommen

Chancen für Flüchtlinge, Asylbewerber und Andere

Bundesfreiwillige willkommen

Chancen für Flüchtlinge, Asylbewerber und Andere

Sonderprogramm bis 2018 für bis zu 10.000 zusätzliche Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug.|© Xaver Klaussner - Fotolia
Sonderprogramm bis 2018 für bis zu 10.000 zusätzliche Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug.|© Xaver Klaussner - Fotolia

Es gibt viele Menschen, die sich für die Gesellschaft engagieren wollen – und der Bundesfreiwilligendienst bietet vielfältige Möglichkeiten für ein gemeinnütziges Engagement. Auch Flüchtlinge und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, können in anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) leisten, wenn eine entsprechende Beschäftigungserlaubnis vorliegt. Neben der Möglichkeit, sich für die Gesellschaft einzusetzen, bietet der Bundesfreiwilligendienst diesen Menschen auch die Chance für eine schnellere Orientierung und Integration in Deutschland.

Ausweitung der Beschäftigungsmöglichkeiten beim BFD

Viele gemeinnützige Institutionen und Organisationen benötigen bei der Bewältigung der Herausforderungen, die durch die aktuellen Flüchtlingszahlen entstehen, freiwillige und ehrenamtliche Unterstützung. Eine Welle der Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger bewirkt bereits unglaublich Vieles. Zusätzliche Stellen im Bundesfreiwilligendienst (BFD) sollen dieses bürgerschaftliche Engagement in festen Strukturen ergänzen. Insgesamt stellt der Bund daher im Rahmen eines Sonderprogramms befristet bis Ende 2018 neben den regulären BFD-Plätzen bis zu 10.000 zusätzliche Bundesfreiwilligendienstplätze mit Flüchtlingsbezug zur Verfügung. Die ersten Freiwilligen aus dem Sonderkontingent – darunter auch Asylbewerber und Asylberechtigte – konnten bereits zum 1. Dezember 2015 begrüßt werden.

Nach der Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes ist der Bundesfreiwilligendienst seit seiner Einführung im Jahr 2011 unter dem Motto „Nichts erfüllt mehr, als gebraucht zu werden” zu einem wichtigen Teil der Engagementkultur in Deutschland geworden. Ein freiwilliger Einsatz ist auch in vielen kommunalen Einrichtungen möglich, der Schwerpunkt liegt in den Bereichen Betreuung und Pflege, beispielsweise in Krankenhäusern und Altenheimen, Kinder- und Jugendzentren, in Behinderteneinrichtungen oder im Rettungsdienst, aber auch in den Bereichen Natur- und Umweltschutz, Kultur, Sport und Bildung. Durch Artikel 5 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes wurde das BFD-Gesetz um den § 18 – BFD mit Flüchtlingsbezug – ergänzt. Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wird der Einsatz von Freiwilligen in der Flüchtlingshilfe unterstützt und das Engagement von Flüchtlingen in sozialen, kulturellen, ökologischen und sportlichen Einrichtungen gefördert. Ein Bundesfreiwilligendienst von Asylbewerbern und Asylberechtigten dient damit auch der Integration und der Orientierung in Deutschland.


Rahmenbedingungen der Beschäftigung mit Flüchtlingsbezug beim BFD

Der Einsatz erfolgt zum einen in Aufgabenbereichen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsbetreuung. Ein Tätigkeitsfeld mit Flüchtlingsbezug ist zum Beispiel der Einsatz in der unmittelbaren Betreuung von Flüchtlingen, etwa als Integrationslotse zur Unterstützung der Orientierung und Integration im Alltag. Hierzu gehören auch die Begleitung bei Behördengängen, Dolmetscherdienste, Personenbeförderungsfahrten und vieles mehr. Auch ein Einsatz mit mittelbarem Bezug zur Flüchtlingshilfe ist möglich, beispielsweise in handwerklichen, hausmeisterlichen und Versorgungstätigkeiten. Ebenfalls möglich sind organisatorische und koordinierende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wie bei der Sortierung und Weitergabe von Sachspenden und/oder der Lebensmittelverteilung. Zum anderen können Asylberechtigte und Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, in allen anerkannten Einsatzstellen einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Alle Freiwilligen, die ihren Dienst im Sonderprogramm leisten, werden pädagogisch besonders begleitet. Für Flüchtlinge kann – sofern es notwendig ist – zusätzlich ein bis zu vierwöchiger Sprachkurs vorgesehen werden. Der Sprachkurs soll zum Dienstbeginn – möglichst vor Einsatzbeginn – durchgeführt werden. Dies erleichtert ihnen einerseits die Integration und Orientierung in Deutschland und anderseits stärkt es die Kompetenzen der Teilnehmenden.

Im Gegensatz zum regulären Bundesfreiwilligendienst müssen die Freiwilligen grundsätzlich volljährig sein und können ihren Dienst auch als unter 27-Jährige in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche leisten. Die übrigen Leistungen wie Taschengeld und ggf. Sachleistungen sowie die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen entsprechen den bekannten Grundlagen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, allerdings kann es zur Anrechnung der Leistungen aus dem BFD auf andere Leistungen bzw. Ansprüche kommen: Leistungen aus dem BFD werden beispielsweise nach § 7 des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet.

Anerkannte Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst können bis Ende 2018 Vereinbarungen aus dem Sonderprogramm abschließen, wenn die Tätigkeiten des Einsatzplatzes einen Bezug zur Unterstützung von Flüchtlingen haben oder wenn Asylbewerber, bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, einen BFD absolvieren möchten. Für das Sonderprogramm können Einsatzstellen auch neu anerkannt werden. Entsprechende Anträge sind rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz zu stellen, sie werden im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorrangig bearbeitet. Bereits anerkannte Einsatzstellen können neue Einsatzplätze mit Flüchtlingsbezug einrichten oder ihren Einsatzbereich entsprechend erweitern lassen. Anerkennung, Platzzahlerhöhung und Einsatzerweiterungen werden auf drei Jahre befristet.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Servicetelefon des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln unter 0221 3673 0 oder im Internet auf der Webseite www.bundesfreiwilligendienst.de. Hier finden Sie auch die Kontaktdaten der regional zuständigen Beraterinnen und Berater des Bundesamtes, die ebenfalls gerne weiterhelfen.

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – Zuständigkeit/en

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ist eine moderne Dienstleistungsbehörde, die das zivilgesellschaftliche Engagement in Deutschland begleitet und fördert. Im Rahmen seiner gesetzlichen Kompetenzen hat das Bundesamt hierzu neben der Durchführung des Bundesfreiwilligendiensts vielfältige Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) übernommen.

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Bundesamtes zählen neben der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes auch weiterhin die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerer und (Rest-) Aufgaben aus dem Zivildienst, die Durchführung des Familienpflegezeitgesetzes und das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 116 016 und über die Webseite www.hilfetelefon.de stehen mehr als 60 Beraterinnen des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen seit März 2013 betroffenen Frauen, Angehörigen und Fachkräften bei allen Fragen zur Verfügung. Über die Website gibt es auch einen Zugang zu einer Gebärdensprachdolmetschung. Telefonate können rund um die Uhr in 15 Sprachen übersetzt werden. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und andere Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden.

Zum 1. Mai 2014 wurde im Bundesamt das bundesweite Hilfetelefon für Schwangere in Not eingerichtet. Es ist unter der neuen Rufnummer 0800 40 40 020 und über die Webseite www.geburt-vertraulich.derund um die Uhr kostenlos erreichbar. Das Angebot steht barrierefrei – auch mit Gebärdensprachdolmetschung – und mehrsprachig (u. a. englisch, türkisch, russisch, arabisch) zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Bundesamt und seine Aufgaben gibt es bei der Hotline des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter der Nummer 0221 – 36 73 0 oder im Internet auf der Webseite www.bafza.de.

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