Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Aktuelle Entwicklungen
Bewirtschaftung des Gemeindewaldes
Aktuelle Entwicklungen

Der nachstehende Überblick geht auf aktuelle Entwicklungen bzgl. der Gemeindewaldbewirtschaftung ein. Diese sind von besonderer Bedeutung für die über 2 000 waldbesitzenden Kommunen im Land.
EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“: Verschiebung der Umsetzung
Die EU-Kommission hat am 02.10.2024 angekündigt, die Umsetzung der EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“ (EUDR) um 12 Monate, also bis 31.12.2025, verschieben zu wollen. Erforderlich ist hierzu ein eigenes Gesetz, das der Zustimmung von EU-Parlament und Rat bedarf. Der Verlängerungsvorschlag soll die Ziele und den Inhalt der EUDR in keiner Weise in Frage stellen.
Die EU-Kommission reagiert damit auf die massiven Bedenken, die u. a. von der Forst- und Holzwirtschaft vorgetragen wurden. Bei einer Umsetzung der EUDR zum Jahresende 2024 wäre es fast zwangsläufig zu schwerwiegenden Störungen in den Lieferketten und zu Lieferengpässen gekommen. Verkaufte Holzmengen müssen mit den Geokoordinaten des Grundstücks, auf dem das Holz geerntet wurde, mit Holzmenge und Holzart sowie mit dem Produktionszeitraum an ein EU-Informationsportal gemeldet und entsprechende Sorgfaltserklärungen abgegeben werden. Die Waldbesitzenden erhalten dann eine Referenznummer, die an den Holzkäufer zu übermitteln ist. Bislang fehlen allerdings EU-seitig wichtige Um- stzungsinstrumente wie das Länder-Benchmarking, welches das Entwaldungsrisiko in den jeweiligen Ländern darstellt und je nach Einstufung Erleichterungen oder Mehraufwand in der Dokumentation bedeutet. Auch das notwendige IT-System für Millionen von Datensätzen wäre nicht rechtzeitig einsatzbereit gewesen.
Aus Sicht des Gemeinde- und Städtebundes sollte die gewonnene Zeit genutzt werden, die Umsetzung praxistauglicher zu gestalten. Ein massiver bürokratischer Aufwand muss verhindert werden. In Deutschland gibt es keine Waldschädigung im Sinne der Verordnung und die Legalität des Holzeinschlags ist bereits gesichert (Waldgesetze, staatliche Forstverwaltungen, freiwillige Zertifizierung).
Die Forst- und Holzwirtschaft fordert die zuständigen Bundesministerien auf, sich für eine differenzierte Umsetzung der EU-Verordnung einzusetzen. Ein Staat, der nachweisen kann, dass er in den letzten 10 Jahren keine Beanstandungen bzgl. illegaler Entwaldung erhalten hat, sollte von der Durchführung der entsprechenden Prozesse befreit werden.
EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“: Position der Agrarministerkonferenz
Die Umsetzung der EU-Verordnung „Entwaldungsfreie Lieferketten“ war Gegenstand der Agrarministerkonferenz im Frühjahr 2024. Die Agrarministerkonferenz teilt die erheblichen Bedenken seitens der Forstbetriebe aller Eigentumsarten und Größenklassen, dass wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis für die Waldeigentümer in Deutschland nur schwer umsetzbar sind und einen unverhältnismäßigen, zur Erreichung des Verordnungszwecks unnötigen Aufwand verursachen. Zusätzliche Sorgfaltsmaßnahmen in Ländern mit geringem Entwaldungsrisiko führen zu keiner Verbesserung der globalen Entwaldungssituation.
Der Bund wird daher gebeten, gegenüber den Organen der EU kurzfristig eine Regelung zu erwirken, welche rechtskonform zu den Regelungen der WTO ist und die Marktteilnehmer von vermeidbarer, zusätzlicher Bürokratie entlastet. Dies insbesondere dort, wo nachweislich kein Risiko einer Entwaldung im Sinne der Verordnung besteht.
Den gesamten Beitrag entnehmen Sie der GvRP Heft 1/2025.