15.02.2014

Auf dem Weg zur E-Bilanz

Stadt München: Neue Standards beim Datenaustausch mit Finanzbehörden

Auf dem Weg zur E-Bilanz

Stadt München: Neue Standards beim Datenaustausch mit Finanzbehörden

E-Bilanz: Die Übermittlung der Bilanzdaten in Papierform wird durch elektronische Übermittlung ersetzt. | © alphaspirit - Fotolia
E-Bilanz: Die Übermittlung der Bilanzdaten in Papierform wird durch elektronische Übermittlung ersetzt. | © alphaspirit - Fotolia

Die mit dem Wirtschaftsjahr 2012 eingeführte E-Bilanz hebt den Datenaustausch mit den Finanzbehörden technisch auf ein neues Niveau. Steuerpflichtige kommunale Betriebe, sog. Betriebe gewerblicher Art (BgA), müssen demzufolge künftig dieser Pflicht nachkommen. So startete auch Ende September 2013 ein DATEV-Projekt zur Einführung von E-Bilanz und Steuer-Software bei der Stadt München.

Von der Verpflichtung zur E-Bilanz sind alle steuerpflichtigen Betriebe betroffen. Das bedeutet, dass auch viele Eigenbetriebe von Städten und Gemeinden unter diese Regelung fallen. Denn in der Regel handelt es sich dabei um Betriebe gewerblicher Art (BgA), die ihren Gewinn in Form eines so genannten Betriebsvermögensvergleichs ermitteln. Ausgenommen sind lediglich Eigenbetriebe, die hoheitliche Tätigkeiten erbringen. Sie sind nicht steuerpflichtig und damit auch nicht zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet.

Die Pflicht zur Abgabe einer E-Bilanz gilt offiziell für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2012 begonnen haben bzw. beginnen. Für Betriebe gewerblicher Art gibt es aber eine zweijährige Nichtbeanstandungsregelung, sodass sich die Verpflichtung für diese Unternehmen faktisch verschiebt. Auch wenn das bedeutet, dass die Finanzbehörden erst für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. 12. 2014 beginnen, definitiv eine E-Bilanz verlangen, empfiehlt es sich, baldmöglichst die nötigen Vorkehrungen für die neuen Standards zu treffen.


Bei kommunalen Eigenbetrieben, die sowohl gewerblich tätig sind als auch hoheitliche Aufgaben erfüllen, besteht die E-Bilanz-Pflicht ausschließlich für die gewerblichen Unternehmensteile. Kommunale Unternehmen in privater Rechtsform (meist GmbH oder AG) müssen eine E-Bilanz erstellen, soweit sie ihren Gewinn mit Betriebsvermögensvergleich feststellen und steuerpflichtig sind.

Die Landeshauptstadt München verfügt über 67 BgA und stellte im Zuge ihrer E-Government-Strategie frühzeitig die Weichen für die neuen Möglichkeiten der Bilanzübermittlung. So brachte die Steuerabteilung unter Leitung von Herrn Karl Anton Zitzelsberger ein Projekt zur Einführung der E-Bilanz auf den Weg, wobei gleichzeitig die neuen Möglichkeiten der Erstellung und elektronischen Übermittlung verschiedener Steuererklärungen ausgeschöpft werden sollten.

Mit den Vorgaben zur E-Bilanz wird die bisherige Übermittlung der Bilanzdaten (Abgabe in Papierform) durch eine elektronische Übermittlung ersetzt. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Steuerpflichtigen. Aus Sicht des Gesetzgebers sind die elektronische Übermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung und die damit verbundene Standardisierung der Inhalte von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

Seit Mitte Oktober 2013 konzipierte DATEV mit der Steuerfachabteilung der Stadt München verschiedene Vorgehensweisen für einen möglichen Import bzw. die Übernahme der E-Bilanzdaten, die zumeist aus dem SAP-Vorsystem übernommen werden. Dazu erfolgte eine ausführliche IT-Analyse. Anfang Dezember startete das Testkonzept bei der Landeshauptstadt München. Hierbei wurden erste fachliche und technische Tests zur E-Bilanz-Übermittlung durchgeführt, die bis dato sehr erfolgreich verliefen. Die Installation des Testsystems erfolgte gemeinsam durch DATEV und den IT-Dienstleiter der Stadt München IT@m. Hierbei wurden die erforderlichen Server und die Arbeitsplätze zu den von der Stadt München vorgeschriebenen Testzwecken eingerichtet.

Im Februar 2014 startet planmäßig der Produktivbetrieb. Zuvor wurden sämtliche Schulungen durchgeführt. Der Abschluss des Projekts ist zum 30. 06. 2014 geplant.

Die Stadt München erwartet, durch die elektronisch aufbereiteten Daten das Besteuerungsverfahren effizienter gestalten zu können, weil beispielsweise die bisherige mechanische Datenerfassung entfällt. Für Bürger und Unternehmen hat die Finanzverwaltung im Gegenzug ein Mehr an Rechts- und Planungssicherheit bezüglich der Besteuerung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum in Aussicht gestellt. Daneben sollen Betriebsprüfungen effizienter gestaltet und schneller durchgeführt werden können.

 

Dr. Bernd Eckstein

Diplomkaufmann, Leiter Vertrieb im Geschäftsfeld Public Sector der DATEV eG, Nürnberg
 

Stephan Stiebler

gepr. Bilanzbuchhalter IHK, Projektleiter E-Bilanz Stadt München, DATEV eG, Nürnberg
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