27.07.2026

Justiz und Anwaltschaft im digitalen Wandel:

Welchen Nutzen bringt KI in der Praxis?

Justiz und Anwaltschaft im digitalen Wandel:

Welchen Nutzen bringt KI in der Praxis?

Der Einsatz von KI in den Rechtsberufen ist weit mehr als eine technische Ergänzung. | © RBV
Der Einsatz von KI in den Rechtsberufen ist weit mehr als eine technische Ergänzung. | © RBV

Künstliche Intelligenz (KI) ist inzwischen kein fernes Versprechen mehr, sondern ein tägliches Arbeitswerkzeug in der juristischen Welt. Auf dem 32. Verwaltungsrechtstag der ARGE am 15. Juli 2026 in Mannheim wurde deutlich: Die KI wird den Juristen nicht ersetzen. Wer sie nutzt, kann sich indes einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Staatsanwalt Richard Hu (Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg) und Rechtsanwalt Ulrich C. Mettler gaben bei Ihrem Vortrag zum Thema „KI in der Baden-Württembergischen Justiz und in der Anwaltschaft“ praxisnahe Einblicke in die Implementierung von Legal AI.

Die Justizperspektive: Assistenz statt „Roboter-Richter“

Ein zentrales Anliegen der baden-württembergischen Justiz sei es, die KI als leistungsfähige Assistenzkraft zu etablieren, ohne dabei die menschliche Entscheidungshoheit zu gefährden. Unter dem Begriff „BW JusticeTech“ verfolge das Justizministerium einen strategischen Ansatz, der bewusst dort ansetzt, wo repetitive und monotone Arbeitsschritte den Alltag dominieren. Das Motto von Staatsanwalt Hu lautet hier: „If you hate it, automate it.“


Dabei wird deutlich, dass die Justiz keinen „Generalisten“ sucht, der alles ein bisschen kann, sondern spezialisierte „Nadelstiche“. Ein Beispiel hierfür ist das Tool „Struki“, das insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit hilft, umfangreiche, oft unstrukturierte Verwaltungsakten aufzubereiten. Die KI unterstützt hier bei der automatisierten Streitgegenstandserkennung und der Erstellung von Aktenspiegeln.

Hu betont jedoch eine wichtige Grenze: Die KI dürfe nicht zum Selbstzweck werden. Ein „Roboter-Richter“ oder ein automatischer Subsumtionsapparat sei nicht das Ziel. Vielmehr gehe es um die Steigerung der Bearbeitungsgeschwindigkeit und die Senkung von Hürden für Bürger und Anwaltschaft. Besonders kritisch bewerte die Justiz den Einsatz allgemeiner weit verbreiteter KI-Modell; aufgrund von „Halluzinationen“, also fehlerhaften nicht quellengestützten Aussagen der KI, und massiven Datenschutzbedenken seien diese für die gerichtliche Fallbearbeitung ungeeignet. Gefragt sei stattdessen eine Strategie, die es erlaubt, KI-Systeme modular auszutauschen, sobald bessere Lösungen verfügbar sind.

Die Anwaltsperspektive: Strategische Neuausrichtung der Kanzlei

Aus Sicht von Rechtsanwalt Ulrich C. Mettler sei die Experimentierphase mit KI beendet. Für die Anwaltschaft bedeute die Integration von Legal AI nicht nur eine technische Anpassung, sondern einen kulturellen Wandel. Mettler führt die Formel „MI + KI + MI = Ergebnis“ ein: Die menschliche Intelligenz (MI) müsse den Prozess steuern, die KI liefere den Entwurf, und die menschliche Intelligenz führe die zwingend erforderliche Endkontrolle durch. Allgemein bekannt ist hier auch die Bezeichnung des „human in the loop“.

In der Kanzleipraxis zeigten sich bereits enorme Effizienzsprünge. Wo ein Anwalt früher Tage damit verbrachte, eine fünftausendblättrige Ermittlungsakte zu sichten, könne eine spezialisierte KI heute in wenigen Minuten eine fundierte Zusammenfassung und einen ersten Entwurf für eine Stellungnahme liefern. Doch dieser Gewinn sei an eine Bedingung geknüpft: Die Qualität des Ergebnisses hänge direkt von der Qualität des Prozesses ab („shit in, shit out“). KI wirke hier als Verstärker bestehender Strukturen.

Ein kritischer Punkt sei zudem das Geschäftsmodell. Die traditionelle Abrechnung nach Stunden („billable hours“) gerate unter Druck, wenn eine Aufgabe, die früher zwei Stunden dauerte, plötzlich nur noch zehn Minuten beanspruche. Mettler plädiert daher für eine Entwicklung hin zu wertbasierten Vergütungsmodellen („value based pricing“) und Fixpreisen, um die Effizienzgewinne der KI auch ökonomisch nutzen zu können.

Gemeinsame Herausforderung: Governance und Verantwortung

Beide Referenten sind sich einig: Die Letztverantwortung bleibt ausschließlich beim Menschen. Die Gefahr des sogenannten „Automation Bias“ – das unkritische Vertrauen in ein KI-generiertes Ergebnis – ist real. Gerade bei umfangreichen Akten bleibe die Pflicht zur vollständigen Durchsicht bestehen, auch wenn die KI den Weg durch die Unterlagen erheblich beschleunige und gezielte Filterungen (z.B. nur nach Arztgutachten) ermögliche.

Der Blick in die Zukunft führe laut den Experten weit über die Nutzung einfacher Chatbots hinaus. Im Vordergrund stünden künftig souveräne Modelle, also lokal betriebene Sprachmodelle, welche eine absolut sichere Verarbeitung von Mandantendaten gewährleisten und es ermöglichen würden, spezifisches Kanzleiwissen direkt zu integrieren.

Parallel dazu entwickelten sich laut den Referenten assistierte Arbeitsabläufe immer weiter: Durch die intelligente Verknüpfung verschiedener KI-Tools entstünden Prozessketten, welche die gesamte Fallbearbeitung – vom ersten Mandantenkontakt bis zum fertigen Schriftsatz – nahezu automatisiert unterstützen könnten, wobei die menschliche Kontrolle als notwendiges Korrektiv erhalten bleiben müsse.

Diskussionsrunde: Zwischen Hebelwirkung und „blinden Flecken“

In der anschließenden Debatte vertieften die Teilnehmer die Frage, wie KI die konkrete Fallbearbeitung verändert. Ein zentraler Punkt war dabei das Risiko der „Vorprägung“: Wenn ein Jurist eine KI-Zusammenfassung liest, bevor er die Akte sichtet, besteht die Gefahr, wichtige Details zu überlesen oder die eigene Analyse unbewusst an die KI-These anzupassen. Die Experten betonten jedoch, dass die KI dennoch eine enorme Beschleunigung bewirke, da das Lesen eines Textes deutlich schneller erfolgt, wenn man bereits eine strukturierte Orientierung besitzt.

Interessante Impulse gab es zudem zur künftigen Kommunikation mit der Justiz. Die Teilnehmer diskutierten die Vision eines gemeinsamen digitalen Datenraums, in dem Sachverhalte und Beweismittel direkt strukturiert übermittelt werden. Dies könnte nicht nur die Effizienz steigern, sondern die KI-gestützte Auswertung erst richtig ermöglichen.

Abschließend wurde die strategische Dimension beleuchtet: Die Frage, ob man die eigene Argumentation in Schriftsätzen bereits so gestalten kann, dass die (vermutete) KI des Gegners in die Irre geführt oder zu Fehlern verleitet wird.

Fazit

Der Einsatz von KI in den Rechtsberufen ist weit mehr als eine technische Ergänzung; er verändert die Art und Weise wie gearbeitet wird grundlegend. Die Kernkompetenz des Juristen liegt künftig weniger im Sichten und Zusammenfassen von Informationen, sondern vielmehr in der strategischen Steuerung und der abschließenden Qualitätsprüfung der KI-Ergebnisse. Den langfristigen Erfolg sichern dabei nicht die teuersten Werkzeuge, sondern klare Prozesse, eine verlässliche Datenbasis und eine verantwortungsvolle Führung.