Der European Green Deal
Ein Selbstmord in mehreren Akten
Der European Green Deal
Ein Selbstmord in mehreren Akten

Bereits in einem früheren Beitrag haben die Autoren die europäische Regulierung von Zukunftstechnologien wie Datenökonomie und Künstlicher Intelligenz als notwendige Governance-Aufgabe beschrieben – getragen von dem Anspruch, Innovation, Werteordnung und Vertrauen in einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu verbinden.
Der folgende Meinungsbeitrag knüpft an diese Überlegungen an, wählt jedoch bewusst einen anderen Ton: Er beleuchtet den European Green Deal als Beispiel dafür, wie ambitionierte Governance-Konzepte durch Übersteuerung, Intransparenz und politische Volatilität ihre ordnende und vertrauensstiftende Wirkung verlieren können.
Ein wesentliches Element der Compliance ist die Zuverlässigkeit. Aus der Compliance-Beratung wissen wir: Ein zuverlässiges Unternehmen erzeugt Planbarkeit. Er geht mit gutem Beispiel voran. Der sicherste Weg, Zuverlässigkeit unter Beweis zu stellen, ist, Zusagen einzuhalten. Das schafft Vertrauen. Was für Unternehmen funktioniert, gilt erst recht für Politik und Gesetzgebung.
Während der ersten Amtszeit der deutschen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und der Regierungszeit der deutschen Ampel-Koalition war man sich einig: der „Green Deal“ würde an allen Ecken und Enden neue Meilensteine für eine nachhaltige, gerechte und ressourcenschonende Wirtschaft setzen und damit Europa an die Spitze einer ökologischen Wende katapultieren.
Der Berg kreißte und gebar ein Mammut
Mit großem Enthusiasmus formulierte man einen wilden Mix aus Zielvorgaben, die einem großen Wurf angemessen waren. Klimawandel, Energiewende, Wahrung von Menschenrechten, Umweltschutz und andere hehre Ziele sollten in einem Rundumschlag angepackt, von den EU-Organen vorbereitet und in die Mitgliedstaaten gestreut werden. Man dachte an Sorgfaltspflichten, Berichte, Fragebögen, Sanktionen, Zertifizierungen und vieles mehr. Der Berg kreißte und gebar ein Mammut.
In einem Feuerwerk an Übereifer schaffte man ein Sorgfalts- und Reporting-Imperium für Lieferketten, für Social Responsibility im Allgemeinen, für Taxonomie, ein CO₂-Grenzausgleichssystem und eine Entwaldungsgegeninitiative im Besonderen. Alles wurde in Regelwerke und Durchführungsverordnungen gegossen. Was gedacht werden konnte, wurde gemacht. Dann war man fertig damit. Die Betroffenen waren es auch.
Es hörte sich an wie der sattsam bekannte Konflikt in Familien. „Aber Kind, wir tun das doch nur für dich“, antwortete die stolze EU auf die Frage der Wirtschaft, die einst Marcus Tullius Cicero aufgeworfen hatte: Cui bono – wem nützt es?
Natürlich tat man, was man tat, mit bester Absicht, zur Rettung der Welt und zur Rettung der Wirtschaft. Der Green Deal in Form von CSDDD, CSRD, ESG, CBAM, EUDR, Taxonomie-VO und weiteren Facetten war zu einer vielschichtigen, sich überschneidenden und vor Berichtspflichten und Überwachungen kaum zu bewältigenden Gemengelage unkoordinierter Good-Will-Initiativen geworden.
Jeder fragte sich, wer, wann, was zu tun habe
Kaum jemand behielt den Überblick. Seminaranbieter überboten sich mit Schulungen und Software-Lösungen. Unternehmen sahen dem Jahr 2025 bange entgegen und überlegten, wie den herannahenden Multi-Anforderungen begegnet werden könnte. Jeder fragte sich, wer, wann, was zu tun habe. Compliance war mit dem aufgeschwemmten Green Deal ein Zauberwort geworden, das an neuer Bedeutung gewann, während eine anhaltende Rezession die Realwirtschaft würgte.
Dann – im Schatten der politischen Wetterlage – die Wende. Politik und Wirtschaft forderten ein Ende des Berichts- und Nachhaltigkeitswahnsinns, wie die Anforderungen des Green Deal häufig genannt wurden. Es müsse radikal vereinfacht und entbürokratisiert werden. Überall und sofort.
Die „Omnibus-Verordnung“ sollte alles erklären und retten
Die EU-Kommission geriet in schwieriges Fahrwasser und entschied, sich an die Spitze der Skeptiker und Mahner zu setzen. Man konterte Anfang 2025 mit einer mächtigen „Omnibus-Verordnung“, die alles erklären, alles heilen, alles retten würde.
Wieder sagte die EU zur Wirtschaft: „Kind, wir tun das nur für dich.“ Natürlich werde man keines der Green-Deal-Ziele aufgeben. Keineswegs. Mit Verschiebungen, Vereinfachungen und Entlastungen erreiche man einen hohen Grad an Entbürokratisierung und höchstmögliche Effizienz.
Tatsächlich übrig geblieben ist ein radikaler Kahlschlag, der in England mit den Worten „EU axes Green Deal“ beschrieben wurde. Die Parameter der Selbstverstümmelung sind u. a. Berichtspflichten nur für sehr große und umsatzstarke Unternehmen, Erweiterungen der Berichtszeiträume auf mehrere Jahre, drastische Reduzierung von Überwachungen und von Zwangs- und Bußgeldern sowie keine zivilrechtliche Haftung bei Verstößen. Die Liste könnte beliebig fortgesetzt werden.
Die gestaffelten Streichorgien sind nichts weniger als ein kompletter Rollback des Green Deal in seiner ursprünglichen Form.
O-Ton der Kommission: Man setze zukünftig auf ein Mindset, das auf Vertrauen beruhe und die Wirtschaft aufblühen lasse. Politik und Wirtschaft stimmen zu.
Man hat prächtige Erfahrungen mit dem Freiwilligkeitsnimbus gemacht. Nachzuprüfen ist das beim Deutschen Corporate-Governance-Kodex und den darauf beruhenden Entsprechenserklärungen verpflichteter Aktiengesellschaften. Schaut man in die jährlichen Erklärungen, wird deutlich, was „Comply or explain“ in Wirklichkeit heißt: nichtssagende, dürre und lieblose Erklärungen, die eine KI im Massengeschäft erstellt haben könnte. Der Impact-Faktor für Anleger und Investoren: gleich Null.
Aber gerade das ist der Erfolg. Einfach tun, ohne etwas zu bewirken.
Deutschland ist der Vorreiter zahnloser Papiertigerverpflichtungen: Bei der BaFin werden Prospektpflichten geparkt, ohne wirklich folgenschwere Überprüfungen, und bei der BAFA als Überwachungsbehörde des Berichtswesens rund um die Sorgfaltspflichtenkataloge wird es nicht anders laufen. Wachsweiche, routinierte Berichte werden die Essenz des einstmals wirkmächtig geplanten Green Deal sein. Wieder kreißte der Berg und gebar dieses Mal eine Maus.
Nun also eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die EU-Kommission wäre nicht die EU-Kommission, wenn sie nicht auch eine Patentlösung für das weite Feld der nicht oder nicht mehr berichts- und auskunftspflichtigen KMU gefunden hätte. Wir sprechen von der dringenden Empfehlung der Kommission, gerichtet an kleine und mittlere Unternehmen, für eine freiwillige, standardisierte Nachhaltigkeitsberichterstattung (VSME) vom 30.07.2025. Der VSME-Berichtsstandard erfasst alle Bereiche, die im Zuge von ESG-Auskunftsersuchen entlang der Lieferkette erfragt werden könnten. Beugt man freiwillig vor, kann jedes Auskunftsersuchen mit dem Verweis auf die VSME-Berichterstattung erledigt werden.
Wieder ein Appell an die Freiwilligkeit seitens der nicht Verpflichteten. Wieder ein erheblicher bürokratischer Aufwand. Die Kosten sind bezifferbar, der Nutzen nicht.
Überlegen wir einen konkreten Fall. Das Entwaldungsgesetz möchte Bäume und Umwelt vor Massenrodungen zu industriellen Zwecken schützen. Ein Verlag, der Druckerzeugnisse auf den Markt bringt, wird um Auskünfte gefragt, welche Bäume, wo, auf welchen Parzellen, wann gefällt und mit welchen Mitteln zu Papier verarbeitet wurden. Zwar sind in der „entbürokratisierten Fassung“ Druckerzeugnisse vom Anwendungsbereich der Regelung ausgenommen, aber dennoch empfiehlt die Kommission dringend, dass kleine und mittlere Verlage alles durchforsten, um einen freiwilligen VSME-Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.
Wozu? Aus Imagegründen? Wo bleibt die Kosten-Nutzen-Analyse?
Es zeichnet sich ab, dass VSME so begehrt sein wird wie eine COVID-Infektion.
Das Ärgerliche an dem Hin- und Hergezerre um den Green Deal ist nicht die Sachauseinandersetzung, sondern die jahrelange Intransparenz, die nicht nachvollziehbare Volatilität der Regelungsansätze, das Fehlen eines stringenten roten Fadens und die Ermüdung, ja Resignation der Betroffenen.
All dies sind Kollateralschäden einer Politik, die Wirtschaft und Bürger als Kinder betrachtet. Für diese will man nur das Beste und weiß natürlich auch, was dies ist. Im Hinterkopf steigt indes die Angst, dass diese Kinder – genervt oder verwirrt durch den unzuverlässigen Erziehungsstil – den eigenen Auszug aus dem chaotischen Elternhaus der EU herbeisehnen.
Das Trauerspiel ist mit der Omnibus-VO nicht zu Ende, es geht nur in die nächste Phase.
Die Frage, die sich aufdrängt: Lässt sich dieser Teufelskreis unterbinden? Können diejenigen, die Compliance erzeugen möchten, selbst compliant agieren? Kann die Gesetzgebung als Vorbild für Transparenz, Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit agieren?
George Orwell: „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet,….“
Die beiden Autoren dieses Artikels wissen es nicht, fanden aber, dass es Zeit sei – Zeit für eine Empörung. Erinnert sei dabei an George Orwell: „Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen.“




