15.11.2015

Der 42. BMW-Berlin Marathon

Sicherheitskonzept für ein Sportereignis der Superlative

Der 42. BMW-Berlin Marathon

Sicherheitskonzept für ein Sportereignis der Superlative

Der BMW-Berlin Marathon zählt zu einer der größten Leichtathletikveranstaltung in Deutschland. | © ebraxas - Fotolia
Der BMW-Berlin Marathon zählt zu einer der größten Leichtathletikveranstaltung in Deutschland. | © ebraxas - Fotolia

Am letzten Septemberwochenende fand wie in jedem Jahr einer der größten und stimmungsvollsten Leichtathletikveranstaltungen der Bundesrepublik Deutschland statt: Der 42. BMW-Berlin Marathon mit rund 40.000 Teilnehmern. An den zwei Veranstaltungstagen startet nicht nur der eigentliche Marathon auf seiner 42,195 km langen Strecke, sondern auch zahlreiche andere Sportwettkämpfe wie beispielsweise der Inlineskating Marathon oder der Mini-Marathon.

Bereits seit Jahren liegt ein Sicherheitskonzept vor, welches eine sichere und störungsfreie Veranstaltungsdurchführung gewährleisten soll. Nach dem Anschlag auf den Boston-Marathon am 18. April 2013 haben die Sicherheits- und Genehmigungsbehörden ein erhöhtes Sicherheitsrisiko erkannt und eine grundlegende Überarbeitung des Sicherheitskonzeptes gefordert.

Inhalt und Umfang des Sicherheitskonzeptes

Großveranstaltungen wie der 42. BMW-Berlin Marathon stehen im Blickpunkt der Weltöffentlichkeit. Professionelles Planen und Handeln sind unabdingbar, um ein derartiges, über mehrere Tage andauerndes Event erfolgreich durchführen zu können. Aus diesem Grund ist das Rahmensicherheitskonzept sehr detailliert und umfangreich. Es enthält insbesondere Angaben zu den nachfolgenden Aspekten:


  • Veranstaltungsbeschreibung mit den wesentlichen Angaben zu den einzelnen Wettkämpfen (Wegstrecken, Zeiten),
  • Parallelveranstaltungen,
  • Risikoanalyse zu der Gesamtveranstaltung,
  • Definition der Schutzziele als Grundlage für die zu treffenden Maßnahmen,
  • Darstellung der Maßnahmenplanung für den Rettungsdienst, Sicherheitsdienst und den Ordnungsdienst sowie
  • weitergehende Maßnahmen und Hinweise zur Veranstaltungsdurchführung (z. B. allgemeine Verhaltenshinweise an die Mitarbeiter, Angaben zu Kindersammelstellen, Krankenhäusern und Polizeidienststellen, Auf- und Abbau etc.).

Von besonderer Bedeutung sind jedoch die Anlagen, die einen wesentlichen Bestandteil des Sicherheitskonzeptes darstellen. Diese reichen von Karten zu den einzelnen Wettkämpfen über einen Kommunikationsplan, mehrsprachige Lautsprecherdurchsagen, Maßnahmenplanung in Schadensfällen bis hin zum Handeln des Veranstalters bei Unwetterlagen.

Praktische Umsetzung eines Sicherheitskonzepts

Die praktische Umsetzung von Sicherheitskonzepten und deren rechtzeitige Vorlage bei der Genehmigungsbehörde ist eine zwingende Voraussetzung. Hierbei sind folgende Voraussetzungen zu beachten:

Das Sicherheitskonzept sollte mit den zuständigen Behörden zeitgerecht und vollständig abgestimmt sein, um dieses der Genehmigungsbehörde fristgerecht vorlegen zu können. Andernfalls kann dies dazu führen, dass bestimmte Anträge wie z. B. zusätzliche Aufbauten nicht mehr genehmigt werden können.

Mit den zuständigen Sicherheitsbehörden und der Genehmigungsbehörde sollte eine Abnahme der Veranstaltungsfläche erfolgen. Vor der Abnahme sollten noch keine Verkaufstätigkeiten oder anderen Aktivitäten erfolgen.

Die Flucht- und Rettungswege sind bereits während der Aufbauphase freizuhalten.

Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle hat sich zwischenzeitlich bei Großveranstaltungen etabliert. Um die Funktionsfähigkeit auch bei außergewöhnlichen Ereignissen gewährleisten zu können, sollte sich die Koordinierungsstelle abgesetzt vom eigentlichen Veranstaltungsort befinden.

Das Sicherheitskonzept bezieht sich in erster Linie auf die zu treffenden Maßnahmen zum Schutz der Teilnehmer und Besucher. Da die Sicherheitsmaßnahmen vom Veranstaltungsablauf nicht isoliert betrachtet werden können, ist ein Logistikkonzept gesondert zu erarbeiten oder in das Sicherheitskonzept zu integrieren.

Bei Großveranstaltungen kommt es zunehmend zum Einsatz von Videotechnik. Der Zweck der Videoüberwachung und deren Nutzung sind unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten streng zu prüfen.

 

Prof. Marcel Kuhlmey

Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR), Berlin
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