Das OZG und seine Umsetzung in Bayern
Auf dem Weg zur modernen, nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung
Das OZG und seine Umsetzung in Bayern
Auf dem Weg zur modernen, nutzerfreundlichen digitalen Verwaltung
Das Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) vom 14.08.2017 (BGBl. I S. 3122, 3138) verpflichtet den Bund und die Länder ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale bis spätestens 31.12.2022 anzubieten (§ 1 Abs. 1 OZG). Die einzelnen Verwaltungsportale müssen zudem miteinander zu einem Portalverbund verknüpft werden (§ 1 Abs. 2 OZG). Bund und Länder stellen im Portalverbund Nutzerkonten bereit, über die sich sowohl Bürger als auch Unternehmen für die im Portalverbund verfügbaren elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsebenen einheitlich identifizieren können (§ 3 Abs. 1 OZG).
Themenfeldbearbeitung in Bund-Länder-Zusammenarbeit
Um die Forderungen des OZG umzusetzen, wurden auf Bund-Länder-Ebene unterschiedlich fachliche Gremien eingerichtet und ein föderales Digitalisierungsprogramm gestartet.
Im vom Bund aufgesetzten föderalen Digitalisierungsprogramm werden die OZG-Leistungen in 14 Themenfeldern, wie Familie & Kind oder Unternehmensgründung, abgearbeitet. Grundlage bildet der OZG-Umsetzungskatalog, in welchem die ca. 6.000 Verwaltungsleistungen zu etwa 575 OZG-Leistungen gebündelt und den Themenfeldern zugeordnet sind. Jedes Themenfeld wird unter Federführung eines Bundesressorts sowie eines Landes und unter Mitwirkung weiterer Länder und Kommunen bearbeitet.
Die derzeitigen Vorabanalysen werden voraussichtlich bis Herbst 2019 abgeschlossen. Bayern wirkt bei über 166 von ca. 575 OZG-Leistungen durch Federführung, Co-Federführung oder Mitarbeit mit. Zentrale Ergebnisse sind Steckbriefe für alle OZG-Leistungen sowie Klick-Dummies und FIM-Artefakte[1] für die etwa 30 OZG-Leistungen, welche in Digitalisierungslaboren bearbeitet wurden. Die Ergebnisse aus dem föderalen Digitalisierungsprogramm werden allen Ländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt.
Erste Themenfelder starten bereits in die Umsetzungsphase: Beispielsweise wurden im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ bereits im Mai 2019 die Vorabanalysen abgeschlossen und in die Umsetzungsphase gestartet. Bayern wirkt auch weiterhin intensiv in der Umsetzungsphase mit.
Um die digitale Verwaltung zum Erfolg zu führen, ist die Themenfeldbearbeitung im Zuge des föderalen Digitalisierungsprogramms jedoch nur ein Baustein, welcher in der Außenwahrnehmung oftmals zu sehr in den Fokus gestellt wird. Die OZG-Umsetzung geht deutlich über die Themenfeldbearbeitung hinaus. Es müssen wichtige querschnittliche Voraussetzungen, wie Nutzerkonten einschließlich Identitätsmanagement, Portalverbund oder Registermodernisierung, geschaffen werden. Bayern hat die Bedeutung der digitalen Infrastruktur für die OZG-Umsetzung erkannt und nimmt sich daher schon seit längerem dem Identitätsmanagement, der Gestaltung der Nutzerkonten, derzeit insbesondere der Unternehmenskonten, sowie der Interoperabilität (= der Möglichkeit des Zusammenspiels) von Servicekonten als grundlegenden technischen Baustein für den bundesweiten Portalverbund an.
Der Aufbau dieser digitalen Infrastruktur erfolgt in Bund-Länder-Zusammenarbeit unter Federführung von Bayern. Bayern kann hierbei langjährige Erfahrung einbringen, da die digitale Infrastruktur in Bayern bereits besteht und somit Vorreiter ist.
OZG-Umsetzung in Bayern
Bei der Umsetzung des OZG kann Bayern im Hinblick auf die digitale Infrastruktur auf beste Voraussetzungen aufbauen: Das BayernPortal als zentraler Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsleistungen erfüllt die OZG-Forderungen nach einer Verknüpfung der Verwaltungsportale zum Portalverbund und nach der Bereitstellung von Nutzerkonten. Die Basisdienste des BayernPortals (BayernID, Postkorb, ePayment) stehen darüber hinaus den bayerischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Die unkomplizierte Digitalisierung staatlicher Leistungen in Form von Online-Formularen mit dem „Digitalen Antragsmanager“ ist ein weiteres erfolgreiches, technisch-organisatorisches Standbein der OZG-Umsetzung in Bayern.
Aufgrund der sehr guten Ausgangslage kann Bayern über die Ziele des Bundes hinausgehen und mehr Geschwindigkeit aufnehmen: Die wichtigsten Verwaltungsleistungen werden in Bayern bereits bis Ende 2020 digital zur Verfügung stehen. Hierunter fallen beispielsweise Anträge zur digitalen Baugenehmigung, zur digitalen Unternehmensanmeldung, zur digitalen Anmeldung der Hundesteuer, zum digitalen Wohngeld, zum digitalen Familiengeld oder zum digitalen Kindergeld. Bayern schreitet hier bewusst voran und stellt anschließend die Ergebnisse dem Bund und den anderen Ländern zur Nachnutzung über normierte Standards und Schnittstellen zur Verfügung.
Gleichzeitig nimmt Bayern die Erwartung der Bürger auf, dass Leistungen von überall mobil zu Verfügung stehen. Das mGovernment wird vorangetrieben – sofern möglich und sinnvoll sollen die Leistungen auch per App abrufbar sein.
Parallel zur Digitalisierung der Leistungen schafft Bayern die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen über die Novelle des bayerischen E-Government-Gesetzes. Im Zuge dessen soll ein Normenscreening durchgeführt werden, welches u. a. etwaige Schriftformerfordernisse auf den Prüfstand stellt, den Bürokratieabbau so vorantreibt und letztendlich Nutzerfreundlichkeit fördert.
Egal ob am Tablet oder am PC abrufbar: die Leistungen müssen vom Nutzer her gedacht werden. In Bayern steht die Nutzerfreundlichkeit bei der Digitalisierung an erster Stelle. Aus diesem Grund wird derzeit ein BayernStandard entwickelt, der ein einheitliches Look & Feel über alle Verwaltungsleistungen gewährleisten soll. Unterstützend werden Innovationslabore gestartet, in welchen Leistungen von den Bedürfnissen der Nutzer her gedacht werden. Hierfür werden Verwaltung, Bürger und Entwickler an einen Tisch gebracht. Sämtliche strategischen Leitlinien bei der OZG-Umsetzung in Bayern werden im OZG-Masterplan beschrieben.
Um die ambitionierten Ziele umzusetzen, müssen die Kommunen als Gesicht der Verwaltung bestmöglich unterstützt werden. Denn die Kommunen tragen die Hauptlast bei der Umsetzung des OZG: dort findet die Mehrzahl der Kontakte von Bürgern und Verwaltung statt. Neben den kostenfreien Basisdiensten des BayernPortals sind daher weitere Initiativen geplant. Mit dem Digitalen Rathaus steht ein zielgerichtetes Förderprogramm zur Unterstützung der OZG-Umsetzung bereit, das ab 1. Oktober 2019 startet. Zudem ist geplant, Online-Anträge zu verschiedensten Verwaltungsleistungen zentral – zur freiwilligen Nutzung durch die Kommunen – durch den Freistaat Bayern zur Verfügung zu stellen.
Fazit und Ausblick
Die OZG-Umsetzung muss ganzheitlich betrachtet werden. Der Fokus liegt derzeit zu sehr auf der Themenfeldbearbeitung. Weitere wichtige Voraussetzungen wie Nutzerkonten, Identitätsmanagement oder rechtliche Rahmenbedingungen müssen ebenso angetrieben werden. Bayern konzentriert sich in der Bund-Länder-Zusammenarbeit vor allem auf die notwendige technische Infrastruktur – und lässt hierdurch die digitale Verwaltung wahr werden. Gleichzeitig schafft Bayern die Voraussetzungen für eine nachhaltige Umsetzung der Ergebnisse und hohe Akzeptanz bei Bürgern und Unternehmen. Bayern setzt darauf, dass die Nutzerkonten aller Länder sich gegenseitig vertrauen und bundesweit akzeptiert werden. Ein einfaches Identitätsmanagement mit einfachen Zugangsmöglichkeiten, beispielsweise über die ELSTER-Technologie, bildet hierbei eine wichtige Grundlage, damit die Angebote der digitalen Verwaltung auch genutzt werden.
Letztendlich kann die OZG-Umsetzung nur gelingen, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiten, um eine nutzerfreundliche digitale Verwaltung aufzubauen. Digitalisierung ist ein Mega-Thema und duldet keine weitere Verzögerung. Die OZG-Umsetzung bis 2022 muss daher unbedingt sichergestellt werden. Die digitale Verwaltung wird von den Bürgern und Unternehmen zu Recht erwartet. Daher ist es auch unabdingbar, dass Vorreiter voranschreiten und ihre Ergebnisse in die Bund-Länder-Zusammenarbeit einbringen. Hierfür wiederum sind Standards und Schnittstellen zwingend notwendig.
Ein zentralistisches Vorgehen würde zu einer Verlangsamung des digitalen Fortschritts führen und die Länder in Ihrer digitalen Entwicklung zurückwerfen. Der Föderalismus ist das beste Instrument, um die Innovations- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu erhalten und weiter auszubauen.
[1] FIM steht für föderales Informationsmanagement; eine Methodik, mit der gesetzliche Anforderungen in technische Beschreibungen umgesetzt werden