Der kommunale Stresstest
Eine juristisch-politische Bilanz des Koalitionsvertrags 2026 in Baden-Württemberg
Der kommunale Stresstest
Eine juristisch-politische Bilanz des Koalitionsvertrags 2026 in Baden-Württemberg

Der Koalitionsvertrag „Aus Verantwortung fürs Land – Gemeinsam sind wir stark“ der neuen Landesregierung in Baden-Württemberg ist kommunalfreundlich formuliert.1Siehe https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2026/05/2026-2031_Koalitionsvertrag_GrueneBW_CDUBW.pdf und https://www.cdu-bw.de/data/documents/2026/05/06/438-69fb12baa4a42.pdf. Er spricht von Entlastung, Partnerschaft, Bürokratieabbau, Digitalisierung, Investitionen, besserer Bildung, bezahlbarem ÖPNV, Klimaanpassung und mehr Tempo beim Bauen. Das ist der Gemischtwarenladen unserer täglichen Arbeit vor Ort und vieles klingt nach Rückenwind. Aber wer kommunal denkt, darf sich von der Tonlage nicht beeindrucken lassen. Entscheidend ist nicht, was das Land als Ziel formuliert. Entscheidend ist, was am Ende im Rathaus, im Jugendamt, in der Kita, im Bauamt, in der Ausländerbehörde und im Kreishaushalt ankommt.
Anerkennung ersetzt keine Finanzierung
Zu Beginn setzt der Vertrag das richtige Signal: Er nennt „starke und handlungsfähige Kommunen“ ausdrücklich als Schwerpunkt (S. 7). Das ist nicht nebensächlich. Kommunen sind der Ort, an dem Bundes- und Landespolitik praktisch wird. Wenn Ganztag, Klimaschutz, Flüchtlingsaufnahme, Digitalisierung oder Wohnungsbau nicht vor Ort funktionieren, funktionieren sie gar nicht. Der Vertrag erkennt das an. Aber Anerkennung ersetzt keine dauerhafte Finanzierung. Genau an dieser Stelle beginnt die eigentliche kommunale Lektüre des Koalitionsvertrags: nicht als Sammlung wohlklingender Absichten, sondern als Frage nach Zuständigkeit, Geld, Personal und Umsetzung.
Zukunftskommission und Konnexität: Der entscheidende Stresstest
Der zentrale Satz steht im Kapitel Staatsmodernisierung: „Staatsmodernisierung wird nur mit handlungsfähigen Kommunen gelingen“ (S. 10). Genau deshalb muss man hier zweimal hinschauen: Geschaffen werden soll eine Zukunftskommission. Bis Ende 2026 soll ein Zukunftsbündnis Land-Kommunen geschlossen werden. Im selben Zeitrahmen sollen konkrete Vorschläge zu Bürokratieabbau, Standardanpassung und Aufgabenreduktion vorliegen. Auch die Weiterentwicklung des Konnexitätsprinzips soll dort behandelt werden (S. 10 f.).
Das greift einen Vorschlag der Kommunalen Landesverbände auf und ist politisch richtig. Aber die entscheidende Frage steckt im Kleingedruckten der Zeitplanung: Wann wird aus Kommission, Bündnis und Vorschlägen tatsächlich Entlastung? Die kommunale Finanzkrise wartet nicht bis Ende 2026. Städte, Gemeinden und Kreise brauchen nicht nur ein Verständigungsformat, sondern kurzfristig belastbare Entlastung. Positiv ist aber, dass der Vertrag das Grundproblem klar benennt und ein Format schafft. Das baut Druck auf. Aufgaben, Standards und Finanzierung sollen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Genau darum geht es. Kommunen leiden nicht nur unter Geldmangel, sondern unter einer dauernden Aufgabenvermehrung mit anschließender Teilfinanzierung. Deshalb ist die angekündigte Weiterentwicklung der Konnexität wichtig. Aber Konnexität darf kein juristisches Feigenblatt bleiben. Sie muss greifen, wenn neue Standards in Kitas, Schulen, Sozialleistungen, Klimaanpassung oder Digitalisierung faktisch neue kommunale Kosten auslösen. Entscheidend ist nicht, ob der Begriff im Vertrag steht. Entscheidend ist, ob er im Haushaltsvollzug, in Fachgesetzen und bei neuen Standards tatsächlich wirkt.
Kommunale Finanzen: Nicht das Versprechen finanziert die Aufgabe, sondern die Rechenregel
Der Vertrag will die kommunalen Finanzen stabilisieren und strukturell verbessern. Er verweist auf bisherige Unterstützungen und kündigt an, ein Absinken der kommunalen Finanzmasse nicht zuzulassen. Das klingt stark, sagt aber noch nicht, ob die Finanzmasse mit den tatsächlichen Kostenentwicklungen Schritt hält.
Außerdem will sich das Land mit einem „substanziellen pauschalen Anteil“ an den Nettobelastungen der Kommunen im Bereich der Eingliederungshilfe sowie der Schulbegleitung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren beteiligen (S. 147). Das ist kein kleiner Punkt. Schulbegleitung, Eingliederungshilfe und Krankenhausdefizite drücken auf Kreishaushalte.
Aber kritisch bleibt: Die politische und finanzielle Musik steckt in den Begriffen „substanziell“, „pauschal“ und „Nettobelastungen“. Genau dort entscheidet sich, ob daraus echte Entlastung oder nur ein begrenzter Zuschuss wird. Welche Kosten werden anerkannt? Welche werden herausgerechnet? Welche Dynamik wird abgebildet? Für kommunale Haushalte zählen am Ende nicht Verben wie „stärken“, „unterstützen“ oder „ausbauen“, sondern Beträge, Bemessungsgrundlagen und Fortschreibungsregeln. Nicht das Versprechen finanziert die Aufgabe, sondern die Rechenregel.
FAG, Ausgleichstock und Investitionsfähigkeit: Viele Hebel, viele offene Verteilungsfragen
Auch im Finanzausgleich werden mehrere Hebel angekündigt. Zur stringenten Unterstützung der kommunalen Handlungsfähigkeit soll eine Konjunkturkomponente im FAG geprüft werden. Der Ausgleichstock in der Finanzmasse B soll als Instrument für finanzschwache Kommunen gestärkt werden. Im Kommunalen Investitionsfonds sollen Förderprogramme ausgebaut werden, bei denen Bedarf und Ausstattung besonders weit auseinanderliegen. Schwimmbäder sollen pauschaliert innerhalb des FAG honoriert werden; die Kindergartenförderung nach § 29b FAG soll dynamisiert werden.
Das klingt nach einem kräftigen kommunalen Finanzpaket. Beim zweiten Hinsehen ist aber Vorsicht geboten: Vieles davon bewegt sich innerhalb des FAG, also innerhalb eines Systems, das wesentlich aus kommunalen Mitteln gespeist wird und den Kommunen ohnehin zusteht. Wenn Ausgleichstock, Investitionsfonds oder einzelne Fördertatbestände gestärkt werden, ist das keine zusätzliche Entlastung. Zunächst wird kommunales Geld anders sortiert und es gibt weniger pauschale Mittel.
Genau deshalb kommt es auf die ehrliche Unterscheidung an: Legt das Land zusätzliches Geld oben drauf, oder werden innerhalb des kommunalen Topfes neue Schwerpunkte gesetzt? Beides kann politisch richtig sein, aber es ist nicht dasselbe. Mehr Ausgleichstock kann finanzschwachen Kommunen helfen. Mehr Mittel für bestimmte Investitionsprogramme können wichtige Projekte ermöglichen. Eine dynamisierte Kindergartenförderung kann Kostenentwicklungen besser abbilden. Aber neue kommunale Finanzkraft entsteht erst, wenn die kommunale Finanzmasse insgesamt wächst und strukturelle Mehrbelastungen tatsächlich ausgeglichen werden.
Der entscheidende Prüfmaßstab lautet daher nicht, wie viele FAG-Instrumente im Vertrag erwähnt werden. Entscheidend ist, ob am Ende zusätzliches Geld im System ankommt oder ob nur innerhalb des kommunalen Regals die Etiketten neu geklebt werden.
Kommunales Haushaltsrecht: Technisch formuliert, politisch relevant
In Zukunft sollen zusätzliche Kredite maßvoll möglich werden, wenn sie als Eigenkapital in Versorgungswerke für Strom, Wasser/Abwasser oder Wärme eingebracht werden und sichere Erträge erwarten lassen. Bei Investitionen sollen künftig nicht nur Abschreibungen, sondern auch erzielbare Einsparungen berücksichtigt werden, etwa bei Energie oder Erhalt. Das klingt nach Verwaltungstechnik, ist aber politisch relevant. Denn hier geht es um die Frage, ob Zukunftsinvestitionen kommunalhaushaltsrechtlich nur als Belastung auftauchen oder auch als künftige Entlastung anerkannt werden. Wenn Investitionen in Energieeffizienz, Infrastruktur oder Versorgung nicht nur als neue Last erscheinen, sondern auch als künftige Einsparung bewertet werden, kann das Spielräume schaffen. Der eigentliche Lackmustest liegt aber nicht im Satz des Koalitionsvertrags, sondern in der Genehmigungspraxis. Eine gute Regel hilft wenig, wenn die Rechtsaufsicht sie anschließend wieder eng auslegt. Entscheidend wird sein, ob diese neuen Spielräume vor Ort tatsächlich ermöglichend angewendet werden oder ob sie im Vollzug wieder klein geprüft werden.
Bürokratieabbau und Förderwesen: Verantwortung statt Misstrauen
Ein echter kommunaler Hebel könnte der Bürokratieabbau werden. Der Vertrag formuliert erfrischend deutlich, dass eine entschlossene Deregulierung, praktikable Rechtssetzung, schnellere Verwaltungsentscheidungen und digital zugänglicher Service erforderlich sind (S. 10). Noch konkreter wird es beim Förderwesen: Der Grundsatz soll künftig Verantwortung statt Misstrauen sein. Bei Landesförderprogrammen unterhalb von 50.000 Euro soll die Verwendungsnachweisprüfung ohne Belegvorlage erfolgen. Bei Kommunen soll grundsätzlich keine Verwendungsnachweisprüfung mehr stattfinden, es sei denn, es gibt einen „konkreten Anlass“ (S. 14).
Das wäre mehr als eine technische Vereinfachung. Es wäre ein Mentalitätswechsel: weg vom Grundmisstrauen gegenüber Kommunen, hin zu Vertrauen, Verantwortung und Handlungsfähigkeit. Für Städte und Gemeinden wäre das praktisch sofort spürbar. Denn Förderprogramme sind für Kommunen oft zu einer paradoxen Belastung geworden: Geld kommt, aber Personal wird durch Antrag, Nachweis, Bericht und Prüfung gebunden.
Wenn Nachweise verschlankt, Verfahren standardisiert und Förderzugänge über einen funktionierenden „One-Stop-Shop“ (S. 14) gebündelt werden, kann daraus echte Entlastung entstehen. Zweimal hingeschaut: Der „One-Stop-Shop“ ist zunächst einmal ein bemerkenswert kreatives Wort für die deutsche Verwaltungswirklichkeit und schon ein kleines Versprechen in sich: einmal anhalten, alles erledigen, weiterfahren. Wenn daraus tatsächlich weniger Nachweispflichten, digitale Standards und gebündelte Zugänge entstehen, kann das Verwaltungskraft freisetzen, Projekte beschleunigen und Vertrauen zwischen Land und Kommunen stärken.
Aber der Durchbruch gelingt nur, wenn die neue Plattform alte Verfahren ersetzt und nicht zusätzlich neben sie tritt. Sonst entsteht am Ende nicht weniger Bürokratie, sondern nur eine hübscher beschilderte Warteschlange am Rand des bisherigen Dschungels.
Und gleichzeitig zeigt sich bei den Förderprogrammen ein Widerspruch. Der Vertrag will den Förderdschungel halbieren und pflanzt ihn in den Fachkapiteln gleich wieder nach. Auf S. 14 f. und S. 146 steht der Anspruch: weniger Förderprogramme, mehr Bündelung, weniger Aufwand. Gleichzeitig verspricht der Vertrag an vielen Stellen neue, stärkere oder fortgeführte Programme. Das zeigt die innere Logik solcher Koalitionsverträge: Im Finanzkapitel wird aufgeräumt, in den Facharbeitsgruppen wird gesichert. Für Kommunen zählt deshalb nicht, ob am Ende weniger Programmnamen übrigbleiben, sondern ob wirklich weniger Anträge, Nachweise und Sondertöpfe entstehen. Alles andere wäre keine Entbürokratisierung, sondern Förderkosmetik.
Effizienzgesetz: Nicht Entlastung muss sich rechtfertigen, sondern Belastung
Bemerkenswert ist das geplante Effizienzgesetz. Danach sollen alle bestehenden Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten zum 31. Dezember 2027 auslaufen, sofern ihre Beibehaltung nicht ausdrücklich fachgesetzlich geregelt wird. Neue Pflichten sollen nur noch befristet für fünf Jahre eingeführt werden. Bis zum Erlass des Gesetzes soll ein Belastungsmoratorium gelten (S. 16).
Das ist in der Logik richtig: Nicht die Entlastung muss sich rechtfertigen, sondern die Belastung. Für Kommunen wäre das ein wichtiger Perspektivwechsel. Allerdings wird auch hier entscheidend sein, ob am Ende wirklich Pflichten verschwinden oder ob sie nur unter neuem Namen in Fachgesetze zurückwandern. Denn Bürokratieabbau ist nicht erreicht, wenn Berichtspflichten lediglich neu sortiert, neu begründet und neu etikettiert werden.
Digitalisierung: Befreiungsschlag oder digitalisierte Altlast?
Im selben Zusammenhang steht die Digitalisierung. Das Once-Only-Prinzip, medienbruchfreie Verfahren, gemeinsame Register, zentrale Plattformen und Shared-Service-Center können für Kommunen zu einer echten Entlastung werden (S. 15 f.). Raus aus dem Jammertal, rein in die Digitalisierung.
Denn: Wer weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Spielräume fordert, muss auch bereit sein, gewohnte Abläufe, lokale Sonderwege und liebgewonnene Insellösungen infrage zu stellen. Digitalisierung entlastet nicht, wenn jeder Prozess kommunalromantisch nachgebaut wird.
Positiv ist deshalb, dass der Vertrag gemeinsame Lösungen und bestehende kommunale Strukturen zusammendenkt. Das Land muss die technische und rechtliche Infrastruktur liefern. Die Kommunen müssen den Mut haben, Standards anzunehmen, Prozesse zu vereinheitlichen und echte Kooperation zuzulassen. Dann wird Digitalisierung nicht zur Entmündigung, sondern zum Befreiungsschlag.
Frühkindliche Bildung: Gute Absicht, harte kommunale Folgekosten
Besonders deutlich wird die kommunale Brisanz bei der frühkindlichen Bildung. Die Koalition will ein „verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr“ mit obligatorischen Bildungsinhalten einführen, und zwar durch ein Vorziehen der Schulpflicht (S. 47 f.). Für Bildungsgerechtigkeit ist es sinnvoll, wenn Kinder erreicht werden, die bisher keine frühkindliche Bildung nutzen.
In Tettnang etwa liegt die Quote der Kinder, die keine Kita besuchen, unter zwei Prozent. Der große zusätzliche Pflichteffekt dürfte sich vor Ort also in Grenzen halten. Für Kommunen stellen sich dagegen harte Fragen: Wer ersetzt die wegfallenden Elternbeiträge? Welche Wochenstundenzahl ist tatsächlich kostenfrei? Welcher Betrag wird als Kompensation angesetzt? Wer finanziert zusätzliches Personal, Räume, Verwaltung, Abstimmung mit Trägern und neue Qualitätsanforderungen? Und vor allem: Was genau wird rechtlich geregelt?
Wenn das Ganze wie geplant über das Schulgesetz verankert wird, liegt auch die Frage auf dem Tisch, ob das letzte Kindergartenjahr nicht konsequenterweise vollständig in schulische Verantwortung überführt werden müsste. Dann wäre die Aufgabe allerdings auch beim Land, und zwar samt Personal, Organisation und Finanzierung. Politisch ist das eher unwahrscheinlich, nicht zuletzt, weil das Land dann nicht nur Zuständigkeit, sondern auch direkte Verantwortung übernehmen müsste.
Für die kommunale Praxis ist der entscheidende Punkt: Der Rechtsanspruch besteht ohnehin. Wenn durch ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr zusätzliche Kinder in die Kita kommen, ist keineswegs ausgemacht, dass diese Mehrkosten eins zu eins erstattet werden. Sicher ist dagegen der Einnahmeausfall, sobald das letzte Jahr beitragsfrei wird.
Immerhin sieht der Vertrag vor, die Umsetzung in einem dialogischen Prozess mit Kommunalen Landesverbänden, Trägern, Praxis und Wissenschaft zu klären, ausdrücklich auch mit Blick auf schulgesetzliche Grundlage sowie personelle und finanzielle Rahmenbedingungen (S. 48). Allein dadurch wird viel Zeit ins Land gehen, bis wir überhaupt in die Umsetzung kommen. Die kommunale Seite wird hart bleiben müssen: Gebührenfreiheit darf nicht kommunal querfinanziert werden. Ein kostenfreies Kindergartenjahr ist nur dann ehrlich, wenn es für Familien kostenfrei wird, ohne dass Städte, Gemeinden und Kreise am Ende die Rechnung bezahlen.
Kita, Ganztag und Schule: Gute Ziele brauchen Personal, Räume und Geld
Auch jenseits der Kita werden beim Ganztag und in der Schule die kommunalen Folgen schnell konkret. Der Vertrag erkennt den Fachkräftemangel im frühkindlichen Bereich an und will Direkteinstieg, praxisintegrierte Ausbildung und Bürokratieabbau stärken (S. 47). Zugleich erhöhen mehr Verbindlichkeit, Sprachförderung und ein kostenfreies letztes Kindergartenjahr den Druck auf ein System, das personell ohnehin am Anschlag arbeitet. Wer Qualität verspricht, muss Personal organisieren. Wer Gebühren streicht, muss Einnahmen ersetzen.
Beim Ganztag ist die Zusage, 68 Prozent der Betriebskosten im Haushalt zu verankern, ein wichtiger und konkreter Punkt (S. 49). Entscheidend wird aber sein, was unter Betriebskosten verstanden wird. Für die kommunale Praxis macht es einen erheblichen Unterschied: Umsetzung, Räume, Personal, Trägerabstimmung und Koordination bleiben vor Ort. Wenn zugleich Wahlfreiheit zwischen Ganztagsschulen und kommunalen Betreuungsangeboten erhalten bleiben soll, entstehen parallele Strukturen. Das mag familienpolitisch attraktiv sein, ist aber kommunal teuer. Wahlfreiheit kostet.
Auch multiprofessionelle Teams, Sozialindex und Overheadkosten sind fachlich richtig (S. 49). Entscheidend ist, dass daraus nicht nur neue Erwartungen an Schulen und Schulträger entstehen, sondern eine Finanzierung, die Leitung, Räume, Abstimmung und Verwaltung realistisch mitdenkt.
Bauen, Beteiligung und Klima: Kommunen sollen liefern, aber nicht alles lässt sich gleichzeitig beschleunigen
Beim Bauen und bei der Bürgerbeteiligung setzt der Vertrag erkennbar auf mehr kommunale Handlungsfähigkeit. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sollen neu geordnet, Bauleitplanverfahren stärker geschützt und dialogische Beteiligung aufgewertet werden (S. 19). Das ist richtig: Wer Wohnungen, Schulen, Feuerwehrhäuser, Gewerbeflächen oder Klimaanpassung vor Ort ermöglichen will, braucht Beteiligung, aber auch Entscheidbarkeit.
Auch bei Klima und Bauen gilt: Die Richtung stimmt, aber die kommunale Realität ist komplizierter als die Überschrift. Die Klimamilliarde klingt stark. Entscheidend ist jedoch, wie viel davon tatsächlich zusätzlich ist, weil bisherige Klimaschutzförderprogramme darin aufgehen sollen (S. 61 f.). Klimaanpassung ist zudem keine einmalige Investition, sondern eine Daueraufgabe: Schwammstadt, Hitzeschutz und Starkregenvorsorge brauchen Planung, Pflege, Unterhaltung und Personal. Gleichzeitig will der Vertrag mehr Tempo beim Bauen, Innenentwicklung, Brachflächenaktivierung, bezahlbares Wohnen, Gewerbeflächen, Artenschutz, Klimaanpassung und Beteiligung. Das alles ist jeweils richtig, aber nicht konfliktfrei. Wer Kommunen mehr Tempo abverlangt, muss auch sagen, welcher Zielkonflikt im Zweifel Vorrang hat. Sonst landen die großen politischen Gleichzeitigkeitserwartungen wieder dort, wo sie immer landen: im Gemeinderat.
Migration und Ausländerbehörden: Unterstützung von außen, Veränderung von innen
In der Migrationspolitik verspricht der Vertrag Entlastung der unteren Ausländerbehörden durch eine gestärkte Landesagentur für Fachkräftezuwanderung und eine Projektgruppe „Ausländerbehörde“, die Digitalisierung, Best-Practice, Prozessoptimierung, KI-Einsatz und interkommunale Zusammenarbeit voranbringen soll (S. 85). Das trifft einen wunden Punkt: Viele Ausländerbehörden sind überlastet. Das gefährdet Integration, Fachkräftesicherung und staatliche Handlungsfähigkeit. Und hier gilt selbstkritisch: Nicht jeder Rückstand ist nur Folge äußerer Überforderung. Zu oft wurden Verfahren zu lange nicht modernisiert, digitale Möglichkeiten zu zögerlich genutzt und lokale Sonderwege verteidigt. Deshalb braucht es jetzt einen echten Ruck: vom Land durch Personal, IT, Standards und klare Zuständigkeiten und von den Kommunen durch mehr Standardisierung, Kooperation und Veränderungsbereitschaft. Viele Ausländerbehörden schaffen diesen Sprung nicht (mehr) aus eigener Kraft. Umso wichtiger ist, dass Unterstützung praktisch wirksam wird.
Auch die geplante Pauschalierung der Liegenschaftsausgaben in der vorläufigen Unterbringung kann entlasten (S. 85 f.). Pauschalen können nie jede örtliche Besonderheit abbilden. Ihr Vorteil liegt gerade nicht in vollständiger Einzelfallgerechtigkeit, sondern in Verlässlichkeit, Transparenz und geringerem Verwaltungsaufwand. Wer also auch sonst weniger Einzelnachweise, weniger Spitzabrechnung und weniger Verwaltungsschleifen will, muss an dieser Stelle akzeptieren, dass Pauschalen im Einzelfall nie perfekt passen. Entscheidend ist, dass sie im Regelfall auskömmlich, nachvollziehbar und dauerhaft verlässlich ausgestaltet werden.
Weitere kommunale Wirklichkeit: Nicht alles steht in der Überschrift
Auch jenseits der großen Überschriften denkt der Vertrag die kommunale Wirklichkeit an vielen Stellen mit. Vom Bevölkerungsschutz über Gesundheit und Pflege bis zum Ehrenamt (S. 75 f., 76, 90) und dem ÖPNV (S. 115). Das ist richtig, denn vieles, was das Land krisenfest, versorgungsstark und lebenswert macht, steht nicht in Stuttgart, sondern vor Ort. Entscheidend ist auch hier, dass daraus keine Sammlung gut gemeinter Einzelversprechen wird, sondern ein verlässlicher Rahmen für kommunale Handlungsfähigkeit.
Der Haushaltsvorbehalt: Die Sollbruchstelle des gesamten Vertrags
Der wichtigste Bremsklotz steht aber ganz am Ende des Vertrags: Sämtliche zusätzlichen finanzwirksamen Maßnahmen stehen wegen der angespannten Haushaltslage unter Haushaltsvorbehalt. Erst wenn es wieder finanzielle Spielräume gibt, können ausgewählte Maßnahmen, eventuell in Stufen, umgesetzt werden. Ordnungspolitische und nicht finanzrelevante Maßnahmen sind davon nicht berührt (S. 162).
Dieser Satz verändert rückblickend die Lektüre des gesamten Vertrags. Man fragt sich: Wo liegen eigentlich die Prioritäten jenseits dieses Vorbehalts? Der Haushaltsvorbehalt relativiert das gebührenfreie Kita-Jahr, zusätzliche Kita-Qualität, Ganztagsausbau, Klimaanpassung, ÖPNV-Ausbau, Digitalisierung und kommunale Entlastung. Kommunen sollten diesen Satz sehr ernst nehmen. Er ist die Sollbruchstelle zwischen politischem Versprechen und kommunaler Realität.
Zwischenbilanz: Kommunalfreundlich formuliert, aber nicht automatisch kommunalentlastend
Unterm Strich ist der Koalitionsvertrag kommunalfreundlicher formuliert als viele frühere Programme. Er erkennt an, dass ohne Kommunen nichts geht. Er enthält echte Ansatzpunkte: Zukunftskommission, Weiterentwicklung der Konnexität, 68 Prozent Ganztagsbetriebskosten, Vereinfachung von Verwendungsnachweisen, Effizienzgesetz, Klimamilliarde, Pauschalierung in der Flüchtlingsunterbringung, Unterstützung bei Klimaanpassung, ÖPNV, ländliche Entwicklung und Investitionsfähigkeit.
Aber er enthält auch neue Erwartungen: kostenfreies und verbindliches letztes Kita-Jahr, mehr Ganztag, mehr Sprachförderung, mehr Klimaanpassung, mehr Digitalisierung, mehr Krisenvorsorge, mehr Mobilität.
Die kommunale Bewertung muss nüchtern ausfallen: Die Richtung stimmt oft. Die Finanzierung ist zu oft offen. Der Vertrag verspricht Entlastung, schafft aber zugleich neue Leistungsversprechen. Für Städte, Gemeinden und Kreise heißt das: Applaudiert wird später. Die Zukunftskommission muss zum Stresstest staatlicher Aufgabenerfüllung werden. Nicht noch ein Dialogformat, sondern ein Sortiertisch: Welche Aufgaben bleiben? Welche Standards werden abgesenkt? Welche Verfahren fallen weg? Welche Leistungen finanziert das Land vollständig? Und was kann schlicht nicht mehr zusätzlich erwartet werden? Wenn diese Kommission nur moderiert, ist sie vertane Zeit. Wenn sie ernst genommen wird, kann sie der Ort werden, an dem kommunale Handlungsfähigkeit nicht zum x-ten Mal nur beschworen, sondern zurückgewonnen wird.
Mehr Freiheit heißt auch mehr Verantwortung
Dabei gehört zur Ehrlichkeit auch ein selbstkritischer Blick auf die kommunale Seite. Wenn das Land Aufgaben, Verfahren und Verantwortung stärker auf die Kommunen verlagert oder ihnen mehr Freiräume gibt, dann heißt das nicht nur Entlastung, sondern auch mehr eigene Verantwortung. Kommunen müssen diese Spielräume dann nutzen, Prioritäten setzen, Verfahren selbst vereinfachen und auch erklären, warum nicht alles gleichzeitig geht. Wer mehr Entscheidungsspielraum einfordert, kann anschließend nicht wieder beim Land anklopfen, sobald die Entscheidungen vor Ort unbequem werden.
Genau darin liegt aber auch die Chance: Wenn Land und Kommunen einander mehr zutrauen, kann aus dem Vertrag mehr werden als gute Absicht. Dann entsteht ein neues Verantwortungsbündnis. Mit mehr Vertrauen und spürbarer Handlungsfähigkeit vor Ort. Dann sind wir „gemeinsam stark in stürmischen Zeiten“.
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- 1Siehe https://www.gruene-bw.de/wp-content/uploads/2026/05/2026-2031_Koalitionsvertrag_GrueneBW_CDUBW.pdf und https://www.cdu-bw.de/data/documents/2026/05/06/438-69fb12baa4a42.pdf.



