07.02.2025

Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Landesforsten

Strukturen, Herausforderungen und Kritik des Rechnungshofs

Wirtschaftsplan des Landesbetriebs Landesforsten

Strukturen, Herausforderungen und Kritik des Rechnungshofs

Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV
Ein Beitrag aus »Die Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz« | © emmi - Fotolia / RBV

Landesforsten Rheinland-Pfalz wird in der Form eines Landesbetriebs nach § 26 LHO geführt. Es handelt sich nach Nr. 1.1 zu § 26 VV-LHO um einen unselbstständigen Teil der Landesverwaltung.
Der Landesbetrieb hat für jedes Wirtschaftsjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Er ist dem Haushaltsplan des Landes als Anlage beizufügen. Der Wirtschaftsplan dient u. a. der Kontrolle der Verwaltung durch die Landesregierung und der Kontrolle durch den Haushaltsgesetzgeber.
Der Wirtschaftsplan bildet die Grundlage für die Wirtschaftsführung von Landesforsten. Nach dem Wirtschaftsplan erfolgt die Planung und Abrechnung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen in Verbindung mit einer Kosten- und Leistungsrechnung.
Der Wirtschaftsplan in seiner im Haushaltsjahr 2021 eingeführten Struktur soll die umfassende Leistungsorientierung des Landesbetriebs Landesforsten darstellen. Im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen die systemischen Leistungen der Waldentwicklung und Waldbewirtschaftung, welche in sog. Leistungsgruppen zusammengefasst werden. Die leistungsorientierte Darstellung soll sowohl der Bedeutung der multifunktionalen Wälder, der Aufgabenbewältigung des Landesbetriebs sowie den veränderten Anforderungen der Gesellschaft Rechnung tragen.

Gliederung nach Leistungsgruppen

In acht Leistungsgruppen werden verschiedene Leistungen zusammengefasst (vgl. LT-Vorlage 18/2562 S. 106 ff.):

– Leistungsgruppe 1 – Basisleistungen
Die Leistungsgruppe 1 sichert die Aufrechterhaltung der grundlegenden systemischen Dienstleistungen des multifunktionalen Waldes. Leistungen sind Biodiversität, Stoffkreisläufe/Bodenvitalität, Kohlenstoffspeicher und Waldzugang.
– Leistungsgruppe 2 – Schützende Leistungen
Die Leistungsgruppe 2 sichert den dauerhaften Fortbestand des multifunktionalen Waldes sowie die Schutzleistungen für Natur, Umwelt und Menschen. Leistungen sind Schutz der Wälder, Wasserrückhalt/Erosions- und Überschwemmungsschutz, erneuerbare Energien/Klimaregulierung/Luftreinigung sowie Verkehrssicherung.
– Leistungsgruppe 3 – Leistungen für andere Waldbesitzende
Die Leistungsgruppe 3 beinhaltet die Beratung und die Betreuung der körperschaftlichen und privaten Waldbesitzenden. Leistungen sind demgemäß Maßnahmen im Körperschafts- sowie im Privatwald.
– Leistungsgruppe 4 – Vorsorgende Leistungen
Die Leistungsgruppe 4 bündelt die Bereitstellung von Rohstoffen für die nachgelagerten verarbeitenden Gewerbe sowie für Endverbraucher. Leistungen sind Holz, weitere Rohstoffe sowie Trinkwasserbereitstellung/-qualität.
– Leistungsgruppe 5 – Bildungsleistungen
Die Leistungsgruppe 5 bündelt die verschiedenen Maßnahmen der Bildungsangebote für Mitarbeiter, Fachinteressierte sowie für Familien, Kinder und Jugendliche. Leistungen sind interne Ausbildung/Fortbildung, waldbezogene Fortbildung Dritter sowie Umweltbildung.
– Leistungsgruppe 6 – Kulturelle Leistungen
Die Leistungsgruppe 6 umfasst Maßnahmen, die dem Naturerleben, der persönlichen Erholung und Entspannung, der Sportausübung, dem Naturtourismus, der Gesundheitsvorsorge und der Heilbehandlung dienen. Leistungen sind Erholung/Naturerleben/Sport im Wald sowie Heilwälder/Spiritualität/Waldästhetik.
– Leistungsgruppe 7 – Forschungsleistungen
Die Leistungsgruppe 7 bündelt Maßnahmen, welche der Forschung sowie der Entwicklung neuer Verfahrensansätze zuzurechnen sind. Leistungen sind demgemäß Forschung und Entwicklung.
– Leistungsgruppe 8 – Behördliche Leistungen
Die Leistungsgruppe 8 bündelt die hoheitlichen Verwaltungsleistungen des Landesbetriebs Landesforsten auf den Ebenen unteren Forstbehörden, obere Forst- und Jagdbehörde sowie oberste Forst- und Jagdbehörde. Leistungen richten sich an Waldbesitzende/Behörden/Bürgerinnen und Bürger.


Mit dem Landeshaushaltsgesetz 2021 vom 17.12.2020 (GVBl. 705) ist der Wirtschaftsplan von Landesforsten erstmals nach acht Leistungsgruppen und nicht mehr nach fünf Produktbereichen gemäß der Empfehlung des Deutschen Forstwirtschaftsrats aufgestellt worden. Der vom Deutschen Forstwirtschaftsrat im Jahr 1998 veröffentlichte Produktplan grenzt die „Bewirtschaftung des Staatswaldes“ (Produktbereich 1) von den gemeinwohlorientierten Produktbereichen („Umweltvorsorge“, „Erholung und Umweltbildung“, „Leistungen für Dritte“, „Behördliche Aufgaben“) ab, bei denen die Bedarfsdeckung im Vordergrund steht. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes werde nach diesem Produktplan, so die Argumentation von Landesforsten, vorwiegend aus fiskalischer Sicht von den weiteren Aufgaben des Landesbetriebs separiert, bspw. von der Umweltvorsorge oder von der Erholung und Umweltbildung. Die hauptsächlich monetäre Betrachtung des Staatswaldes werde daher durch eine umfassende Leistungsorientierung des Landesbetriebs Landesforsten ersetzt.

Beanstandungen des Rechnungshofs aus dem Jahr 2024

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz beschäftigt sich in seinem Jahresbericht 2024 u. a. mit der Wirtschaftsführung des Landesbetriebs Landesforsten (LT-Drs. 18/8800, S. 164 ff.) und fordert, dass der Wirtschaftsplan auch bei den Ansätzen für komplexe Ökosystemleistungen des Waldes dem Grundsatz der Haushaltsklarheit genügen muss. Der Landesbetrieb wird weit überwiegend mit Zuschussmitteln des Landes finanziert; für das Jahr 2024 sind 106 Mio. j vorgesehen.

Der Rechnungshof beanstandet u. a.:

– Die Wirtschaftspläne des Landesbetriebs enthielten nicht alle notwendigen Angaben, Erläuterungen fehlten vollständig. Die Zuordnung zu acht Leistungsgruppen war teilweise nicht transparent und nachvollziehbar. Sollte dies inhaltlich nicht möglich sein, sei die Gliederung des Wirtschaftsplans in Leistungsgruppen vor dem Hintergrund des Informationsbedürfnisses des Haushaltsgesetzgebers und der Aufsicht kritisch zu hinterfragen.
– Es sei nicht erkennbar, ob die Mittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich ausschließlich zweckentsprechend eingesetzt wurden.
– Langfristige finanzielle Folgen eingetretener Schäden sowie erkannter Risiken, z. B. durch den Klimawandel, seien nicht in einer mittelfristigen Finanzplanung abgebildet. Der Landesbetrieb verfüge im Unterschied zu den Landesbetrieben anderer Bundesländer nicht über eine mehrjährige Finanzplanung.
– Der Landesbetrieb habe Landeszuschüsse über seinen Bedarf hinaus abgerufen. Die daraus resultierenden Jahresüberschüsse führte er regelmäßig der freien Rücklage zu. Diese habe Ende 2022 eine unbegründete Höhe von 22 Mio. j eingenommen. Zusätzlich zu Kreditzinsen des Landes seien hierfür von 2014 bis 2022 beim Landesbetrieb 465 000 j für Verwahrentgelte (sog. Strafzinsen) angefallen.
– Eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen Bediensteten des Landesbetriebs und der Aufsicht über den Landesbetrieb sei nicht sichergestellt. Eine unterjährige bedarfsgerechte Berichterstattung gegenüber der Aufsicht fehle.

Bzgl. der Feststellungen des Rechnungshofs werden Folgerungen gezogen oder eingeleitet. U. a. sollen die Zuschussmittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich gesondert und differenziert dargestellt werden sowie eine Änderung der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb vorgenommen werden.
Darüber hinaus wird die Landesregierung seitens des Landtags (LT-Vorlage 18/6110 S. 21 f.) aufgefordert,

– sicherzustellen, dass die Leistungen des Landesbetriebs im Wirtschaftsplan konkretisiert werden, so dass Erträge und Aufwendungen jeweils transparent und nachvollziehbar zugeordnet werden können und die Verteilschlüssel objektiv und nachvollziehbar begründet werden, und hierüber zu berichten,
– sicherzustellen, dass der Landesbetrieb eine mittelfristige Finanzplanung, die jährlich aktualisiert wird, erstellt, und hierüber zu berichten,
– über die Änderung bzw. Anpassung der Organisationsverfügung für den Landesbetrieb Landesforsten zu berichten.

Den gesamten Beitrag lesen Sie in der Gemeindeverwaltung Rheinland-Pfalz Heft 21/2024.

 

Dr. Stefan Schäfer

Forst- und Pressereferent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
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