Meldebescheinigung Online
Sächsisches Staatsministerium des Innern führt elektronische Meldebescheinigung ein
Meldebescheinigung Online
Sächsisches Staatsministerium des Innern führt elektronische Meldebescheinigung ein

Bürgerinnen und Bürger können ihre Meldebescheinigungen ab sofortonline beantragen und elektronisch erhalten. Dies spart Zeit, reduziert Behördengänge und leistet einen Beitrag zur Nachhaltigkeit durch die Verringerung des Papierverbrauchs. Die Übermittlung erfolgt unter Einhaltung höchster Datenschutzstandards und garantiert die Sicherheit sensibler Daten.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat in enger Zusammenarbeit mit der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)und der Sächsischen Staatskanzlei die elektronische Meldebescheinigung erfolgreich eingeführt. Dies ist ein zentraler Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, effizienten und bürgerfreundlichen Verwaltung im Freistaat Sachsen.
Die elektronische Meldebescheinigung dient als Nachweis des aktuellen Wohnsitzes und kann bei Bedarf um weitere Daten, wie zum Familienverband oder zur Umzugshistorie, ergänzt werden.
Voraussetzung für den Online-Abruf ist die sichere Anmeldung am Auskunftssystem des Sächsischen Melderegisters unter Verwendung der eID-Funktion des Personalausweises.
Amtschef des Sächsischen Staatsministeriums des Innern Ulf Bandiko:
»Die Einführung der elektronischen Meldebescheinigung bringt uns auf unserem Weg zu einer digitalen und serviceorientierten Verwaltung im Freistaat Sachsen einen deutlichen Schritt voran. Unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten damit einen schnellen und sicheren Zugang zu wichtigen Nachweisen. Sie können zudem sicher sein, dass ihre Daten nachhöchsten Standards geschützt werden. Dieses Projekt ist eine gut angelegte Investition in digitale Infrastruktur, die Lebensqualität verbessert und die Kommunen entlastet.«
Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die Maßnahme finanziell unterstützt und maßgeblich begleitet. Die Entscheidung basiert auch auf Stellungnahmen der SAKD im Rahmen der letzten Novellierung des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (SächsAGBMG), die die Notwendigkeit einer digitalen Lösung hervorhoben.
Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen Dr. Daniela Dylakiewicz:
»Die Einführung der elektronischen Meldebescheinigung ist ein Musterbeispiel dafür, wie die enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Kommunen zu schnellen, bürgernahen und sicheren Digitalisierungserfolgen führt. Wir halten Kurs bei der Verwaltungsmodernisierung: Digitale Identität und nutzerfreundliche Online-Dienste sind der Schlüssel für eine effiziente und zukunftsfähige Verwaltung in Sachsen.«
Die technische Umsetzung durch die SAKD garantiert eine sichere und stabile Infrastruktur. Der Dienst ist über das Sächsische Melderegisterzugänglich.
Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD)Thomas Berndt:
»Mit der elektronischen Meldebescheinigung haben wir einen hochsicheren Online-Dienst realisiert, der den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbaren Nutzen bietet. Die Technologie basiert auf der eID-Funktion des Personalausweises und gewährleistet so höchste Standards bei der Identifikation. Dies zeigt, dass digitale Verwaltung funktioniert: sicher, serviceorientiert und nah an den Menschen im Freistaat Sachsen.«
Hinweis zur Nutzung
Für den Abruf wird der deutsche Personalausweis oder eine eID-Karte für EU-/EWR-Bürger mit aktivierter Online-Funktion (eID) sowie die sechsstellige PIN benötigt. Die Verbindung zwischen Ausweis und Melderegister-Website wird über die kostenlose Ausweis-App hergestellt, die auf einem NFC-fähigen Smartphone, Tablet oder Computer installiert werden muss.
Quelle: Medieninformation des Sächsischen Staatsministerium des Innern


