18.09.2026

Hubig: „Die Verteidigung der Verfassung beginnt vor der Krise“

75. Deutscher Juristentag

Hubig: „Die Verteidigung der Verfassung beginnt vor der Krise“

75. Deutscher Juristentag

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Anerkennende, aber auch mahnende  Worte auf dem 75. Deutschen Juristentag
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig: Anerkennende, aber auch mahnende Worte auf dem 75. Deutschen Juristentag

Rund 2.000 Juristinnen und Juristen nahmen am 75. Deutsche Juristentag in Erfurt teil, der dort nach 18 Jahren zum zweiten Mal tagte. Die Jubiläumsveranstaltung war geprägt von mahnenden Worten der Redner, das Recht, die Demokratie und die Institutionen zu schützen: Darin waren sich Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, Ministerpräsident Mario Voigt und DJT-Präsident Henning Radtke einig.

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„Wir bekennen uns zur Grundidee unseres Rechtsstaates, zur Bindung aller staatlichen Macht an das Recht“, so Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig. „Wir bekennen uns zur Gleichheit aller Menschen ungeachtet von Geschlecht, Abstammung, Sprache, Glaube. Wir bekennen uns zur Freiheit. Und vor allem zur Menschenwürde“, so die SPD-Politikern. Hubig mahnte allgemein, dass die Verteidigung der Verfassung vor der Krise beginne.

Die Justizministerin erinnerte im speziellen daran, dass stets wichtige rechtspolitische Impulse von Deutschen Juristentagen ausgegangen seien: Die Scheidung ohne Schuldprinzip, das Verbraucherrecht im BGB oder das bezahlbare Leben der Menschen abgeleitet vom Sozialstaatsprinzip.


Genau in dieser Tradition wolle der DJT weiterhin wirken, nicht als Lobbyisten, sondern gemäß der Vereinssatzung „unter Ausschluss jeder Parteipolitik und jeder einseitigen Interessenvertretung für eine gerechte und zweckentsprechende Fortbildung des Rechts auf dessen gesamten Gebiet zu wirken“, so Prof. Dr. Henning Radtke, Richter am Bundesverfassungsgericht und Präsident des 75. DJT. Radtke verwies darauf, dass es aktuell „Anzeichen für eine nachlassende Rechtsbindung auf zahlreichen Ebenen“ gebe. Dies sei ebenso wahrnehmbar wie eine zunehmende Skepsis gegenüber Wissenschaft und Wissenschaftsorientierung.

Di Fabio zur Rolle des Rechts in der „volatilen Gesellschaft“

Passend dazu der Festvortrag des ehemaligen Bundesverfassungsrichters, Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio unter dem Titel: „Erschütterte Gewissheiten: Die Rolle des Rechts in der volatilen Demokratie“. Er mahnte dabei wohl auch die ehemaligen Karlsruher Kollegen, dass „eine belehrend-progressive Rechtsprechung, die nicht die Plastizität politischer Richtungsentscheidungen angemessen gewichtet, sondern ohne Not politisch Unerwünschtes unberechtigt zur Identitätsfrage erklärt oder ihr Kompetenzmandat überschreitet, könnte am Ende des Tages genau jene freiheitlich-plurale Identität offener Gesellschaften gefährdend, deren Verteidigung ihr Anliegen ist.“ Die Frage in diesem Kontext dürfte sein, wann die Notwendigkeit und das Recht der Gerichte, rechtsfortbildend zu wirken, angemessen gewahrt – oder eben bereits überschritten ist. Eine Frage, die nicht frei von politischen Implikationen ist.

Di Fabio würdigte daher das Grundgesetz als einen „Text unerreichter konstruktiver Ambiguität“. Die „posttotalitäre deutsche Verfassung macht deutlich, dass im Rechtsalltag das parlamentarische Gesetz das verbindliche Recht ist, das sich nach Artikel 20 Absatz 3 GG lediglich vor dem höherrangigen, aber ebenfalls positiven Verfassungsrecht zu rechtfertigen hat“. Hier sei jedoch angemerkt, dass dies zu überprüfen indes genau die Aufgabe des Verfassungsgerichts ist.

Di Fabio definierte den Begriff der „volatilen Gesellschaft“, die durch eine starke Individualisierung geprägt sei, bei der „kollektive Kräfte jenseits des Staates“ an Gewicht verlören. Die „sanfte Entwurzelung und der Verlust von anerkannten Autoritäten lässt den Bedarf nach Identifikationsangeboten stetig wachsen.“   Dies führe zu Beeinflussbarkeit und Reizbarkeit, aus der eine Sehnsucht nach mehr Klarheit und geistiger Führung folge.

Der DJT als Wegbereiter wichtiger rechtlicher Entwicklungen

Seine Bedeutung leitet der Deutsche Juristentag durch die wissenschaftliche Befassung der Arbeitskreise mit im Vorfeld festgelegten und vorbereiteten rechtlichen Fragestellungen verschiedener Rechtsgebiete ab. Die Diskussionen fanden in den sechs Abteilungen auf der Basis von wissenschaftlichen Gutachten statt. In Erfurt wurden diese Themen diskutiert:

  • Juristische Ausbildung der Zukunft: Welche Reformen empfehlen sich?
  • Bedingt abwehrbereit: Ist unsere Rechtsordnung auf die Abwehr äußerer Bedrohungen ausreichend vorbereitet?
  • Wohnen für alle: Welche Reformen des Mietrechts sowie anderer Organisations- und Förderformate empfehlen sich?
  • Empfiehlt sich eine Reform des Konzernrechts?
  • Kooperativ, flexibel, digital: Braucht das Betriebsverfassungsgesetz ein Update?
  • Ausgestaltung des strafrechtlichen Lebensschutzes am Lebensende

Am Ende der jeweiligen Diskussionen fasste der Juristentag Beschlüsse, die regelmäßig wichtige Impulse für die Gesetzgebungsorgane setzen und – idealerweise und in der Regel mit mehrjährigem Zeitversatz – Gesetzesreformen bewirken.

Dass diese Arbeit auf breite Resonanz stößt, belegen die aktuellen Teilnehmerzahlen. Angemeldet haben sich rund 2.000 Juristinnen und Juristen: Konkret 48,7 % Frauen und 51,1 % Männer und 0,2 % ohne Angabe. Vertreten sind dabei alle juristische Berufsgruppen:

  • Rund 11,5 % sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Notarinnen und Notare.
  • 12,6 % arbeiten in der Justiz.
  • 5 % in der Verwaltung.
  • 7,1 % der Teilnehmenden sind Professorinnen und Wissenschaftler.
  • 31,9 % sind Studierende und Referendare.
  • 31,9 % kommen aus anderen Bereichen.

Der 76. Deutsche Juristentag wird 2028 in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover stattfinden.

 

 

Marcus Preu

Ltg. Lektorat und Redaktion, Rechtsanwalt