28.08.2026

Biodiversität und Waldnaturschutz

Strategien auf EU-, Bundes- und Landesebene am Beispiel Rheinland-Pfalz

Biodiversität und Waldnaturschutz

Strategien auf EU-, Bundes- und Landesebene am Beispiel Rheinland-Pfalz

Die im Jahr 2020 veröffentliche EU-Biodiversitätsstrategie 2030 mit dem Titel „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ ist Teil des European Green Deal. Die Strategie soll dazu beitragen, die biologische Vielfalt zu erhalten, die Ökosysteme zu schützen und die Klimakrise zu bekämpfen. Mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete sollen in Schutzgebiete umgewandelt und 10 % davon unter strengen Schutz gestellt werden.

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Die Strategie zielt ferner darauf ab, geschädigte Ökosysteme wiederherzustellen, insbesondere Moore, Feuchtgebiete, Wälder, Flüsse und Meereslebensräume. Zu den zentralen Verpflichtungen gehört auch die „Vergrößerung des Waldbestands und die Verbesserung seiner Gesundheit und Widerstandsfähigkeit“. Drei Milliarden neue Bäume sollen in der EU „unter uneingeschränkter Beachtung der ökologischen Grundsätze“ angepflanzt werden.

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt 2030

Das Bundeskabinett hat am 18.12.2024 die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt (NBS 2030) beschlossen. Sie dient dazu, die nationalen Biodiversitätsziele für Deutschland festzuschreiben und die für die Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen im Aufgabenbereich des Bundes zu fixieren. Die NBS 2030 trägt dazu bei, dass die Bundesregierung die internationalen Vereinbarungen zum Schutz der Biodiversität umsetzt, und leistet einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf die EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Bei der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt handelt es sich um ein politisches Programm, das seit 2007 besteht. Als Politikplan ist sie rechtlich unverbindlich, bereitet aber in konzeptioneller Weise rechtsverbindliche Regelungen vor.


Die NBS 2030 gliedert sich in 21 Handlungsfelder mit 64 Zielen. Im Handlungsfeld „Wälder“ werden vier Ziele formuliert:

– Bis 2030 sind die Artenvielfalt und Landschaftsqualität in Wäldern deutlich gestiegen und haben einen verbesserten Zustand erreicht. Bis 2050 hat sich auch die Naturnähe der Wälder deutlich verbessert.
– Bis 2030 wird im Rahmen der Bewirtschaftung die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit der Wälder im Hinblick auf die Auswirkungen des Klimawandels verbessert, indem die waldtypische Biodiversität erhalten und gefördert wird.
– Bis 2030 hat sich die Waldfläche in Deutschland durch die Neuanlage bzw. Entwicklungsförderung von klimastabilen, naturnahen Wäldern um 10 000 Hektar vergrößert, wobei die Umwandlung von naturschutzfachlich wertvollem Offenland ausgeschlossen ist.
– Bis 2030 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung (NWE) mind. 5 % der Waldfläche Deutschlands bzw. 10 % der Waldfläche im öffentlichen Eigentum.

Die Bundesregierung unterstützt die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie auf verschiedene Weise, u. a. durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt und durch die Übertragung bundeseigener Flächen als Nationales Naturerbe an Länder sowie an Naturschutzverbände und Naturschutzstiftungen.

Waldstrategie 2050

Das zuständige Bundesministerium hat im Jahr 2021 die Waldstrategie 2050 veröffentlicht, die den Untertitel „Nachhaltige Waldbewirtschaftung – Herausforderungen und Chancen für Mensch, Natur und Klima“ trägt. Die Waldstrategie 2050 gibt die strategische Ausrichtung der nationalen Waldpolitik vor. Sie stellt, in gleicher Weise wie die Biodiversitätsstrategie, ein politisches Handlungsprogramm dar und ist rechtlich unverbindlich.

Als Leitbild bis zum Jahr 2050 wird formuliert:

„Die Wälder in Deutschland sind mit ihren vielfältigen Ökosystemleistungen für den einzelnen Menschen und die Gesellschaft, die Natur sowie die Wirtschaft erhalten und an die sich weiter verändernden klimatischen Bedingungen angepasst. Sie sind in einer Weise im staatlichen, körperschaftlichen und privaten Waldbesitz weiterentwickelt und integrativ bewirtschaftet, dass ihre Stabilität, ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität und ihre vielfältigen Schutzleistungen sowie ihre Erlebbarkeit zum Wohl der gesamten Gesellschaft nachhaltig gewährleistet sind. Dabei bleiben auch für künftige Generationen die gleichen Chancen und Nutzungsoptionen erhalten. Die Ökosystemleistungen des Waldes werden angemessen von der Gesellschaft honoriert.“

Die Waldstrategie 2050 beschreibt in den folgenden zehn Handlungsfeldern, was zu tun ist, um das „Leitbild Wald 2050“ zu erreichen:

– Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,
– Biodiversität und Waldnaturschutz,
– Holzerzeugung und -verwendung,
– Erholung, Sport und Gesundheit,
– Boden und Wasser,
– Waldentwicklung, nachhaltige Bewirtschaftung und Jagd,
– Waldeigentum und neue Wertschöpfung,
– Waldarbeit, Digitalisierung und Technologie,
– Forschung und Entwicklung,
– Kommunikation und Information.

Aus den zehn Handlungsfeldern werden 59 Meilensteine abgeleitet und bilden konkrete Zwischenziele bis zum Jahr 2030. Dies ermöglicht, den Fortschritt zu bewerten, Schlussfolgerungen zu ziehen und das weitere Vorgehen daraus zu entwickeln.

In der Waldstrategie 2050 steht grundsätzlich der integrative Ansatz einer nachhaltigen, multifunktionalen Forstwirtschaft im Vordergrund. Holz ist Deutschlands bedeutendster nachwachsender Rohstoff. I. d. R. werden Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der biologischen Vielfalt in die Nutzung integriert, d. h., es findet grundsätzlich keine Trennung zwischen reinen Wirtschaftswäldern und reinen Schutzwäldern statt. Waldnaturschutz bildet einen integralen Bestandteil der modernen Forstwirtschaft.
Gleichwohl legt die Waldstrategie 2050 (Kapitel 4.2 „Biodiversität und Waldnaturschutz“, S. 23) auch fest, dass die biologische Vielfalt im Wald entsprechend der Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt weiter verbessert werden soll, z. B. durch nicht bewirtschaftete Flächen, Steigerung des Totholzanteils, Vermehrung von Naturwaldzellen sowie Umsetzung und Vernetzung der NATURA 2000-Flächen. Dem Staatswald kommt dabei eine Vorbildfunktion zu.

Segregation versus Integration

Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030 setzt im Wald (zumindest auch) auf Segregation und damit auf nutzungsfreie Waldflächen, die Waldstrategie 2050 verfolgt hingegen vornehmlich den integrativen Ansatz einer multifunktionalen Forstwirtschaft auf der gesamten Waldfläche. Insoweit handelt es sich in einem Kernbereich um widersprüchliche Strategien, die von unterschiedlichen Bundesministerien entwickelt und vom Bundeskabinett gleichermaßen beschlossen wurden.
Der Deutsche Forstwirtschaftsrat hatte sich bereits in seiner Erfurter Erklärung (Juni 2011) strikt gegen eine fachlich nicht begründete und pauschale Herausnahme von Waldflächen aus der forstlichen Bewirtschaftung ausgesprochen. Pauschale Flächenstilllegungen hätten negative Auswirkungen auf die Rohstoffversorgung sowie auf die Arbeitsplätze und die Wertschöpfung, insbesondere in ländlichen Regionen. Für alle Waldbesitzenden wären Flächenstilllegungen mit gravierenden Einnahmeverlusten verbunden. Zwei Drittel der Wälder Deutschlands seien bereits einer Schutzkategorie zugeordnet, die wesentlich dem Erhalt der biologischen Vielfalt diene. Bisher nachhaltig bewirtschaftete Wälder aus der naturnahen Bewirtschaftung zu nehmen, stehe im Widerspruch zu den Forderungen nach einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und nach Beiträgen des Waldes zum Klimaschutz.

Im Koalitionsverträgen auf Bundes- wie Länderebene wird vermehrt das Ziel formuliert, „den Einschlag in alten, naturnahen Buchenwäldern in öffentlichem Besitz zu stoppen“. Der Wissenschaftliche Beirat für Waldpolitik hat zu dieser Thematik im Dezember 2023 eine Stellungnahme vorgelegt. Er hält eine Fokussierung auf Buchenwälder für nicht zielführend, sondern sieht Laubwälder allgemein berührt. Es werden Zielkonflikte zwischen Biodiversitätsschutz, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel beschrieben. Alte Laubwälder sind besonders wichtig für Biodiversität und Kohlenstoffspeicherung, aber ihre Funktion als Kohlenstoffsenke ist begrenzt. Jüngere Laubwälder sind effektivere Kohlenstoffsenken, aber ihre natürliche Entwicklung hat kurz- bis mittelfristig wenig positive Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Einstel-lung der Holznutzung ist keine volkswirtschaftlich effiziente Klimaschutzmaßnahme. Daher sollte die Nutzungseinstellung auf Flächen mit hohem naturschutzfachlichem Wert konzentriert werden. Als Ausgangspunkt für weitere Schutzbemühungen wird eine Lückenanalyse des bestehenden Schutzsystems empfohlen. Gestaffelte Fördersätze für den Körperschafts- und Privatwald könnten Anreize schaffen.

I. R. d. Forschungsvorhabens „Natürliche Waldentwicklung als Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NWE5)“, das seitens des Bundesumweltministeriums beauftragt ist, wird der Umfang nutzungsfreier Waldflächen in Deutschland erfasst. Das 5 %Ziel der NBS 2007 wurde bis zum Jahr 2020 trotz eines deutlichen Anstiegs auf bundesweit 3,1 % nicht erreicht.

Umsetzung in Rheinland-Pfalz

Eine Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz wurde erstmals im November 2015 vorgelegt. Sie dient der Umsetzung der Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt. Mit dem Landesprogramm „Aktion Grün“ wird im Jahr 2017 ein zusätzliches Umset-zungsinstrument für die Ziele und Maßnahmen geschaffen. Der Indikatorenbericht zur Biodiversitätsstrategie zieht im Jahr 2020 Bilanz hinsichtlich des Erreichten (zum Be-reich „Forstwirtschaft“ vgl. S. 56 ff.).
Die Vierte Bundeswaldinventur (Stand 2022, veröffentlicht Oktober 2024) zeigt für Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von positiven Befunden bzgl. der Waldentwicklung, speziell bei den Indikatoren, die für Naturnähe und Biodiversität stehen. In Rheinland-Pfalz kommt ein integratives Grundkonzept gepaart mit segregativen Elementen zur Anwendung. Landesforsten Rheinland-Pfalz hat diesbezüglich im Jahr 2010 den Fachbeitrag „Ziele und Grundsätze zum Erhalt der Biodiversität im Wald“ veröffentlicht.

Kernelement des integrativen Grundkonzepts ist seit mehr als zwanzig Jahren die naturnahe Waldbewirtschaftung. Im Staatswald sind nach § 25 Abs. 2 LWaldG deren Ziele und Verfahren gesetzliche Vorgabe, im Körperschafts- und Privatwald sollen nach § 5 Abs. 2 LWaldG die Forstbehörden auf den Einsatz hinwirken. Seit dem Jahr 2011 ist im Staatswald das „Konzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz“ (BAT-Konzept), das speziell dem Erhalt der biologischen Vielfalt dient, integraler Bestandteil der Waldbewirtschaftung. Alt- und Biotopbäume werden in älteren Wäl-dern gruppenweise ausgewählt und dem Zerfall überlassen.
Naturschutzfachliche Anforderungen sind in besonderer Weise in den NATURA 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzgebiete) zu erfüllen, deren Waldanteil bei 78 %liegt (LT-Drs. 15/4561). Etwa ein Drittel der Gesamtwaldfläche in Rheinland-Pfalz zählt zu dieser gesetzlich ausgewiesenen Schutzgebietskulisse. Welche konkreten Ziele und Maßnahmen in den einzelnen FFH- und Vogelschutzgebieten verfolgt werden, beinhalten die Bewirtschaftungspläne.

Die besondere Verpflichtung des Staatswaldes findet ihren Niederschlag auch in der Zielsetzung nach § 1 Abs. 2 LNatschG:

„Durch einen angemessenen Anteil von Flächen mit natürlicher Waldentwicklung im Staatswald leistet das Land einen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt.“

Einer natürlichen Waldentwicklung (Synonym: Prozessschutzflächen, Wildnisflächen) dienen im Staatswald die Naturwaldreservate gem. § 19 LWaldG, die Kernzonen im Biosphärenreservat Pfälzerwald, die Naturwaldfläche im Naturschutzgroßprojekt Bienwald, die Naturzone im Nationalpark Hunsrück-Hochwald sowie die Rezente Aue im Bereich des Forstamts Pfälzer Rheinauen (LT-Drs. 16/2595, 16/4827, 16/5078). Hinzu kommen die Waldrefugien, die i. R. d. BAT-Konzepts ausgewiesen werden. Waldrefugien sind Flächen, die dauerhaft dem Arten- und Biotopschutz gewidmet werden oder für eine Waldgeneration temporär aus der Nutzung genommen sind. Auch die FSC-Zertifizierung des Staatswaldes trägt zur natürlichen Waldentwicklung bei, da der Deutsche FSC-Standard auf einem Anteil von 5 % der Betriebsfläche nutzungsfreie Referenzflächen fordert. Ein wirkungsvoller Schutz der Biodiversität stützt sich nach Auffassung der Landesregierung sowohl auf größere, zusammenhängende Kerngebiete als auch auf Wanderkorridore und Trittsteinbiotope (LT-Drs. 16/5078).
Nach der Biodiversitätsstrategie für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2015 sollen 10 %der Staatswaldfläche der natürlichen Waldentwicklung überlassen werden. Die Landes-regierung beabsichtigte, das Ziel bis zum Jahr 2020 zu erreichen (vgl. u. a. LT-Drs. 16/ 1208 S. 5). Die Flächen müssen eine Mindestgröße von 0,3 Hektar sowie Sicherungsmaßnahmen (hoheitliche Unterschutzstellung, vertragliche oder dingliche Sicherung) aufweisen. Keine Berücksichtigung finden sog. faktische Wildnisflächen, insbesondere Steillagen in Flusstälern über 35 % Hangneigung. Sie werden zwar de facto nicht bewirtschaftet, ihnen fehlt allerdings ein entsprechender Schutzstatus. Im Jahr 2015 waren 7,7 % der Staatswaldfläche (16 504 Hektar) verbindlich und dauerhaft einer natürlichen Waldentwicklung vorbehalten (LT-Drs. 16/5078). Im Jahr 2022 handelte es sich um 9,17 % der Staatswaldfläche, das entspricht 2,32 % der Gesamtwaldfläche (LT-Drs. 18/ 3522).

Gemäß der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 sollen mind. 30 % der europäischen Land- und Meeresflächen geschützt und davon 10 % streng geschützt werden. Sowohl die Bundesregierung wie auch die Landesregierung setzen sich aktiv für die Umsetzung ein. In Deutschland wird der Schwerpunkt nicht auf neue Unterschutzstellungen, sondern vielmehr auf bestehende Schutzgebiete gelegt. Rheinland-Pfalz hat Ende 2022 eine Bestandsmeldung zum 30 %Schutzgebietsziel abgegeben und rd. 21 % der Landesfläche gemeldet (NATURA 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalpark, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald). Für das 10 %Ziel der streng zu schützenden Gebiete stellt die EU sehr hohe Anforderungen und Rheinland-Pfalz konnte lediglich 0,73 % der Landesfläche melden (Nationalpark, Kernzonen des Biosphärenre-servats Pfälzerwald). Das fachlich zuständige Ministerium ist mit der Identifizierung von geeigneten Gebieten befasst, die zum 30 %Ziel und insbesondere zum 10 %-Ziel beitragen können.

Entnommen aus der GvRP Heft 23/2025.

 

Dr. Stefan Schäfer

Forst- und Pressereferent des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz