Zuwanderungsmöglichkeiten erweitert

Zuwanderungsmöglichkeiten erweitert

Am 1. August 2017 tritt das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts-rechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration in Kraft. Mit dem Gesetz wird es international tätigen Unternehmen erleichtert, ihr Personal in Deutschland einzusetzen. Auch für Forscher und Studierende werden die Zuwanderungsregeln deutlich verbessert.
„Wir wollen, dass Deutschland als Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort noch attraktiver wird. Mit den neuen Regelungen sind wir auf dem richtigen Weg, denn es wird für Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten, Studierende sowie Forscherinnen und Forscher noch leichter, nach Deutschland zu kommen. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Fachkräftebasis für die Zukunft und kommt damit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Deutschland sehr zugute“, sagte Staatssekretärin Dr. Emily Haber.
Das Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der EU zur Arbeitsmigration richtet sich zum einen an Arbeitnehmer, die innerhalb eines international tätigen Unternehmens nach Deutschland entsandt werden sollen. Die Neuregelungen erfassen Führungskräfte, Spezialisten und Trainees – sie schaffen damit attraktive neue Zugangswege für diese Arbeitnehmer, auf die die Wirtschaft dringend angewiesen ist. Für sie gibt es einen neuen Aufenthaltstitel, die ICT (Intra Corporate Transferee) -Karte. Mit dieser ICT-Karte können die Arbeitnehmer auch in anderen Mitgliedstaaten der EU eingesetzt werden.
Mit dem Gesetz wird zugleich geregelt, wie Arbeitnehmer, die bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat für ihren Arbeitgeber tätig sind, für einen kurz- oder mittelfristigen Einsatz nach Deutschland transferiert werden können. Den Unternehmen wird damit eine flexible Personalplanung über die Grenzen hinweg ermöglicht.
Außerdem schafft das Gesetz auch für Forscher und Studierende neue Bedingungen. Sie können künftig unkompliziert an grenzüberschreitenden Projekten und Studiengängen teilnehmen, denn der deutsche Aufenthaltstitel berechtigt auch zur Mobilität innerhalb der EU. Zusätzlich gibt es nun das Recht zur Verlängerung des Aufenthalts nach Abschluss des Forschungsprojekts oder des Studiums, um in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen. Sie haben künftig sogar einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen – bislang lag die Ausstellung eines Aufenthaltstitels im Ermessen der Behörde.
Mit dem Gesetz werden gleichzeitig die Regeln über den Einsatz von Saisonarbeitnehmern von Staaten außerhalb der EU modifiziert.

Das Bundesministerium des Innern hat Anwendungshinweise für die Praxis auf http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/MigrationIntegration/arbeitshinweise-umsetzung-aufenhaltsrechtliche-richtlinien-zur-arbeitsmigration.html veröffentlicht.

Pressemitteilung des Bundesministerium des Innern vom 31. Juli 2017.

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