WLAN-Hotspots – Neue Chancen für Kommunen

WLAN-Hotspots – Neue Chancen für Kommunen

Auch im digitalen Bereich hat Deutschland noch Aktualisierungsbedarf. Denn während in anderen Ländern schnelle Leitungen sowie offenes WLAN seit Jahren zum Standard gehören und fast jedes Café zum Chatten, Arbeiten und Videotelefonieren einlädt, wurden in Deutschland nur eingeschränkte WLAN-Verbindungen von Städten und Gemeinden angeboten, vor allem in Schulen, Rathäusern oder Bibliotheken. Die Änderungen des Telemediengesetzes, die der Bundesrat am 22.9.2017 gebilligt hat, sollen den Kommunen nun neue Chancen ermöglichen.

Änderung des Telemediengesetzes…

Durch die Änderungen wurde die Haftung von Betreibern öffentlicher WLAN-Netze weitgehend aufgehoben. Bisher mussten die Betreiber damit rechnen, für illegale Downloads ihrer Hotspot-Nutzer in Haftung genommen zu werden. Ein Passwortschutz für die öffentlichen WLAN-Verbindungen ist allerdings keine Pflicht mehr. Stattdessen können schnelle, freie WLAN-Hotspots den Stadttourismus, die städtische Wirtschaftsförderung, den Zugang zu elektronischen Dienstleistungen der Städte und vieles mehr gewinnbringend unterstützen.

…mit Vorteilen für die Kommunen

Eine freie, kostenlose Internetverbindung kann zum Beispiel die Attraktivität des ÖPNV steigern, den Bürgern einen besseren Service bieten und damit das Wohlgefühl stärken. Zusätzlich kann über freie WLAN-Verbindungen auf Events aufmerksam gemacht, Werbung für den eigenen Standort geschaltet und können natürlich neue Lernorte erschlossen werden.   (cw)

Hinweis der Redaktion: Das Änderungsgesetz wurde am 12. Oktober 2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. S. 3530).

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