Weitere Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

Weitere Straffung der Planungs- und Genehmigungsverfahren

Am Donnerstag, den 8. November 2018 stimmte die Bundesregierung über den Gesetzesentwurf für ein beschleunigtes Planungs- und Genehmigungsverfahren ab. Grundlage für diesen Entwurf ist eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur, siehe BT-Drs. 19/4459.

Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben des Koalitionsvertrags. Dieser sieht trotz der bereits zahlreichen seit der Wiedervereinigung erlassenen Planungsbeschleunigungsgesetze erneut Regelungen zur Beschleunigung des Ablaufs im Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenbau vor.

Eines der im Entwurf vorgesehenen Mittel ist die „vorläufige Anordnung“. Durch diese Methode werden oftmals sehr zeitaufwendige Prozesse, die vor dem Planfeststellungsbeschluss abgewickelt werden müssen, durch unterstützende Maßnahmen – wie beispielsweise archäologische Grabungen – vorangetrieben. Eine weitere Unterstützung bietet die Möglichkeit des „Verzichts auf Erörterung“. Sie kann in Fällen angewandt werden, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, und somit Erörterungstermine bei Vorhaben umgehen. Zudem wäre denkbar, einen Projektmanager im Planfeststellungverfahren zu integrieren, der die betreffenden Prozessschritte vorbereitet und durchführt. Dieses Vorgehen geht auf Regelungen zurück, die bereits Teil des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes sind.  (vs)

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