Umfassende Reform der Grundsteuer

Umfassende Reform der Grundsteuer

Die Grundstücksbewertung soll modernisiert und damit eine neue Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer geschaffen werden. Deshalb soll das bisherige System der Einheitswerte, die zum Teil noch nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1935 festgestellt worden sind, abgelöst werden. Ziel ist außerdem, einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorzugreifen, da Verfahren gegen die Einheitsbewertung dort anhängig sind.

Nach der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stelle die Grundsteuer die drittgrößte Einnahmequelle der Kommunen dar. Das Aufkommen habe 2013 bundesweit 11,024 Mrd. Euro (ohne Stadtstaaten) betragen. Wie im Entwurf des Bundesrats nachzulesen, wird jetzt nicht mehr die Ermittlung des Verkehrswertes angestrebt, sondern der Kostenwert ist das neue Bewertungsziel. Das neue Bewertungsverfahren soll weitgehend automatisiert durchgeführt werden. Dazu sollen programmtechnische Verbindungen zu Daten anderer Behörden wie Kataster- und Grundbuchämtern geschaffen werden. In der Land- und Forstwirtschaft soll das neue Verfahren nicht gelten. Bewertungsziel dort bleibe weiterhin der Ertragswert.

Die Änderungen der Grundbewertung können im Entwurf des Bundesrats nachgelesen werden (siehe BT-Drs. 18/10753). In dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Art. 105 GG (siehe BT-Drs. 18/10751) schlägt der Bundesrat außerdem die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsfragen vor. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Länder die Kompetenz zur Festlegung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer erhalten. (cw)

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