Spürbare Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Spürbare Entlastung für Angehörige von Pflegebedürftigen

Zukünftig sollen für Kinder oder Eltern pflegebedürftiger Angehöriger erst ab einer Überschreitung des Jahresbruttoeinkommens von 100.000 Euro eine Unterhaltspflicht bestehen, wenn die Kosten für die Pflege nicht allein aufgebracht werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung am 14.08.2019 beschlossene Entwurf eines Angehörigen-Entlastungsgesetzes vor.

Die Grenze von 100.000 Euro galt bisher nur für Leistungsberechtigte nach dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Sie soll nun auf das gesamte SGB XII ausgeweitet werden. Gleichermaßen gilt dies laut Entwurf sowohl für Kinder von pflegebedürftigen Eltern, die Sozialhilfe beziehen, als auch für Eltern volljähriger Menschen mit Behinderungen, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben (z.B. für barrierefreien Umbau der Wohnung oder Gebärdensprachdolmetscher). Gerechnet wird nicht mit dem Familieneinkommen, sondern ausschließlich mit dem Einkommen der direkten Angehörigen.

Nur Gutverdiener sollen künftig noch für Pflege zahlen

Bislang lagen die Einkommensobergrenzen deutlich darunter, für Familien bei netto 38.800 € im Jahr, für Alleinstehende galt eine Grenze von 21.600 €. Das Sozialamt springt bisher ein, wenn Pflegebedürftige z.B. die Pflegeheimkosten nicht zahlen können, oft holt sich die Behörde aber das Geld zumindest anteilig von den Angehörigen zurück.

Die Sozialverbände begrüßen das Gesetz, es helfe Menschen in schwierigen Lagen, die zum einen aus finanziellen Gründen nicht in ein Heim gehen, obwohl sie zuhause nicht mehr ausreichend versorgt werden können, zum anderen auf ihnen eigentlich zustehende Sozialleistungen verzichten, um eine Rückforderung auf das Einkommen der Kinder (oder Eltern) zu verhindern.

Im Gesetz sind weitere Verbesserungen für Menschen mit Behinderung enthalten, z.B. ein Budget für die Förderung einer regulären betrieblichen Berufsausbildung oder eines ausgebauten unabhängigen Teilhabeberatungsangebotes. Durch das Gesetz wird das Leistungsrecht für Menschen mit Behinderungen weiter an die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen angeglichen.

Kommunen fürchten finanzielle Zusatzbelastung

Kritik kommt von verschiedenen Politikern, die Regierung würde so die bereits jetzt prekäre Lage der Nachfrage nach Heimplätzen massiv verschärfen und den Kommunen mit der Gesetzänderung eine noch nicht absehbare finanzielle Belastung über Jahre aufbürden. Der Bund schätzt die Kosten für Länder und Kommunen als Träger der Sozialhilfe auf mind. 300 Millionen Euro jährlich.

Die Neuregelungen sollen 2020 in Kraft treten und auch für bereits zahlende Angehörige gelten.  (lb)

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